Ganz schön viel Arbeit war das – trotz der Unterstützung. An diesem Punkt ist im Projektteam leider ganz schnell „die Luft raus“ – schließlich scheint das Projekt abgeschlossen zu sein. Ein Stolperstein wartet aber noch auf den Verein, bevor die Sache ad acta gelegt werden kann: mittels Verwendungsnachweis muss dem Fördermittelgeber dargelegt werden, dass die Fördermittel auch vereinbarungsgemäß verwendet wurden. Hier gilt es unbedingt, Schaden von Verein und Vorstand abzuhalten und Haftungsrisiken zu vermeiden. Denn wenn die Fördermittel teilweise oder ganz zurückgefordert werden, stehen Verein und Vorstand unter Umständen vor dem finanziellen Ruin.
Verwendungsnachweis für Fördermittel
So vermeiden Sie Rückforderungen des Fördermittelgebers
Es ist vollbracht: das lang ersehnte Vereinsprojekt ist endlich umgesetzt. Auch mit Hilfe von Fördermitteln blicken Verein und Vorstand jetzt stolz auf die neue Sportstätte, den neuen Feuerwehrturm oder den neuen Gruppenraum der Kinderkrippen-Initiative…
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