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14.03.2022

Einen Kindergarten gründen in nur 10 Schritten

Plätze in Kindergärten und Kindertagesstätten sind Mangelware und bereiten somit Eltern zum Teil einen enormen Aufwand und hohe finanzielle Belastungen, um ihre Kinder in guten Händen zu wissen. Immer mehr wollen deshalb das Ruder selbst in die Hand nehmen und mittels der Gründung eines eigenen Kindergartens mehr Plätze zum Spielen und Wohlfühlen erschaffen. Von der Idee bis zu den ersten leuchtenden Kinderaugen in einem neuen Kinderparadies geben wir hier eine Übersicht, wie die Gründung eines Kindergartens ablaufen kann.

KINDERGARTEN GRÜNDEN – LEICHT GEMACHT

1. AM ANFANG STEHT DIE IDEE

Zu Beginn steht die Idee der Gründung eines Kindergartens. Egal ob man an diesem Punkt noch alleine steht oder bereits eine Gründergruppe um sich hat, muss die Idee in ein erstes Grundkonzept überführt werden. Dabei gilt es einige grundlegende Fragen für sich auszumachen:

  • Welche Altersgruppe soll betreut werden, Krippe oder Hort?
  • Welche pädagogische Richtung soll eingeschlagen werden: Waldorf, Pikler oder Montessori?
  • Wie viel Beteiligung der Eltern ist möglich beziehungsweise wird benötigt?

Eine klare Botschaft und ein zielgerichtetes Konzept helfen auch bei zweiten Schritt, wenn man einen Kindergarten gründen möchte.

2. VEREINSMITGLIEDER FINDEN

Mit einem ersten Konzept in der Hand und dem Traum des eigenen Kindergartens im Kopf geht es nun darum, weitere Mitstreiter zu finden, die die Zeit und Lust mitbringen, sich an der Gründung und später am laufenden Betrieb des Kindergartens zu beteiligen. Dazu kann man zum einen direkt auf Mütter an öffentlichen Orten, wie Kinderspielplätzen, zugehen oder sich die Sozialen Medien zunutze machen und hier speziell auf Gleichgesinnte zugehen. Dieser Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die einen Kindergarten gründen wollen, wird auch als Elterninitiative bezeichnet, sofern die Ideen und deren Umsetzung entsprechend von Eltern ausgehen.

3. DER ERSTE KONTAKT NACH AUSSEN: DIE BEHÖRD

Sind die ersten Mitglieder gefunden und das Konzept gemeinsam finalisiert worden, ist es nun an der Zeit für einen ersten Schritt nach außen. Dazu wird Kontakt mit der zuständigen kommunalen Behörde für Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Die sogenannte Kita-Aufsicht informiert zu den Vorgaben und dem Ablauf der Gründung einer Elterninitiative. Hierbei ist es wichtig, ein genaues Konzept ausgearbeitet zu haben, da bei der Behörde auch genaue Angaben zur Anzahl der Plätze des Kindergartens gemacht werden müssen. Am Ende erteilt sie die Betriebserlaubnis. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Aufnahme in den Bedarfsplan des örtlichen Jugendamts.

4. DIE GRÜNDUNG DES VEREINS

Die Basis für die Arbeit auf dem Weg zu einem Kindergarten, aufbauend auf einer Elterninitiative, ist die Gründung eines gemeinnützigen Vereins. Wie auch bei der Gründung anderer Vereine sind hierbei die ersten Schritte das Ausarbeiten einer Satzung sowie die Erstellung eines Gründungsprotokolls. Für den Kindergarten empfiehlt es sich somit, den Verein eintragen zu lassen. Diese Eintragung ins Vereinsregister erfolgt beim Amtsgericht. Gleichzeitig wird nun auch die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt. Der Verein gilt somit ab sofort als juristische Person, die unabhängig von den Privatvermögen seiner Mitglieder wirtschaften kann.

Alle detaillierten Informationen zur Vereinsgründung finden Sie auf den Seiten des DEUTSCHEN EHRENAMTS. Neben einem Gründungspaket, stellt das DEUTSCHE EHRENAMT mit seinem Vereins-Schutzbrief auch eine rechtliche Absicherung zur Seite, sodass dem Kinderglück nichts mehr im Wege steht.

Erfahren Sie hier mehr zum Gründungspaket:

ZUM GRÜNDUNGSPAKET

5. MAKING BUSINESS: EINEN FINANZPLAN AUSARBEITEN

Ist die Kita in den Bedarfsplan aufgenommen und die Betriebserlaubnis erteilt, hat sie Anspruch auf Finanzierung durch die zuständige Kommune. Länder und Kommunen regeln die Förderung jedoch sehr unterschiedlich. Auch gilt es, nach speziellen Förderprogrammen für Krippenplätze Ausschau zu halten, um so zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das wiederum macht die Überlegung plausibel, bereits Plätze an Kinder unter drei Jahren einzurichten. Der Start der Förderung beginnt allerdings auch erst mit dem Betrieb des Kindergartens, sodass die Finanzierung der Gründungsphase selbst gestemmt werden muss – entweder über einen Kredit oder wiederum spezielle Förderprogramme.

6. AUF DER SUCHE NACH DEN VIER WÄNDEN

Die Anforderungen der Räume für einen Kindergarten sind vorgeschrieben und variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Details und Anforderungen gilt es deshalb entsprechend mit Bau-Ämtern, Gesundheitsamt und Kita-Aufsicht abzustimmen.

7. EIN AUSGETÜFTELTES KONZEPT

Um die Gründung des Kindergartens erfolgreich abzuschließen, gilt es, sich bei der Konzeptausarbeitung an die Vorgaben zu halten. Das Konzept bildet einen Rahmen für die Arbeit des pädagogischen Personals. Im Konzept muss der Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt werden.

8. DER KREATIVITÄT SIND KEINE GRENZEN GESETZT

Sind alle vorangegangenen Schritte erfolgreich abgeschlossen, kann nun mit der gezielten Gestaltung und dem Umbau der Räumlichkeiten begonnen werden. Unter Beachtung der Sicherheitsauflagen sind hierbei der Kreativität ansonsten keine Grenzen gesetzt.

9. PERSONAL SUCHEN

Die Zahl der Personen, die zur Betreuung eingestellt werden, richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die jeweils in einer Gruppe aufgenommen werden sollen. 

10. DIE ERSTEN KLEINEN GÄSTE

Der Verein ist gegründet, die Aufgaben sind verteilt, die Räumlichkeiten laden zum Spielen und Wohlfühlen ein und das Erzieher-Team steht. Die Gründung des Kindergartens geht nun in die nächste Phase: Türen auf für die kleinen Besucher.

DER UMGANG MIT KINDERN – EINE BESONDERE VERANTWORTUNG

Als Vorstand eines Kindergartens ist die Verantwortung, die man tagtäglich trägt, nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig um eine Aufwandsentschädigung und eine Entlastung des Vorstandes zu kümmern. Auf den Seiten des DEUTSCHEN EHRENAMTS erfahren Sie, wie genau das geht.

KINDERGARTEN GRÜNDEN? MIT EINER VERSICHERUNG FÜR DEN KINDERGARTEN SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE

Schnell ist es passiert, dass sich Kinder beim Spielen und Toben verletzen. Doch was bedeutet das für den Verein?

Eine Versicherung für den Kindergarten ist absolut unerlässlich. Für Kinder einer staatlich anerkannten Tageseinrichtung besteht zwar ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz – beitragsfrei und unabhängig davon, ob die Einrichtung öffentlich, freigemeinnützig oder privatgewerblich betrieben wird. Allerdings gilt diese Versicherung für den Kindergarten nur für all jene Fälle, die unter direkter Aufsicht passieren. Häufig gehen Unfälle im Kindergarten allerdings mit einer Verletzung der Aufsichtspflicht einher. In diesen Fällen wir der Vorstand als Träger der Einrichtung persönlich zur Haftung gezogen. Um hohe Entschädigungskosten bis hin zur drohenden Schließung der Einrichtung zu verhindern, gibt es zusätzliche Versicherungen für Kindergärten, die eine Absicherung bedeuten:

  • Betriebshaftpflichtversicherung:
    Schutz bei Personen- und Sachschäden. Eine Versicherung in diesem Bereich deckt Personen, Sach- und Vermögensschäden ab. Sowohl ein unbeaufsichtigter Wasserkocher und der damit begangenen Verletzung der Aufsichtspflicht, als auch eine kaputte Brille eines Kindes oder der direkte Schaden eines Kindes sind damit abgesichert.
  • Rechtsschutzversicherung:
    Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten. Der Umgang mit Kindern stellt einen sensiblen Bereich dar, der zu zahlreichen Konflikten führen kann. Deshalb empfiehlt sich hier eine Gewerberechtsschutzversicherung. Sie kommt in allen Phasen des Rechtsstreits für die finanziellen Belastungen auf, von der Erstberatung bis zum Prozess.
  • Inhaltsversicherung:
    Haftung bei Schäden an Einrichtung und Betriebsausstattung. Die Investitionen für das Inventar liegen aufgrund der kindgerechten Auslegung meist sehr hoch. Eine Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die Kosten für die Neubeschaffung oder Reparatur von beschädigtem Inventar. Da Beschädigungen des Inventars auch bis zum vorübergehenden Einstellen der Tätigkeit in der Kinderbetreuung führen können, womit Geldeinbußen verbunden sind, empfiehlt es sich, auch hier vorzusorgen.
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