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1.04.2022

Haftung des Vereinsvorstands

Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Sie können sich und Ihren Verein gegen die wesentlichen Haftungsrisiken schützen.

Quelle: Shutterstock

Sorgen Sie für den richtigen Versicherungsschutz, greifen Sie bei Rechts- und Steuerfragen auf Fachleute zurück und halten Sie Ihr eigenes Wissen zum Thema Vereinsführung auf einem aktuellen Stand. Damit sorgen Sie dafür, dass Schäden gar nicht erst entstehen und – falls doch mal etwas passiert – für eine adäquate Absicherung. 

VEREIN UND VORSTAND HAFTEN – EINE ZUSAMMENFASSUNG 

Vereine sind juristische Personen und haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden. Auch der Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch, d.h. Geschädigte können wählen, gegenüber wem sie ihre Ansprüche geltend machen. Zusätzlich haften Vorstände gegenüber dem Verein bei Pflichtverletzungen. Und: Vorstände haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch auch für die Fehler anderer Vorstände. Zwar lässt sich die Haftung des Vereinsvorstands mit dem Privatvermögen gegenüber dem Verein zumindest in Teilbereichen etwas einschränken, aber folgendes bleibt unausweichlich:

(1) Verein und Vorstand benötigen den richtigen Versicherungsschutz (diese Versicherungen für Vereine brauchen Sie).
(2) Verein und Vorstand benötigen rechtliche und steuerliche Beratung durch Fachleute.
(3) Vorstände müssen bereit und fähig sein, den Verein ordnungsgemäß zu führen. 

Bei aller Komplexität finden Sie im nachfolgenden Video verständliche Erklärungen zum Thema Haftung von Vorstand und Verein.  

Möchten Sie mehr zur Haftung des Vereinsvorstands erfahren?

Weitere Details zum Thema Haftung des Vereinsvorstands finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.

Haftung des Vereinsvorstands

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