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15.05.2026

Achtung Abmahnung! Wie Vereine Urheberrechtsfallen im Internet vermeiden

Es passiert tausendfach, Tag für Tag: Schnell noch ein schönes Bild für einen Social-Media-Post suchen oder den positiven Zeitungsartikel auf die Vereinswebsite hochladen, schließlich sollen alle wissen, was der Verein leistet. Alles gut gemeint, aber rechtlich oft brandgefährlich.

Denn in Deutschland gibt es Rechtsanwaltskanzleien, deren Geschäftsmodell darin besteht, das Internet gezielt nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, um anschließend Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen zu verschicken.

Das trifft zunehmend auch ehrenamtlich geführte, kleine Vereine und sorgt manchmal für Schockmomente, weil die Forderungen oft hoch, streng und einschüchternd formuliert sind.
Zeit also für Aufklärung und für Sicherheit im Ehrenamt!

Warum Abmahnkanzleien aktiv nach Verstößen suchen

Es ist kein Mythos, sondern Realität. Viele Kanzleien arbeiten mit automatisierten Bild-Suchmaschinen, mit Webcrawlern oder mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, die Webseiten, Social-Media-Accounts und Blogs nach fremdem Bildmaterial, Texten oder Musik durchsuchen. Das Ziel dieser Kanzleien ist nicht nur, Urheber, bzw. deren Rechte zu schützen, sondern oft auch, um Gebühren zu generieren, an denen die Kanzlei verdient.

Diese „Fundstücke“ führen dazu, dass diese Kanzleien aktiv auf Vereine zugehen:

  • ein Foto aus der Google-Bildersuche
  • ein Zeitungsausschnitt als PDF auf der Vereinsseite
  • ein Lied im Hintergrund eines Vereinsvideos
  • ein fremder Text ohne Quellenangabe
  • Screenshots aus Büchern, Artikeln oder Social Media

Auch wenn Vereine ohne wirtschaftliche Ziele, ohne böse Absicht und doch nur ehrenamtlich Inhalte nutzen, spielt das in Bezug auf das Urheberrecht keine Rolle. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie hoch können Forderungen ausfallen?

Typische Abmahnpakete enthalten folgende Positionen:

  • Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzforderungen
  • Anwaltskosten
  • manchmal sogar Auskunftsansprüche, wo und wie lange der Inhalt genutzt wurde

Summen von 300–1.500 Euro pro Bild sind keine Seltenheit – je nach Kanzlei auch deutlich drüber. Viele Forderungen sind zu hoch angesetzt, aber nicht per se unberechtigt. Daher ist es wichtig zu reagieren, wenn eine Abmahnung im Vereinsbriefkasten landet.

Ganz klar müssen Sie reagieren. Aber nicht vorschnell und panikartig. Unterschreiben sie nichts und rufen nicht sofort bei der Kanzlei an, um sich zu erklären. Das könnte die Sache nur schlimmer machen.

Diese Schritte sollten nun unternommen werden:

  1. Schreiben genau prüfen
    – Worum geht es? Bild? Text? Musik?
    – Wo soll der Verstoß passiert sein?
    – Wann soll der Verstoß passiert sein? (evtl. verjährt)
    – Ist der Screenshot der Website korrekt?
  2. Sofort Entfernen des beanstandeten Inhalts
    (Erstellen Sie einen Screenshot zum Beweis, dass das Bild entfernt wurde)
  3. Keine Schuldeingeständnisse
  4. Rechtsberatung einholen
    Fragen Sie einen Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale
  5. Prüfen, ob die Forderung angemessen ist
    Viele Kanzleien überziehen bewusst.

Tipp: Vereine können häufig Summen deutlich herunterverhandeln – oder es stellt sich heraus, dass die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist.

Was gilt rechtlich?

Bilder sind IMMER urheberrechtlich geschützt – egal ob vom Profi oder vom Hobbyfotograf. „Im Internet gefunden“ heißt nicht „frei verwendbar“. Besondere Lizenzmodelle (bspw. Creative Commons) nur mit genauer Prüfung und Quellenangabe nutzen.

Bei der Verwendung von Texten können schon wenige Sätze urheberrechtlich geschützt sein. Zeitungsausschnitte dürfen NICHT einfach eingescannt und hochgeladen werden. Und auch bei der Nutzung von Zitaten ist Vorsicht geboten.

Öffentliche Musiknutzung muss bei der GEMA gemeldet werden. Darunter fällt auch die Hintergrundmusik für Videomaterial.

Auch Screenshots von Artikeln, Fotos, Social Media sind geschützt. Und Vorsicht bei Memes! Viele enthalten geschützte Inhalte.

Das Einbetten von YouTube-Videos ist grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn das Video dort rechtmäßig veröffentlicht wurde.rnehmen.

Auf einen Blick: Tipps für Vereinsverantwortliche

  • Niemals fremde Bilder nutzen – außer
    es liegt eine schriftliche Freigabe vor oder es werden Lizenzen für die Nutzung erworben (z. B. über Pixabay, Adobe Stock, Shutterstock).
    Achtung bei kostenlosen Seiten: manche Bilder sind dort rechtswidrig hochgeladen.
  • Keine Zeitungsausschnitte veröffentlichen
    Nicht auf der Website, nicht als PDF, nicht im Newsletter, nicht auf Social Media
  • Keine fremden Artikel kopieren
    Nur verlinken – nie vollständig übernehmen.
  • Eigene Musik oder GEMA-freie Musik nutzen
    Für Veranstaltungen, Videos, Social Media. Ansonsten gilt: Musiknutzung bei der GEMA vorher anmelden, bzw. bei Musikverlagen Lizenzen erwerben
  • Social Media Teams schulen
    Ehrenamtliche wissen oft nicht, was erlaubt ist – das ist kein Vorwurf, sondern Alltag.
  • Verantwortlichkeiten klären
    Wer postet? Wer prüft? Wer haftet?

Regeln zur sicheren Nutzung von Bildern, Texten & Musik

  1. Nur Bilder nutzen, für die eine Erlaubnis vorliegt Eigene Fotos sind immer okay. Alles andere nur mit nachweisbarer Lizenz.
  2. Keine Google-Bilder! Niemals. Unter keinen Umständen.
  3. Keine Zeitungsausschnitte scannen oder hochladen. Auch nicht im internen Bereich der Website.
  4. Texte nie einfach kopieren. Immer nur verlinken, nicht einfügen.
  5. Bei Zitaten: Quelle angeben und nur kurze Ausschnitte verwenden.
  6. Musik bei Veranstaltungen: Immer bei der GEMA melden!
  7. Videos: Nur selbst produziert oder rechtmäßig eingebettet.
  8. Fremde Grafiken, Logos oder Karten nicht ohne Erlaubnis nutzen.
  9. Bei Unsicherheit: NICHT posten. Erst nachfragen.10. Wenn ein Anwaltsschreiben kommt: sofort der Geschäftsführung oder dem Vorstand melden – nicht selbst reagieren!
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