Verein als Hausbesitzer
Ein Schadensfall am oder im Gebäude kann nicht nur teuer, sondern auch existenzbedrohend für den Verein werden. Immobilienbesitz erfordert eine bewusste Absicherung – gegen Feuer, Wasser, Sturm, Haftungsrisiken und mehr.
Die Gebäudeversicherung versichert das vereinseigene Gebäude gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben zählen als Elementarschäden und müssen manchmal auch separat abgesichert werden.
Besonderheit:
Die Police muss an die tatsächliche Nutzung angepasst sein – z. B. Veranstaltungsräume, Küchenbetrieb, Werkstätten, etc.
Gebäude-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung tritt ein, wenn Dritte durch das Gebäude oder auf dem Grundstück zu Schaden kommen – z. B. durch herabfallende Dachziegel, Glatteisunfälle oder marode Geländer.
Als Eigentümer haftet der Verein für die Sicherheit des Gebäudes – auch, wenn dieses vermietet oder unentgeltlich überlassen wird.
Die größten Missverständnisse:
„Die Vereinshaftpflicht-Versicherung deckt auch Risiken für Dritte, die vom Gebäude selbst ausgehen ab.“ Zur Erinnerung: Die Vereinshaftpflicht-Versicherung ist für Schadensersatzansprüche zuständig, die bei der Vereinstätigkeit passieren.
Im Zusammenhang mit vereinseigenen Gebäuden sind noch die Gebäude- und Glasbruchversicherung zu nennen – kommt grundsätzlich für den Ersatz beschädigter Gebäudeteile auf – insbesondere für Glasflächen wie Fenster, Vitrinen, Glastüren.
Des Weiteren führen Vereine oftmals auch Umbauten und Sanierungen an Vereinsgebäuden durch. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei wichtige Versicherungen:
Die Bauleistungsversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Erstere versichert Schäden an Bauvorhaben – z. B. durch Vandalismus, Wetter oder Materialfehler – während Renovierung, Umbau oder Neubau. Zweitere sichert Bauherren gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus Sach- und Personenschäden ab.
Tipp: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist im Vereins-Schutzbrief enthalten!
Gut zu wissen:
Tritt der Verein als Vermieter von Räumen oder anderen Gebäudeteilen auf, sollte für den Fall, rechtliche Auseinandersetzungen aus Mietverhältnissen drohen, eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung.
Mit dem Auto unterwegs
Ob Auswärtsturnier, Besorgungsfahrten oder Seniorentransport – das Auto ist wohl einer der wichtigsten Helfer im Ehrenamt. Bekanntermaßen muss für jedes Fahrzeug bei Zulassung der Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung vorgelegt werden, denn Schäden, die bei Gebrauch eines zugelassenen Fahrzeugs verursacht werden, sind über die Kfz-Versicherung versichert. Das gilt auch für Unfallschäden, die Ehrenamtliche im Rahmen der Vereinsarbeit verursachen. Handelt es sich um den Vereins-PKW ist es kein Problem, doch bei Privatfahrzeugen entstehen dem Halter Kosten, weil sich die Schadensfreiheitsklasse ändert oder auch, weil ein Selbstbehalt vereinbart wurde. Inwieweit Regelungen getroffen werden können, dass der Verein derlei Kosten übernehmen kann, muss individuell geprüft werden.
Der Verein kann für solche Fälle Vorsorge mit einer Dienstreisekaskoversicherung treffen. Diese übernimmt in der Regel Schäden am privaten PKW sowie Selbstbehalte.
Vereinseigene Gegenstände
Sind Spiel- und Sportgeräte, Möbel, Veranstaltungstechnik, u.v.m. Eigentum des Vereins kann das Inventar mit einer sogenannten Inhaltsversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser Einbruchdiebstahl oder Vandalismus versichert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die versicherten Sachen nur an dem Ort versichert sind, der bei Vertragsabschluss angegeben wird. Equipment, das an unterschiedlichen Orten zum Einsatz kommt, muss dafür separat versichert werden.
Spezialversicherungen
Wenn das Fest ins Wasser fällt
Feste, Konzerte, Turniere oder Basare gehören zu den Standards vieler Vereine. Doch was passiert, wenn eine geplante Veranstaltung plötzlich abgesagt oder abgebrochen werden muss – zum Beispiel wegen einer Unwetterwarnung, behördlicher Anordnung oder eines krankheitsbedingten Ausfalls der Hauptattraktion? Ohne Absicherung drohen schnell hohe finanzielle Verluste. Hier setzt die Veranstaltungsausfallversicherung an.
Was leistet eine Veranstaltungsausfallversicherung?
Die Versicherung springt in der Regel ein, wenn eine bereits organisierte und geplante Veranstaltung nicht stattfinden kann oder vorzeitig beendet werden muss, ohne dass der Verein dies zu vertreten hat.
- Unwetter wie Sturm, Hochwasser oder extreme Schneefälle
- Behördliche Anordnungen
- Krankheit oder Unfall von Schlüsselpersonen
Je nach Leistungsumfang können auch folgende Verluste über die Versicherung gedeckt werden:
- Vergebliche Kosten für Miete, Technik, Gagen, Werbung oder Catering.
- Entgangene Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Sponsoring oder Standgebühren.
- Zusatzkosten, die durch eine notwendige Verlegung oder Verschiebung entstehen.
So wird das finanzielle Risiko für den Verein erheblich reduziert und eine missglückte Veranstaltung gefährdet nicht die gesamte Vereinsarbeit.
Wichtig ist zu wissen:
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch hier bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse. In der Regel sind vorhersehbare Risiken, wie bspw. zu geringe Nachfrage oder schlechtes Wetter, das für die Jahreszeit typisch ist, nicht abgedeckt. Zudem sollte geprüft werden, ob Wartezeiten vereinbart sind und der Schutz erst nach einer bestimmten Frist besteht.
Praxisbeispiel: Abbruch eines Stadtfestes
Ein Kulturverein organisiert ein großes Sommerfest mit Konzerten und Verkaufsständen. Kurz nach Beginn ziehen schwere Gewitterwolken auf, und die Feuerwehr ordnet aus Sicherheitsgründen die sofortige Räumung des Geländes an. Händler fordern ihre Standgebühren zurück, Künstler ihre Gagen, und bereits gebuchte Leistungen (Technik, Catering, Werbung) müssen bezahlt werden – Einnahmen aus Eintritt und Verkauf fallen jedoch komplett weg.
Dank der Veranstaltungsausfallversicherung erhält der Verein eine Erstattung dieser Kosten. Ohne den Versicherungsschutz hätte der Verein ein massives Defizit erlitten, das die Durchführung künftiger Projekte gefährdet hätte.
Schutz vor unliebsamen Überraschungen
Ein Verein lebt vom Vertrauen: Mitglieder überlassen ihre Beiträge in der Erwartung, dass diese verantwortungsvoll eingesetzt werden. Doch was passiert, wenn es trotz aller Sorgfalt zu Unregelmäßigkeiten kommt – sei es durch Versehen oder sogar durch vorsätzliches Fehlverhalten? Genau hier setzt die Kassen- und Vertrauensschadenversicherung an.
Was ist eine Kassen- und Vertrauensschadenversicherung?
Die Kassen- und Vertrauensschadenversicherung (auch Vereins-Schadenversicherung genannt) schützt den Verein vor finanziellen Verlusten durch unerlaubte oder betrügerische Handlungen von Vertrauenspersonen. Dazu zählen in der Regel:
- Unterschlagung und Diebstahl durch Vorstandsmitglieder, Kassenwarte oder Mitarbeitende.
- Untreue und Betrug, etwa wenn Vereinsgelder für private Zwecke verwendet werden.
- Fälschung von Dokumenten oder Manipulation von Buchungen.
Versichert sind häufig sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Funktionsträger, je nach Vertragsgestaltung.
Die Vereinsfinanzen beruhen auf Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen. Schon ein kleiner Schaden kann große Lücken reißen und das Vertrauen der Mitglieder nachhaltig beschädigen. Eine Kassen- und Vertrauensschadenversicherung hilft, die finanzielle Existenz des Vereins zu sichern und das Ansehen zu wahren.
Praxisbeispiel: Unterschlagung in der Vereinskasse
Ein kleiner Kulturverein vertraut seit Jahren auf seine ehrenamtliche Kassiererin. Eines Tages fällt auf, dass die Kassenbestände nicht mit den Buchungen übereinstimmen. Eine interne Prüfung ergibt: Über Monate hinweg hat die Kassiererin kleinere Beträge für private Zwecke abgezweigt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
Digitale Katastrophen
Auch die Vereinsorganisation wurde und wird zunehmend digital. Einerseits eine willkommene Erleichterung, andererseits bringt die Digitalisierung neue Risiken mit sich, wie Hackerangriffe, Phishing oder Diebstahl sensibler Mitgliedsdaten.
Das Werkzeug zur Absicherung kann eine Cyberversicherung sein. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet oder IT-Pannen.
Doch gibt es auch hier Gefahren, die nicht automatisch unter den Versicherungsschutz fallen, bspw. wenn Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder vorsätzlich schädlich handeln oder Schäden entstehen, weil IT-Systeme veraltete sind.
Praxisbeispiel:
Ein Sportverein verwendet eine Mitgliederverwaltungssoftware. Ein Mitarbeiter des Vereins öffnet versehentlich eine Phishing-Mail, die Hackern Zugriff auf das Netzwerk des Vereins ermöglicht. Kurzerhand werden Daten verschlüsselt und die Täter fordern Lösegeld.
Ein IT-Spezialist muss die Daten wiederherstellen, der Verein benötigt fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern und auch rechtliche Beratung ist in diesem Fall notwendig. Die Kosten für diese Maßnahmen werden je nach Leistungskatalog des Versicherers von diesem übernommen.
Hinweis der Redaktion
Die in diesem Sonderheft enthaltenen Beiträge sollen Ihnen einen allgemeinen Überblick über wichtige Versicherungsthemen für Vereine geben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können eine individuelle, fachkundige Beratung nicht ersetzen.
Wir empfehlen daher, sich im konkreten Einzelfall von einem Fachanwalt oder einem spezialisierten Versicherungsexperten beraten zu lassen, um den optimalen Schutz für Ihren Verein sicherzustellen.
