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17.02.2022

Corona-Hilfen für Vereine: Antrag auf Hilfen für gesunde Vereinsfinanzen

Die Pandemie hat das Vereinsleben stillgelegt. Und das bedeutet nicht nur, dass Projekte nicht umgesetzt und Vereinsfeiern abgesagt werden mussten. Vielmehr sind zahlreiche Vereine in finanzielle Not geraten. Nicht zuletzt deshalb, weil die üblichen Mitgliedsbeiträge sowie Spendengelder weggebrochen sind. Bund und Länder haben auf diese besondere wirtschaftliche Lage reagiert und ermöglichen so auch Corona-Hilfen für Vereine.

Quelle: Shutterstock

Das Versprechen des Bundesministeriums für Wirtschaft: Die Betroffenen – und dazu können ausdrücklich auch Vereine gehören – erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen, berechnet aus ihren ursprünglichen Umsätzen. Wir haben zusammengefasst, wo Vereine finanzielle Hilfe erhalten können, um gut durch die Corona-Zeit zu kommen. Außerdem stellen wir auch Anträge und praktische Links zur Verfügung.

Immer mehr Vereine stehen bedingt durch die Corona Pandemie finanziell vor großen Herausforderungen. Abgesehen von den Corona-Hilfen, wie der Novemberhilfe, sind aktuelle Fragen, mit denen unsere Mitgliedsvereine auf uns zukommen:  

  • Auf welche sonstigen Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Fördergelder etc. können Vereine zugreifen?  
  • Wie ist die Rechtslage zum Thema Mitgliedsbeiträge, d.h. inwieweit ist dieser wichtige Teil der Vereinsfinanzen gesichert?  
  • Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, die finanzielle Ausstattung von Vereinen kurzfristig zu verbessern?  

Da viele der finanziellen Corona-Hilfen nach Bundesland oder sogar Vereinssparte unterschiedlich sind, ist es schwer, hier den Überblick zu behalten.  

Im Folgenden geben wir Ihnen als Vorstand im Verein einen Überblick, der Ihnen helfen soll, Ihren Verein durch diese komplexe Situation zu navigieren. Schließlich soll Ihr Verein fortbestehen – Pandemie hin oder her.  

Gut zu wissen: Staatshilfen sind zum Glück nicht die einzige Möglichkeit, die Einnahmen Ihres Vereins zu verbessern.  

NICHT NUR NOVEMBERHILFEN: AUF WELCHE SOFORTHILFEN, ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN, FÖRDERGELDER UND SONSTIGE MITTEL KÖNNEN VEREINE ZUGREIFEN?  

Gemeinnützige Organisationen, die sich aufgrund der Corona Pandemie in finanziellen Engpässen befinden, können, genau wie kleine und mittlere Unternehmen, Staatshilfe beantragen. Für sie gibt es seit Juni 2020 Überbrückungshilfen, die bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurden. Rund 25 Milliarden Euro stehen dafür als Zuschüsse bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wichtige Hinweise: 

  • Berechtigt für Überbrückungshilfen sind Vereine, die einen Einnahmenrückgang von mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen haben bzw. erwarten. 
  • Je höher der Einnahmenrückgang, desto höher die Förderung. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für 3 Monate. 
  • Förderfähig sind eine ganze Reihe von Kosten, z.B. Mieten/Pachten, Ausgaben für Instandhaltung, Nebenkosten, Versicherungen, Kosten für Steuerberater, teilweise auch Personalkosten. 
  • Die Antragstellung muss über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. 

Neben der staatlichen Überbrückungshilfe gibt es über 200 weitere Förderprogramme im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. Wichtige Links zur Überbrückungshilfe und Förderprogrammen haben wir am Ende dieses Beitrags für Sie zusammengestellt. 

NOVEMBERHILFEN – SCHNELLE CORONA-HILFE FÜR VEREINE 

Die November- und Dezemberhilfe unterstützt Unternehmen, wie auch Vereine und gemeinnützige Organisationen, die durch das Einstellen ihrer Tätigkeiten hohe Einbußen finanzieller Art verzeichnen mussten. Hierbei können Vereine bis zu 75% ihres durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019 erhalten. Die Antragsstellung hierfür war bis zum 30. April 2021 auf folgender bundeseinheitlichen Plattform möglich:  https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Der Antrag auf diese sogenannte Überbrückungshilfe I erfolgt durch einen steuerberatenden Rechtsanwalt, einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer.  

Ausnahme: Für Solo-Selbständige, die bis zu 5‘000 Euro beantragen, ist der Antragsprozess vereinfacht. 

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN II UND III – FINANZIELLE CORONA-HILFE AUCH FÜR VEREINE 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht mit dem Förderprogramm „Überbrückungshilfe Phase 3“, dass Vereine auch weiterhin auf eine Corona-Hilfe zurückgreifen können. Diese sieht es vor, je nach Umsatzeinbuße, bis zu 90% der Fixkosten zu erstatten. Während die Überbrückungshilfe II zwischen April und August 2020 möglich war, gilt für die Überbrückungshilfe III ein Förderzeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021.  

Auch dieser Antrag erfolgt durch einen steuerberatenden Rechtsanwalt, einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Corona-Hilfe für Vereine anteilig übernommen.  

NEUSTART KULTUR – EINE MÖGLICHE CORONA-HILFE FÜR IHREN VEREIN 

Um dem Kultur- und Medienbereich eine Zukunft zu geben, hat die Bundesregierung ein Rettungsprogramm in Milliardenhöhe auf die Beine gestellt: NEUSTART KULTUR. Auch für Vereine ergibt sich daraus eine Corona-Hilfe, mit der pandemiebedingte Projekte sowie Investitionen unterschiedlicher Kultursparten gefördert werden können.  

Unter diesem Link können alle Programme eingesehen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056?fbclid=IwAR3t9asxzRzlANn3NRW1oTgx-sKnGQRhktL-bjppyK5BC69mdnxTMG7lKDo  

Auf diese Weise können auch Sie die geeignete Corona-Hilfe für Ihren Verein finden.  

WELCHE LÄNDER- ODER SPARTENSPEZIFISCHEN CORONA-HILFEN FÜR VEREINE GIBT ES? 

Hier den Überblick zu behalten, ist für Sie als betroffener Verein wirklich komplex. Hilfen, Regelungen, Bedingungen ändern sich schnell und unterscheiden sich (wie z.B. die Regelungen zur Kontaktreduzierung) zum Teil nach Bundesland, Landkreis und/oder Vereinssparte. Zwei Tipps, die sich für unsere Mitgliedsvereine als hilfreich erwiesen haben: 

  • Für länderspezifische Corona-Hilfen für Ihren Verein starten Sie Ihre Recherche auf den offiziellen Seiten Ihrer Landesregierung. So stellen Sie sicher, dass Sie auf den jetzt gültigen Informationsstand zugreifen. Wichtige Links haben wir am Ende dieses Beitrags für Sie zusammengestellt. 
  • Ist Ihr Verein einem Verband angeschlossen, kontaktieren Sie Ihren Verband für eventuelle spartenspezifische Hilfen. 

Weitere Suchergebnisse, die Sie über Google zu den einschlägigen Suchbegriffen erhalten, sind oft weniger hilfreich, da die Informationen einem schnellen Verfallsdatum unterliegen. 

WIE IST DIE RECHTSLAGE ZUM THEMA MITGLIEDSBEITRÄGE? 

Grundsätzlich müssen Ihre Mitglieder auch zu Zeiten einer Pandemie weiter ihre Mitgliedsbeiträge entrichten. Dies ergibt sich aus dem Zweck von Mitgliedsbeiträgen: Sie sind nämlich keine Gegenleistung für die sportlichen, kulturellen oder sonstigen Angebote des Vereins, sondern dienen dazu, das Leben des Vereins zu erhalten und seine gemeinnützigen Ziele zu erfüllen. Insofern ist eine Kürzung oder Einbehaltung der Mitgliedsbeiträge seitens des Mitglieds grundsätzlich nicht möglich. Etwas anderes gilt dann, wenn Mitglieder darüber hinaus für einzelne Angebote oder Kurse zusätzlich zahlen (Beispiel: der Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio). Da Ausnahmen immer im Einzelfall zu prüfen sind, haben Inhaber des Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMTS im Rahmen der inkludierten Rechtsberatung die Möglichkeit, ihren Fall durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen. 

AUSTRITTE, AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG ODER RUHENLASSEN DER MITGLIEDSCHAFT 

Grundsätzlich haben Mitglieder das Recht, zu den in der Satzung festgelegten Zeitpunkten und Fristen, aus dem Verein auszutreten. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft haben Mitglieder generell nicht. 

Begründung: Ein eventueller „Mangel“, dass die normalen Angebote des Vereins von Mitgliedern während einer Pandemie nicht wahrgenommen werden können, ist hier nicht vom Verein verursacht. Ein Ruhenlassen der Mitgliedschaft ist möglich, wenn dies in der Vereinssatzung so geregelt ist. Bei einem Ruhenlassen würde die Beitragspflicht des Mitglieds vorübergehend entfallen, was sich negativ auf Ihre Vereinsfinanzen auswirken würde. 

WELCHE WEITEREN MÖGLICHKEITEN GIBT ES, DIE FINANZIELLE LAGE VON VEREINEN KURZFRISTIG ZU VERBESSERN? 

Alles abgesagt! Konzerte, Feste, Ausstellungen, Jubiläumsfeiern – alles, was Vereinen zusätzlich Geld in die Kasse bringt, kann wegen der Corona Pandemie entweder gar nicht, nicht im gewohnten Umfang oder erst deutlich später stattfinden. Im Folgenden haben wir einige konkrete Möglichkeiten aufgeführt, Ihre Vereinsfinanzen zu stärken. 

GANZ KLASSISCH: REGIONALES SPONSORING ALS HILFE FÜR VEREINE IN ZEITEN VON CORONA 

Dass viele Unternehmen und Angestellte finanziell von der Corona Pandemie betroffen sind, ist hinreichend bekannt. Andere wiederum kommen unbeschadet oder gar gestärkt durch diese turbulente Zeit – und gleichzeitig verstehen sie die Situation und können so die nötige Corona-Hilfe für Ihren Verein bedeuten. Deshalb unser Tipp: Suchen Sie lokale Firmen aus, die zu Ihrem Verein passen und sprechen Sie sie an. 

ONLINE SPENDEN SAMMELN 

Um Spenden online zu sammeln, bieten sich Spendenportale an, die als Präsentationsplattform und Zahlungsabwickler fungieren. Unsere Mitgliedsvereine haben mit folgenden Spendenportalen gute Erfahrungen gemacht: 

  • Bank für Sozialwirtschaft AG 
  • Betterplace – die größte Spendenplattform Deutschlands 
  • Helpdirect.org – ohne Verwaltungskosten 

Ganz wichtig: Rühren Sie die Werbetrommel für Ihre Spendenaktion, am besten auch unter Nutzung sozialer Medien. Nur wenn Sie auf Ihren Verein und die aktuelle finanzielle Notlage aufmerksam machen und aufzeigen, wie Sie auch künftig wieder mit verschiedensten Projekten und Aktionen anderen Gutes tun möchten, können Sie Ihre persönliche Corona-Hilfe in Form finanzieller Unterstützung auf Spendenbasis finden.  

VON ONLINE-SHOPPING PROFITIEREN 

Hier können Sie Ihren Verein an den von Ihren Mitgliedern, deren Familien, Freunden und Bekannten getätigten Umsätzen beim Online-Shopping profitieren lassen. Eine einfache Möglichkeit gibt es bei Amazon über das sogenannte Smile Programm. Einfach Ihren Verein registrieren und ordentlich die Werbetrommel rühren, so dass sich Ihre Mitglieder, deren Familien, Freunde und Bekannte registrieren – und dann werden 0.5% dieser Umsätze von Amazon auf Ihr Vereinskonto überwiesen. 

„WE KICK CORONA“, EINE INITIATIVE VON PROFISPORTLERN – CORONA-HILFE AUCH FÜR IHREN VEREIN? 

„We Kick Corona“ ist eine Initiative hunderter Profisportler, die sich das Ziel gesetzt haben, karitativen Einrichtungen finanziell zu helfen und diese damit sicher durch die Zeiten der Corona-Pandemie zu bringen. Bislang konnten damit dank 4.300 Spendern insgesamt 661 Projekte unterstützt werden. Auf diese Weise sind bereits mehr als 5 Millionen Euro für soziale Zwecke zum Einsatz gekommen. Mehr Infos finden Sie hier: https://www.wekickcorona.com/  

Corona Soforthilfe des Bundes
Förderdatenbank von Bund, Ländern und der EU

Corona-Hilfen – Baden-Württemberg
Corona-Hilfen – Bayern
Corona-Hilfen – Berlin
Corona-Hilfen – Brandenburg
Corona-Hilfen – Bremen
Corona-Hilfen – Hamburg
Corona-Hilfen – Hessen
Corona-Hilfen – Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Hilfen – Niedersachsen
Corona-Hilfen – Nordrhein-Westfalen
Corona-Hilfen – Rheinland-Pfalz
Corona-Hilfen – Saarland
Corona-Hilfen – Sachsen
Corona-Hilfen – Sachsen-Anhalt
Corona-Hilfen – Schleswig Holstein
Corona-Hilfen – Thüringen

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