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1.04.2022

Die Vereinssatzung

Ohne Satzung, kein Verein!

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.

VEREINSSATZUNG: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Jeder Verein muss eine Satzung haben. Er kann diese weitestgehend frei formulieren. Es gibt aber Inhalte, die gesetzlich verpflichtend sind, wie z.B. ZweckName und Sitz des Vereins sowie einen Hinweis auf den Eintrag ins Vereinsregister.  
  • Satzungsregeln zum Ein- und Austritt in und aus dem Verein sorgen für klare und strukturierte Abläufe. Vereine müssen in der Satzung das Austrittsrecht gewährleisten und eine Kündigungsfrist von maximal zwei Jahren bestimmen. 
  • Werden nicht alle per Satzung vorgesehenen Vorstandspositionen besetzt, steht die Handlungsfähigkeit des Vereins auf dem Spiel. Eine entsprechende Vertretungsregelung in der Satzung ist daher empfehlenswert. 
  • Satzungsregelungen, die beispielsweise einem Vereinsorgan Willkür ermöglichen oder die einen so starken Fremdeinfluss im Verein zulassen, dass der Verein zur selbstständigen Willensbildung nicht mehr in der Lage ist, können nicht wirksam vereinbart werden. 
  • Vereinsordnungen wie die Beitragsordnung, Wahlordnung oder Reisekostenordnung können die Satzung sinnvoll ergänzen. Da sie nicht rechtlich geregelt sind, lassen sie sich leichter verfassen und ändern als die Satzung selbst. Für die Mitglieder sind Vereinsordnungen verbindlich
  • Eine Satzungsänderung ist an strenge formale Vorgaben geknüpft. Sie kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen und muss protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen werden. 
  • Bei der Erstellung einer Vereinssatzung sind die Anmeldungsvoraussetzungen nach § 59 BGB zu erfüllen. Sie sollte schriftlich und in deutscher Sprache verfasst sein und außerdem von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden.

Möchten Sie mehr zur Vereinssatzung erfahren?

Weitere Details zum Thema Vereinssatzung finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.

Vereinssatzung

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