Klavier- oder Geigespielen, Malen oder Zeichnen, eine neue Sprache lernen – neben öffentlichen Einrichtungen tragen und ergänzen hunderte von gemeinnützigen eingetragenen Vereinen das Bildungsangebot in Deutschland. Und seit Jahrzehnten war es üblich, dass Musikerinnen, freie Künstler und Lehrkräfte als Honorarkräfte für Vereine tätig sind. Für Vereine war diese Praxis vorteilhaft, weil für selbstständige Honorarkräfte keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Die Lehrkräfte haben ihre Einnahmen selbst versteuert und so ging das recht geräuschlos bis ins Jahr 2022. Dann erzeugte das Herrenberg-Urteil ein kleines Beben.
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für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs
Aktuelle Informationen sowie wertvolles Hintergrundwissen – sorgfältig recherchiert und praxisnah aufbereitet. Die Quelle für Vorstände, Geschäftsführer und alle Verantwortungsträger gemeinnütziger Organisationen.
Seit den 1980-er Jahren sorgt das Künstlersozialversicherungsgesetz dafür, das selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland sozial in der Renten‐, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert werden. Finanziert wird die Künstlersozialkasse zur Hälfte durch die Beitragszahlungen der versicherten Kreativen. Darüber hinaus steuert der Staat zwanzig Prozent bei und die verbleibenden dreißig Prozent werden über die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert. Das ist quasi der „Arbeitgeber-Anteil“, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Dazu zählen grundsätzlich auch Vereine, etwa wenn sie zum Vereinsfest Musiker und andere Künstler engagieren, regelmäßig Theaterstücke aufführen oder sich regelmäßig Flyer und Plakate von einem Grafikdesigner entwerfen lassen.
Wer im Lauf der Veranstaltungsplanung, bzw. bei der Endabrechnung keine bösen Überraschungen erleben möchte, setzt schon im Vorfeld auf eine gut durchdachte Budgetierung und eine solide Finanzierung seiner Events.
Frage: „Unserem Verein interessieren sich Leute aus dem Ausland für eine Mitgliedschaft in unserem Verein. Wir sind uns nicht sicher, ob es überhaupt rechtens ist, Personen mit Sitz im Ausland bei uns aufzunehmen.“
Es wird ja gern viel geredet – vor allem in Vereinen. Trotzdem fehlt es häufig an guter und zielführender Kommunikation. Dabei ist es für erfolgreiche Vereinsarbeit enorm wichtig, dass Informationen reibungslos fließen und dabei alle Beteiligten auf den gleichen Stand gebracht werden. Denn viele Missverständnisse, Versäumnisse und am Ende auch Streitereien beruhen mangelnder Kommunikation. Im Folgenden klären wir, welchen Zweck interne Kommunikation erfüllt und welche Mittel und Methoden dafür eingesetzt werden können.
Veranstalter haften gegenüber Dritten!
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen einen Veranstalter definieren.
Allerdings gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige gesetzliche Definition, die pauschal festlegt, wann eine Person, bzw. ein Verein als Veranstalter gilt. Stattdessen richtet sich die Beurteilung in der Regel nach den Umständen des Einzelfalls und kann je nach Rechtsgebiet (z. B. Haftungsrecht, Baurecht, Gaststättengewerbe) unterschiedliche Kriterien zugrunde legen.
Doch gibt es einige Aspekte, die in der Praxis häufig berücksichtigt werden, um festzustellen, wer Veranstalter ist und wer nicht.
Frage: „Unserem Verein interessieren sich Leute aus dem Ausland für eine Mitgliedschaft in unserem Verein. Wir sind uns nicht sicher, ob es überhaupt rechtens ist, Personen mit Sitz im Ausland bei uns aufzunehmen.“
Es wird ja gern viel geredet – vor allem in Vereinen. Trotzdem fehlt es häufig an guter und zielführender Kommunikation. Dabei ist es für erfolgreiche Vereinsarbeit enorm wichtig, dass Informationen reibungslos fließen und dabei alle Beteiligten auf den gleichen Stand gebracht werden. Denn viele Missverständnisse, Versäumnisse und am Ende auch Streitereien beruhen mangelnder Kommunikation. Im Folgenden klären wir, welchen Zweck interne Kommunikation erfüllt und welche Mittel und Methoden dafür eingesetzt werden können.
Veranstalter haften gegenüber Dritten!
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen einen Veranstalter definieren.
Allerdings gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige gesetzliche Definition, die pauschal festlegt, wann eine Person, bzw. ein Verein als Veranstalter gilt. Stattdessen richtet sich die Beurteilung in der Regel nach den Umständen des Einzelfalls und kann je nach Rechtsgebiet (z. B. Haftungsrecht, Baurecht, Gaststättengewerbe) unterschiedliche Kriterien zugrunde legen.
Doch gibt es einige Aspekte, die in der Praxis häufig berücksichtigt werden, um festzustellen, wer Veranstalter ist und wer nicht.
Vorstandshaftung bedeutet, dass Vorstandsmitglieder für Schäden, die sie durch ihr Handeln oder Unterlassen in vereinsamtlicher Eigenschaft und im inneren Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis verursachen, persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Und wer das weite Feld der Vorstandspflichten kennt, weiß, wie schnell auch den besten und fleißigsten Vorständen ein Fehler unterlaufen kann. Wo die Gefahren lauern und welche gesetzlichen Haftungsregelungen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Organ eines Vereins. Kein anderes Gremium hat so viel Einfluss auf das Vereinsgeschehen und doch gibt es oft Unklarheiten über die verschiedenen Arten von Versammlungen, die abgehalten
werden können. Die Rede ist von Eventualeinberufungen und Anschlussversammlungen. Im Folgenden klären wir die Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen dieser beiden Versammlungsarten und geben praktische Beispiele, wie sie im Vereinsalltag eingesetzt werden können.
Es gibt durchaus Vereine, denen rennen Interessenten förmlich die Bude ein, um Mitglied zu werden. Doch meist müssen Vorstände und Mitglieder die Werbetrommel rühren, um Zulauf zum eigenen Verein zu generieren. Schließlich stellen Mitgliedsbeiträge ein sicheres Finanzierungsstandbein für die Organisation dar und wo mehr Mitglieder sind, können Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt, bzw. mehr ehrenamtliche Arbeit geleistet werden. Wir haben uns mal umgehört, welche Maßnahmen von Vereinen landauf und landab ergriffen werden, um Mitglieder zu gewinnen und auch zu binden.
Klavier- oder Geigespielen, Malen oder Zeichnen, eine neue Sprache lernen – neben öffentlichen Einrichtungen tragen und ergänzen hunderte von gemeinnützigen eingetragenen Vereinen das Bildungsangebot in Deutschland. Und seit Jahrzehnten war es üblich, dass Musikerinnen, freie Künstler und Lehrkräfte als Honorarkräfte für Vereine tätig sind. Für Vereine war diese Praxis vorteilhaft, weil für selbstständige Honorarkräfte keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Die Lehrkräfte haben ihre Einnahmen selbst versteuert und so ging das recht geräuschlos bis ins Jahr 2022. Dann erzeugte das Herrenberg-Urteil ein kleines Beben.
Seit den 1980-er Jahren sorgt das Künstlersozialversicherungsgesetz dafür, das selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland sozial in der Renten‐, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert werden. Finanziert wird die Künstlersozialkasse zur Hälfte durch die Beitragszahlungen der versicherten Kreativen. Darüber hinaus steuert der Staat zwanzig Prozent bei und die verbleibenden dreißig Prozent werden über die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert. Das ist quasi der „Arbeitgeber-Anteil“, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Dazu zählen grundsätzlich auch Vereine, etwa wenn sie zum Vereinsfest Musiker und andere Künstler engagieren, regelmäßig Theaterstücke aufführen oder sich regelmäßig Flyer und Plakate von einem Grafikdesigner entwerfen lassen.
Wer im Lauf der Veranstaltungsplanung, bzw. bei der Endabrechnung keine bösen Überraschungen erleben möchte, setzt schon im Vorfeld auf eine gut durchdachte Budgetierung und eine solide Finanzierung seiner Events.
Der Junge Think Tank im DAKU (Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V.) schreibt gemeinsam mit Capgemini Invent zum zweiten Mal den „Förderpreis Junge Kulturförderung” aus. Vom 8. August bis zum 17. Oktober 2022 können sich junge Kulturfördernde mit Ideen oder schon laufenden Projekten bewerben, die die Vereinsstrukturen nachhaltig stärken.
Das Wort „Digitalisierung“ ist aktuell in aller Munde. Aber was bedeutet es eigentlich? Auch für Vereine bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten und gleichzeitig auch einige Herausforderungen. Und immer steht die Frage im Raum, wo findet man die passenden Fördermittel?
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Mit fünf Förderprogrammen unterstützt die Deutsche Stiftung …
Katastrophen, sei es durch Naturereignisse wie Hochwasser oder durch unvorhergesehene Unglücksfälle, stellen Menschen vor immense Herausforderungen. Gemeinnützige Vereine spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, betroffene Personen zu unterstützen. Die neue Nr. 13 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 53 AO bietet hierfür einen klaren rechtlichen Rahmen und neue Spielräume.
Deutschland ist spendabel. Rund fünf Milliarden Euro haben die Deutschen im Kalenderjahr 2023 für wohltätige Zwecke gespendet. Eingesammelt werden diese Spenden nicht nur bei großen Spendengalas und über Online-Plattformen. Vereine, deren Projekte einen direkten Bezug zur lokalen Gemeinschaft haben, können auch ein sehr persönliches Format der Spendensammlung einsetzen – die Haustürsammlung. Um hierbei rechtskonform zu handeln und das Vertrauen der potenziellen Spender zu gewinnen, gibt es wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten, die wir in folgender Anleitung Schritt für Schritt erklären.
Seit Wochen beziehen Millionen Menschen auf landesweiten Demonstrationen und Kundgebungen öffentlich Stellung – für mehr Toleranz und Vielfalt und gegen rechtes Gedankengut in Politik und Gesellschaft. Da liegt es nahe, dass sich auch gemeinnützige Vereine politisch einbringen möchten, um Positives zu bewirken. Doch trotz guter Absichten, müssen Organisationen mit Bedacht agieren, denn politisches Engagement kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.