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26.08.2024

Eventualeinberufung vs. Anschlussversammlung – Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen

Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Organ eines Vereins. Kein anderes Gremium hat so viel Einfluss auf das Vereinsgeschehen und doch gibt es oft Unklarheiten über die verschiedenen Arten von Versammlungen, die abgehalten
werden können. Die Rede ist von Eventualeinberufungen und Anschlussversammlungen. Im Folgenden klären wir die Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen dieser beiden Versammlungsarten und geben praktische Beispiele, wie sie im Vereinsalltag eingesetzt werden können.

Die Eventualeinberufung

Vielleicht gibt es ja Zeugen oder Nachweise wie Kontoauszüge, die die getätigten Ausgaben bestätigen können. Falls es sich um Ausgaben bei einem bestimmten Händler oder Dienstleister handelt, kann versucht werden, dort eine Kopie der Rechnung oder einen Zahlungsnachweis zu erhalten.

Dies ist besonders nützlich, wenn absehbar ist, dass die erste Versammlung möglicherweise nicht beschlussfähig sein wird. Die Eventualeinberufung sorgt dafür, dass wichtige Entscheidungen auch bei niedriger Teilnahmequote getroffen werden können. Wird schon im Vorfeld eine Eventualeinberufung angesetzt, spart der Verein Zeit und Ressourcen, da eine neue Einberufung und Einladung für eine Ersatzversammlung entfällt. Außerdem wissen die Mitglieder bereits im Voraus, dass ein alternativer Termin besteht, falls die erste Versammlung scheitert.

Voraussetzungen:

Wie so oft, muss die Satzung eine Regelung enthalten, um das Instrument der Eventualeinberufung nutzen zu dürfen. Diese legt fest, dass die zweite Versammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zudem muss die Einladung zur ersten Versammlung den Eventualtermin und dessen Zweck klar benennen.

Die Anschlussversammlung

Die Anschlussversammlung ist eine zusätzliche Versammlung, die einberufen wird, um Themen zu behandeln, die in einer vorhergehenden Versammlung nicht abgeschlossen wurden oder um neue, dringende Punkte zu diskutieren. Anders als die Eventualeinberufung wird sie nicht im Vorfeld geplant, sondern oft spontan oder kurzfristig aufgrund von Bedürfnissen während der laufenden Versammlung einberufen.

Die Anschlussversammlung ermöglicht, auf unerwartete Themen oder nicht abgeschlossene Tagesordnungspunkte schnell zu reagieren. Wichtige Diskussionen und Entscheidungen können zeitnah fortgeführt werden, ohne lange Wartezeiten bis zur nächsten regulären Versammlung. In einer solchen Anschlussversammlungen können komplexe Themen oder unvorhergesehene Probleme effizient gelöst werden, weil die Diskussion zeitnah fortgeführt werden kann. Droht eine Diskussion also ergebnislos auszuufern, kann die Versammlungsleiterin vorschlagen, die Diskussion abzubrechen und ein Treffen für den Folgetag als Anschlussversammlung anzusetzen. Stimmen die Mitglieder dem Vorschlag zu wird am nächsten Tag die Anschlussversammlung abgehalten.

Voraussetzungen:

In der Regel reicht ein Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder, um eine Anschlussversammlung zu legitimieren, sofern die Satzung keine spezifischen Regelungen enthält. Die Satzung muss also keine Regelung zur Anschlussversammlung enthalten, wenn die Mitglieder darüber entscheiden. Auch der der Vorstand kann eine Anschlussversammlung einberufen, wenn dringender Handlungsbedarf besteht. In diesem Fall muss und dies in der Satzung geregelt sein.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die Eventualeinberufung ermöglicht eine bessere Planung, da sie bereits im Voraus angesetzt und Teil der ursprünglichen Einladung ist. Die Anschlussversammlung hingegen wird spontan oder kurzfristig beschlossen, oft während oder nach einer laufenden Versammlung.

In Sachen Beschlussfähigkeit gelten bei der Eventualeinberufung in der Regel geringere Anforderungen an die Beschlussfähigkeit für die zweite Versammlung. Bei einer Anschlussversammlung gelten meist dieselben Anforderungen wie für die erste Versammlung.

Die Eventualeinberufung wird daher eingesetzt, um die Handlungsfähigkeit des Vereins sicherzustellen, wenn die erste Versammlung nicht beschlussfähig ist. Die Anschlussversammlung dient eher dazu, offene oder neue Themen zeitnah zu behandeln.

Sowohl die Eventualeinberufung als auch die Anschlussversammlung sind wertvolle Werkzeuge in der Vereinsarbeit, die sicherstellen, dass wichtige Entscheidungen auch unter schwierigen Bedingungen getroffen werden können. Die Eventualeinberufung bietet eine vorausschauende Planungssicherheit, während die Anschlussversammlung Flexibilität und schnelle Reaktionsfähigkeit ermöglicht. Für eine effektive Nutzung sollten beide Verfahren in der Vereinssatzung klar geregelt sein, um Rechtssicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

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