Aktives Wissen
Ein Vereinsvorstand kann nur dann sachgerechte Entscheidungen treffen, wenn er ausreichend informiert ist. Daraus ergibt sich die Pflicht, dass sich Vorstandsmitglieder aktiv über die Angelegenheiten des Vereins informieren müssen. Sie dürfen sich nicht darauf beschränken, auf Zuruf zu handeln oder auf andere zu vertrauen.
Ein Bespiel aus der Praxis:
Der Schatzmeister fasst die finanzielle Lage des Vereins mündlich in der Vorstandssitzung zusammen. Die übrigen Vorstandsmitglieder nehmen das Ganze ohne Nachfragen zur Kenntnis. Monate später stellt sich heraus, dass Rücklagen zweckwidrig verwendet wurden. Auch wenn der Schatzmeister hauptsächlich die Finanzen regelt, ist er oder sie nicht allein in der Verantwortung. Die anderen Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, sich die Unterlagen anzusehen und sich einen Überblick über die Zusammenhänge zu verschaffen. „Nicht zuständig“ schützt demnach nicht vor Verantwortung.
Zur Informationspflicht gehört auch, sich über rechtliche Rahmenbedingungen auf dem Laufenden zu halten – etwa zu Förderauflagen, Datenschutz, Gemeinnützigkeit oder arbeitsrechtlichen Fragen.
Kontrolle ist kein Misstrauen
Eng mit der Informationspflicht verbunden ist die Kontrollpflicht. Sie bedeutet nicht, jedem Schritt anderer Vorstandsmitglieder zu misstrauen, sondern sicherzustellen, dass Aufgaben ordnungsgemäß erledigt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Der Vorstand beschließt, die Mitgliederverwaltung an einen externen Dienstleister zu übergeben. Gemäß dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn.“, wird darauf verzichtet, die Arbeitsweise des Dienstleisters zu kontrollieren. Erst nach einer Beschwerde wird klar, dass Mitgliederdaten unverschlüsselt gespeichert wurden.
Es gilt also, dass der Vorstand auch bei delegierten Aufgaben verpflichtet bleibt, regelmäßig zu prüfen, ob Vereinbarungen eingehalten und rechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Ordnungsgemäße Geschäftsführung
Informations- und Kontrollpflichten sind zentrale Bestandteile der ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Diese verlangt, dass der Verein sorgfältig, transparent und im Interesse seiner Mitglieder geführt wird.
Dazu gehören insbesondere:
- eine nachvollziehbare und vollständige Buchführung
- ein verantwortungsvoller Umgang mit Vereinsvermögen
- die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- die Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Vorgaben
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Vorstand beschließt kurzfristig größere Ausgaben für eine Veranstaltung, ohne die Liquidität zu prüfen. In der Folge können laufende Rechnungen nicht mehr bezahlt werden. Hier hat der Vorstand seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung verletzt. Finanzielle Entscheidungen müssen vorausschauend getroffen werden.
Aufgaben delegieren
Gerade in größeren Vereinen ist es üblich und sinnvoll, Aufgaben zu delegieren, etwa an Geschäftsstellen, Ausschüsse oder hauptamtliche Mitarbeitende. Wichtig ist jedoch: Die Verantwortung bleibt beim Vorstand.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Die hauptamtlich tätige Geschäftsführerin versäumt es, einen Fördermittelverwendungsnachweis fristgerecht einzureichen. Der Fördermittelgeber verlangt die Rückzahlung der Fördersumme. Auch wenn der Vorstand die Geschäftsführerin damit beauftragt hat, den Verwendungsnachweis abzugeben, entbindet es ihn aber nicht von Informations- und Kontrollpflichten. Das Delegieren von Aufgaben dient lediglich der organisatorischen Entlastung.
Ordnungsgemäße Geschäftsführung im Verein – Checkliste zum Selbsttest
☐ Erhalten alle Vorstandsmitglieder regelmäßig Berichte zu Finanzen und Projekten?
☐ Werden wichtige Entscheidungen dokumentiert und nachvollziehbar begründet?
☐ Gibt es Kontrollmechanismen bei delegierten Aufgaben?
☐ Werden rechtliche Vorgaben (z. B. Datenschutz, Gemeinnützigkeit, Förderauflagen) beachtet?
☐ Prüft der Vorstand regelmäßig die finanzielle Situation des Vereins?
