Die Verwendung fremden Bildmaterials ist leider ein Klassiker. Hier bekommt Ihr Verein schneller eine mit Kosten versehene Abmahnung, als Ihnen lieb und teuer sein kann. Oft gibt es sogenannte „Abmahnungs-Anwälte“ die sich darauf spezialisiert haben, die Rechte für die Bildverletzungen beizutreiben.
URHEBERRECHTE SIND GESCHÜTZT!
edes Bild hat einen Urheber, der dieses Bild erstellt hat. Oder es gibt einen Rechteinhaber, z. B. wenn der Fotograf die Bildrechte an eine Agentur verkauft hat.
Nutzen Sie diese Bilder ohne Genehmigung, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht und dürfen dann für Ihren Verein die Zeche zahlen.
Es stellt sich dann auf Ihrer Seite gar nicht mehr unbedingt die Frage, ob Sie hier gegen bestehende Urheberrechte verstoßen haben, sondern wie hoch die Strafe für Ihren Verstoß ist.Manche Rechteinhaber mahnen die Bildrechtsverletzung über einen Streitwert von 10.000,- € ab.
Fraglich ist, ob der Streitwert von 10.000,- € gerechtfertigt ist oder nicht.
Die frühere Rechtsprechung ging hier mitunter von fünfstelligen Gegenstandswerten aus – das hat sich in den letzten Jahren aber spürbar relativiert.
RECHTSPRECHUNG ZUM STREITWERT BEI UNBERECHTIGTER BILDNUTZUNG
Es gab in der Vergangenheit vor allem zwei bemerkenswerte Änderungen
- eine Rechtsprechung aus Köln, die auch bundesweit Beachtung gefunden hat
- und eine Reform des Abmahnwesens, die bei Verbrauchern Auswirkungen hat.
Dies lässt sich in den Auswirkungen wie folgt zusammenfassen: Es gibt eine Unterscheidung je nachdem, wie der Rechtsverletzer bzw. die Rechtsverletzung einzustufen ist:Gewerbliche RechtsverletzungKleingewerbliche Rechtsverletzung und Produktfotos
Fazit: Immer aufpassen, wenn man fremde Fotos nutzt!
Sichern Sie sich ab! Der Vorstand haftet im Zweifelsfall auch mit seinem Privatvermögen. Um finanzielle Schäden zu vermeiden, empfehlen wir Vorständen, sich unbedingt abzusichern. Unser Schutzbrief garantiert Ihnen umfassenden Schutz gegen Schadensersatzansprüche.