„Politik ist kein Tischgespräch! Jemand noch Soße?“ Mit fester Stimme und bestimmtem Ton unterband meine Mutter eine aufkeimende politische Auseinandersetzung zwischen uns fast erwachsenen Kindern und unserem Vater. Eine Szene, die sich in den Esszimmern der achtziger Jahre vielmals so oder ähnlich wiederholte – zumindest in Westdeutschland. Der Ort, an dem durchaus über Politik diskutiert wurde, waren Stammtische. Meinungen wurden dort auch mal lautstark ausgetauscht, aber bei aller Lautstärke blieben (nahezu) alle Diskutierenden fest mit dem Fundament unserer demokratischen Grundordnung verbunden.
Benedetto ist das führende Vereins-Magazin
für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs
Aktuelle Informationen sowie wertvolles Hintergrundwissen – sorgfältig recherchiert und praxisnah aufbereitet. Die Quelle für Vorstände, Geschäftsführer und alle Verantwortungsträger gemeinnütziger Organisationen.
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Ohne Satzung, kein Verein!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.
Alle Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder vereinsintern, bergen Risiken. Denn als Veranstalter schließt der Verein Verträge, für deren Erfüllung er seinerseits sorgen muss, Sicherheitsvorkehrungen sowie rechtliche Vorgaben müssen
eingehalten werden und, und, und. Also müssen Risiken identifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen, wie bspw. dem Abschluss von Versicherungen minimiert werden.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vereinsvorständen schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, die Musiknutzung dort melden müssen und meist auch bezahlen müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. Im Prinzip muss jeder, der Musik öffentlich aufführt oder abspielt eine Urhebervergütung an die GEMA zahlen, die diese in Form von Tantiemen an die Künstler weitergibt. Das gilt für Vereine und Ehrenamtler ebenso, wie für Veranstalter, Gastronomen und selbst Privatpersonen.
Für Vereine ist es essenziell, geeignete Versicherungen und Maßnahmen zur finanziellen Absicherung zu ergreifen, um sich vor potenziellen Risiken und Haftungsansprüchen zu schützen.
Ob Buffet mit selbstgemachten Speisen mit beim Vereinsjubiläum, Grillgut beim Sommerfest, Kuchenverkauf oder gelieferte Speisen vom Catering-Service – als Veranstalter trägt der Verein die Verantwortung dafür, dass nur sichere und einwandfreie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Für den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln und gute Hygiene muss so einiges beachtet werden.
Die Planung von Personal für eine Vereinsveranstaltung ist oft eine Herausforderung, insbesondere weil meist auf Ehrenamtliche zurückgegriffen wird. Um Ehrenamtliche zu motivieren, sollte frühzeitig kommuniziert werden, warum ihr Einsatz wichtig ist und, dass mit der Arbeit auch Vorteile verbunden sind – etwa Gemeinschaftsgefühl, Dankbarkeit oder Erfahrungsgewinn.
Veranstalter haften gegenüber Dritten!
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen einen Veranstalter definieren.
Allerdings gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige gesetzliche Definition, die pauschal festlegt, wann eine Person, bzw. ein Verein als Veranstalter gilt. Stattdessen richtet sich die Beurteilung in der Regel nach den Umständen des Einzelfalls und kann je nach Rechtsgebiet (z. B. Haftungsrecht, Baurecht, Gaststättengewerbe) unterschiedliche Kriterien zugrunde legen.
Doch gibt es einige Aspekte, die in der Praxis häufig berücksichtigt werden, um festzustellen, wer Veranstalter ist und wer nicht.
Vorstandshaftung bedeutet, dass Vorstandsmitglieder für Schäden, die sie durch ihr Handeln oder Unterlassen in vereinsamtlicher Eigenschaft und im inneren Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis verursachen, persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Und wer das weite Feld der Vorstandspflichten kennt, weiß, wie schnell auch den besten und fleißigsten Vorständen ein Fehler unterlaufen kann. Wo die Gefahren lauern und welche gesetzlichen Haftungsregelungen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Organ eines Vereins. Kein anderes Gremium hat so viel Einfluss auf das Vereinsgeschehen und doch gibt es oft Unklarheiten über die verschiedenen Arten von Versammlungen, die abgehalten
werden können. Die Rede ist von Eventualeinberufungen und Anschlussversammlungen. Im Folgenden klären wir die Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen dieser beiden Versammlungsarten und geben praktische Beispiele, wie sie im Vereinsalltag eingesetzt werden können.
Es gibt durchaus Vereine, denen rennen Interessenten förmlich die Bude ein, um Mitglied zu werden. Doch meist müssen Vorstände und Mitglieder die Werbetrommel rühren, um Zulauf zum eigenen Verein zu generieren. Schließlich stellen Mitgliedsbeiträge ein sicheres Finanzierungsstandbein für die Organisation dar und wo mehr Mitglieder sind, können Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt, bzw. mehr ehrenamtliche Arbeit geleistet werden. Wir haben uns mal umgehört, welche Maßnahmen von Vereinen landauf und landab ergriffen werden, um Mitglieder zu gewinnen und auch zu binden.
Wer im Lauf der Veranstaltungsplanung, bzw. bei der Endabrechnung keine bösen Überraschungen erleben möchte, setzt schon im Vorfeld auf eine gut durchdachte Budgetierung und eine solide Finanzierung seiner Events.
Seit den 1980-er Jahren sorgt das Künstlersozialversicherungsgesetz dafür, das selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland sozial in der Renten‐, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert werden. Finanziert wird die Künstlersozialkasse zur Hälfte durch die Beitragszahlungen der versicherten Kreativen. Darüber hinaus steuert der Staat zwanzig Prozent bei und die verbleibenden dreißig Prozent werden über die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert. Das ist quasi der „Arbeitgeber-Anteil“, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Dazu zählen grundsätzlich auch Vereine, etwa wenn sie zum Vereinsfest Musiker und andere Künstler engagieren, regelmäßig Theaterstücke aufführen oder sich regelmäßig Flyer und Plakate von einem Grafikdesigner entwerfen lassen.
Versteigerungen von Sachen oder Erlebnis-Gutscheinen für den guten Zweck, sogenannte Charity-Auktionen, sind eine beliebte Möglichkeit, um Geld für die Finanzierung der Vereinsarbeit zu sammeln. Oft kommt die Frage von denjenigen, die etwas ersteigert haben, ob sie nicht auch eine Spendenquittung haben könnten, sie hätten ja schließlich Geld für eine gemeinnützige Organisation gespendet. Wer wofür eine Zuwendungsbestätigung erhalten kann, erfahren Sie im folgenden Text.
Der Junge Think Tank im DAKU (Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V.) schreibt gemeinsam mit Capgemini Invent zum zweiten Mal den „Förderpreis Junge Kulturförderung” aus. Vom 8. August bis zum 17. Oktober 2022 können sich junge Kulturfördernde mit Ideen oder schon laufenden Projekten bewerben, die die Vereinsstrukturen nachhaltig stärken.
Das Wort „Digitalisierung“ ist aktuell in aller Munde. Aber was bedeutet es eigentlich? Auch für Vereine bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten und gleichzeitig auch einige Herausforderungen. Und immer steht die Frage im Raum, wo findet man die passenden Fördermittel?
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Mit fünf Förderprogrammen unterstützt die Deutsche Stiftung …
Katastrophen, sei es durch Naturereignisse wie Hochwasser oder durch unvorhergesehene Unglücksfälle, stellen Menschen vor immense Herausforderungen. Gemeinnützige Vereine spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, betroffene Personen zu unterstützen. Die neue Nr. 13 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 53 AO bietet hierfür einen klaren rechtlichen Rahmen und neue Spielräume.
Deutschland ist spendabel. Rund fünf Milliarden Euro haben die Deutschen im Kalenderjahr 2023 für wohltätige Zwecke gespendet. Eingesammelt werden diese Spenden nicht nur bei großen Spendengalas und über Online-Plattformen. Vereine, deren Projekte einen direkten Bezug zur lokalen Gemeinschaft haben, können auch ein sehr persönliches Format der Spendensammlung einsetzen – die Haustürsammlung. Um hierbei rechtskonform zu handeln und das Vertrauen der potenziellen Spender zu gewinnen, gibt es wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten, die wir in folgender Anleitung Schritt für Schritt erklären.
Seit Wochen beziehen Millionen Menschen auf landesweiten Demonstrationen und Kundgebungen öffentlich Stellung – für mehr Toleranz und Vielfalt und gegen rechtes Gedankengut in Politik und Gesellschaft. Da liegt es nahe, dass sich auch gemeinnützige Vereine politisch einbringen möchten, um Positives zu bewirken. Doch trotz guter Absichten, müssen Organisationen mit Bedacht agieren, denn politisches Engagement kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.