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16.03.2026

EhrenamtsAssistent

Verträge selbst generieren: passgenau und rechtssicher!

Benedetto: Was hat Sie veranlasst, den EhrenamtsAssistent ins Leben zu rufen?

F. Holzhäuser: Menschen, die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen, sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Gerade ehrenamtliche Vorstände tragen für ihre gemeinnützigen Organisationen Verantwortung und Haftungsrisiken, haben aber oft weder Zeit noch Budget für eine professionelle Rechtsberatung. Wir haben als Kanzlei das Glück, dass wir über mehr als 20 Jahre insbesondere im professionellen Sport umfassende Erfahrung im Vereins- und Verbandsrecht sammeln konnten. Mit dem EhrenamtsAssistent machen wir diese „an der Spitze des Eisbergs“ gesammelte Expertise für alle ehrenamtlich tätigen Personen und alle gemeinnützigen Vereinigungen zugänglich – schnell, bezahlbar und so, dass am Ende ein passgenaues, individualisiertes und rechtssicheres Dokument genutzt werden kann. Und dies quasi in Echtzeit.

Benedetto: Im Internet gibt es kostenfrei viele Vorlagen für Verträge, bzw. kann man sich diese mit einer KI erstellen lassen. Welche Vorteile bietet der EhrenamtsAssistent gegenüber den sonst verfügbaren, kostenfreien Möglichkeiten?

J. Firsching: Im Internet verfügbare, kostenfreie Vorlagen sind oft generisch, veraltet und berücksichtigen in der Regel weder aktuelle Gesetzes- noch Rechtsprechungsänderungen. Vor allem fehlt es aber an der Anpassung an die konkreten Sachverhaltskonstellationen und Besonderheiten der Ehrenamtspraxis. Die in der Verantwortung stehenden Personen müssen dann doch wieder die frei erhältlichen Vorlagen auf ihren Fall anpassen, was in der täglichen Hektik mal besser und mal schlechter funktioniert. Außerdem sind die pdf-Dokumente oft nur schwer zu verändern.

Beim EhrenamtsAssistenten werden die Informationen des konkreten Falls in einem anwaltlich geprüften Interview-Prozess eingesammelt, verarbeitet und dann in das Dokument an passender Stelle eingefügt. So erhält man ein individualisiertes und gleichzeitig rechtsicheres Dokument, das man sofort nutzen kann. Wir versenden die Dokumente dabei bewusst als offene Word-Datei, damit jeder Verein kleinere Anpassungen noch selbst vornehmen kann, z.B. den eigenen Vereinsbriefkopf ergänzen. Zudem haften wir für Inhalt und Qualität der zur Verfügung gestellten Vorlagen. Jeder Nutzer kann sich also darauf verlassen, dass die Dokumente juristisch richtig und aktuell sind.

Benedetto: Warum sind die dort generierten Vorlagen risikofrei nutzbar?

F. Holzhäuser: Die Dokumente basieren auf von uns Anwälten erstellten und geprüften Vorlagen und sind für die im Rahmen des Betriebs eines Vereins oder sonstigen gemeinnützigen Organisation typischen Anwendungsfälle nach aktuellem deutschem Recht konzipiert. Voraussetzung ist, dass die Angaben im Interview-Prozess richtig und vollständig sind und das Dokument nur im vorgesehenen Anwendungsbereich genutzt wird.

Benedetto: Kann ich eine Vorlage mehrfach nutzen? Worauf muss ich dabei achten?

J. Firsching: Grundsätzlich können Sie ein einmal erstelltes Dokument im Rahmen Ihres einfachen Nutzungsrechts für den eigenen Gebrauch für gleichgelagerte Anwendungsfälle mehrfach nutzen und anpassen. Achten Sie dabei darauf, dass die Rahmenbedingungen und die gewünschte Verwendung weiterhin passen. Sobald sich diese signifikant ändern, empfehlen wir, das Dokument neu zu generieren oder gezielt von uns prüfen zu lassen.

Benedetto: Wie ist sichergestellt, dass Gesetzesänderungen sofort in den Vorlagen umgesetzt werden?

F. Holzhäuser: Unsere Vorlagen-Datenbank wird fortlaufend gepflegt und regelmäßig auf Aktualität überprüft. Relevante Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen werden in die Dokumente eingearbeitet, sobald und soweit sie für die jeweiligen Anwendungsfälle relevant sind. So bleiben die Vorlagen nicht statisch, sondern entwickeln sich mit der aktuellen Rechtslage weiter.

Benedetto: Kann ich bei der Nutzung des EhrenamtsAssistenten Hilfe bekommen?

J. Firsching: Der Prozess ist bewusst einfach gehalten und führt Schritt für Schritt durch einen kurzen Interviewprozess. Bei Fragen hilft aber das Support-Team des EhrenamtsAssistenten jederzeit weiter. Sowohl Interviewprozess als auch die Dokumente sollten aber so gestaltet sein, dass der EhrenamtsAssistent von wirklich jedem ohne Schwierigkeiten genutzt werden kann.

Benedetto: Kann ich über die Erstellung der Rechtsdokumente hinaus von der Kanzlei beraten werden?

F. Holzhäuser: Für konkrete Anschlussfragen zu einem bestellten Dokument bieten wir eine Folgeberatung als Erstberatung zum Festpreis von EUR 99,99 an, die gesondert per E-Mail entsprechend der Hinweise in der Bestätigungs-E-Mail zum Erhalt des Dokuments beauftragt werden muss. Kleinere Anschlussfragen oder Anpassungswünsche lassen sich so zum Festpreis und gut kalkulierbar klären. Weitergehende Prüfungen im Detail oder individuelle Vertragsgestaltungen erfolgen im Rahmen einer regulären Mandatierung, hier weisen wir aber natürlich ausdrücklich darauf hin.

Benedetto: Welche Bezahlmethoden werden angeboten?

J. Firsching: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe). Möglich ist hierbei die Zahlung per PayPal-Konto, Kredit-/Debitkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren.

Der EhrenamtsAssistent ist unter https://deutsches-ehrenamt.de/ehrenamtsassistent/ ab März 2026 verfügbar.

LENTZE . STOPPER ist die im Sport marktführende Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland. Seit knapp 20 Jahren berät die Kanzlei im Kontext des Profi- und Amateursports – etliche Verbände, Ligen, Vereine, ebenso Unternehmen, Start-ups und Agenturen, bis hin zu Einzelsportlern und deren Management, zählen zur Mandantschaft der Kanzlei. Das Vereins- und Verbandsrecht stellt seit jeher ein Schwerpunkt der Kanzlei dar. Das oftmals im Profisport über mehr als 20 Jahre generierte Wissen wird mit dem EhrenamtsAssistenten der großen Anzahl an Vereinen in Deutschland verfügbar gemacht – professionell, individuell und leicht zugänglich.

Dr. Felix Holzhäuser ist seit mehr als 10 Jahren Partner der Kanzlei Lentze Stopper und beschäftigt sich schon seit fast 20 Jahren intensiv mit dem Sportrecht. Er berät Mandanten – schwerpunktmäßig Sportverbände und -vereine sowie Unternehmen und Agenturen im Sport – vor allem zu verbandsrechtlichen Themen, im Kontext von Veranstaltungen und im Bereich der Vertragsgestaltung. Im Fokus steht immer eine klare, verständliche Sprache und eine pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise. Er ist Vorsitzender des Fachausschuss Sportrecht der Rechtsanwaltskammer München und Mitglied u.a. bei der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des DAV. Außerdem ist Felix Holzhäuser Fachanwalt für Sportrecht.

Dr. Johanna Firsching ist seit August 2022 als Rechtsanwältin im Team von Lentze Stopper tätig. Sie berät insbesondere Sportvereine und -verbände, Sportveranstalter sowie Unternehmen – insbesondere aus der Sport- und Medienbranche – schwerpunktmäßig im Markenrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Ihre Tätigkeit umfasst zudem die Beratung und Vertretung in nationalen Verfahren vor ordentlichen Gerichten sowie vor Sportgerichten. Im Anschluss an das Studium und Referendariat promovierte sie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Martin Löhnig an der Universität Regensburg zum Thema Kindeswohl im Nachwuchsleistungssport und schloss das Promotionsverfahren im Jahr 2024 erfolgreich ab.

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