Im folgenden Beispiel nutzt ein Verein für eine Veranstaltung sowohl öffentliche Flächen als auch gemietete Räume und erstellt folgende Risikoanalyse:
1. Risiken bei der Nutzung öffentlicher Flächen
- Haftungsrisiken durch Personen- oder Sachschäden:
– Besucher könnten stürzen, verletzt werden
– Sachen Dritter könnten beschädigt werden, bspw. parkende Fahrzeuge - Umweltrisiken:
– Erdboden oder Gewässer könnten verschmutzt werden, woraus sich Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter ergeben könnten. - Genehmigungs- und Sicherheitsauflagen:
– Verstöße gegen Auflagen (z. B. nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen) könnten rechtliche Konsequenzen haben.
2. Risiken bei der Anmietung von Räumen und Equipment
- Sachschäden an den Räumlichkeiten:
– Durch die Veranstaltung könnten Schäden an der Mietsache entstehen (z. B. beschädigte Böden, Wände oder technische Anlagen). - Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Sachen:
– Durch die Veranstaltung könnten Schäden an der Mietsache entstehen - Haftung bei Unfällen:
– Stolper- oder Sturzunfälle der Gäste können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. - Brandschutz und Evakuierung:
– Die Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften oder unzureichende Evakuierungsmöglichkeiten könnten Probleme verursachen.
3. Risiken durch die Durchführung der Veranstaltung
- Veranstalterhaftung:
– Als Organisator haftet der Verein für die Sicherheit und das Wohl der Teilnehmenden sowie für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. - Vertragsrisiken:
– Verpflichtungen gegenüber Dienstleistern (Catering, Technik, Künstler) oder Rückerstattungsforderungen der Teilnehmer bei Problemen. - Rechtsverstöße:
– Mögliche Urheberrechtsverletzungen (z. B. durch Musikdarbietungen) oder Verstöße gegen Datenschutzregelungen (z. B. Fotoaufnahmen ohne Zustimmung).
Risiken im Vorfeld zu kennen und durch sorgfältige Planung und Maßnahmen einzudämmen hilft, Schäden zu vermeiden. Doch kann dennoch der Fall eintreten, in dem der Verein als Veranstalter für Schäden aufkommen soll. Daher ist es auch für Vereine ratsam, Versicherungen abzuschließen.
Empfohlene Versicherungen im Einzelnen
Veranstaltungs-, bzw. Veranstalterhaftpflichtversicherung
Den meisten fällt die Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung ein.
Diese sichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung der Veranstaltung ab.
Tipp: Vereine, die mehr als nur eine Veranstaltung im Jahr durchführen, sollten eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung abschließen, da diese im Gegensatz zur Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung, grundsätzlich alle Veranstaltungen eines Jahres abdeckt.
Der Vereins-Schutzbrief des DEUTSCHEN EHRENAMT beinhaltet eine ganzjährig gültige Veranstalterhaftpflicht-Versicherung, die sämtliche Risiken (Sach- und Personenschäden) deckt.
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt den Verein sowie seine Organe und versicherten Personen für den Fall, dass sie wegen eines bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten (Drittschaden) auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden oder der Verein selbst einen Vermögensschaden (Eigenschaden) erleidet.
Mögliche Schadenereignisse, sofern es sich um eine satzungsgemäße Tätigkeit handelt:
• Falsche Auskunft: Eine Fehlerhafte Beratung von Mitgliedern führt bei diesen zu einem finanziellen Verlust
• Verlust der Gemeinnützigkeit: Der Verein verliert infolge fehlerhafter Behandlung von Spendengeldern seine Gemeinnützigkeit und alle damit einhergehenden Begünstigungen.
• Verwaltungsfehler: Ein Versäumnis bei der Beantragung von Genehmigungen führt zu finanziellen Nachteilen für den Verein oder Dritte.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt die Organe des Vereins (z. B. Vorstand, Geschäftsführer) für den Fall, dass die Organe wegen einer Pflichtverletzung bei Ausübung der versicherten Organ-Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden.
Mögliche Schadenereignisse, sofern es sich um eine Organ-Tätigkeit handelt:
• Kündigungen: Verspätete Kündigungen von Mietverträgen sowie unwirksame Arbeitsvertragskündigungen verursachen zusätzliche Miet-, Gehalts- bzw. Abfindungszahlungen.
• Fördermittel: Außerachtlassen oder Falschverwendung von Fördermöglichkeiten.
• Vertragsmanagement: Der Vorstand geht einen Kaufvertrag mit einer völlig überhöhten Zahlungsverpflichtung ein.