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16.10.2025

Abberufung eines Vorstandsmitglieds im Verein

Manchmal geht es nicht anders… Auch in gut geführten Vereinen kann es vorkommen, dass ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr in der Form ausübt, wie es von Vorstandskollegen und Mitgliedern erwartet wird. Die Gründe dafür können vielfältig sein: persönliche Lebensumstände, wegen interner Konflikte oder weil das Vertrauensverhältnis zwischen Personen einen Schaden erlitten hat. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wie kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden? Und was ist dabei zu beachten, wenn die Satzung keine oder nur vage Regelungen enthält?

Manchmal geht es nicht anders… Auch in gut geführten Vereinen kann es vorkommen, dass ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr in der Form ausübt, wie es von Vorstandskollegen und Mitgliedern erwartet wird. Die Gründe dafür können vielfältig sein: persönliche Lebensumstände, wegen interner Konflikte oder weil das Vertrauensverhältnis zwischen Personen einen Schaden erlitten hat. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wie kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden? Und was ist dabei zu beachten, wenn die Satzung keine oder nur vage Regelungen enthält?

Der gesetzliche Ablauf
Fehlt in der Vereinssatzung eine spezifische Regelung zur Abberufung, greift die gesetzliche Vorschrift des § 27 Abs. 2 BGB. Diese sieht vor, dass die Abberufung eines Vorstandsmitglieds jederzeit möglich ist – auch ohne besonderen Grund. Zuständig ist in der Regel das Organ, das auch für die Bestellung verantwortlich ist, meist also die Mitgliederversammlung.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Ordentliche Einladung gemäß Satzung (Frist, Form, Tagesordnung)
    • Tagesordnungspunkt: „Abberufung von [Name] aus dem Vorstand“
  2. Beschlussfassung in der Versammlung
    • Keine Begründung erforderlich, aber empfehlenswert
    • Abstimmung über die Abberufung mit einfacher Mehrheit (wenn die Satzung nichts anderes vorsieht)
  3. Dokumentation
    • Beschluss ins Versammlungsprotokoll aufnehmen
    • Die Abberufung gilt ab dem Beschlusszeitpunkt
    • Achtung: Bei Stimmengleichheit gilt die Abberufung als abgelehnt
  4. Meldung an das Vereinsregister
    • Nur erforderlich bei vertretungsberechtigtem Vorstandsmitglied nach § 26 BGB
    • Mit Protokollauszug und erforderlichen Unterlagen
  5. Folgeorganisation
    • Zugänge entziehen, Vollmachten widerrufen, Gremien neu besetzen

Für den Fall der Fälle:

Quick-Check der Satzung
Um Unsicherheiten zu vermeiden, lohnt ein Blick in die Satzung – oder gegebenenfalls eine gezielte Überarbeitung. Folgende Punkte sind besonders hilfreich:

  • Zuständigkeit: Wer darf Vorstandsmitglieder abberufen (Mitgliederversammlung oder auch der Vorstand)?
  • Gründe für die Abberufung: Reicht ein Mehrheitsbeschluss oder ist ein „wichtiger Grund“ nötig?
  • Mehrheiten: Wird eine qualifizierte Mehrheit verlangt (z. B. 2/3)?
  • Fristen & Verfahren: Muss die Abberufung vorher angekündigt werden?
  • Amtsniederlegung: Gibt es Formvorschriften für Rücktritte?

Je klarer diese Fragen in der Satzung geregelt sind, desto reibungsloser verlaufen personelle Veränderungen im Vorstand. Vielleicht steht in Ihrer Organisation ohnehin eine Aktualisierung der Satzung im Raum. Dann lohnt es sich, auch hinsichtlich einer Abberufung klare Regelungen in die Satzung aufzunehmen.

Tipp: Im Rahmen des Vereins-Schutzbriefs ist die Prüfung der Satzung kostenfrei inkludiert.

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