Zwar gibt es keine gesetzlichen Regelungen, wonach der Rechenschaftsbericht in schriftlicher Form abzulegen ist. Schreibt Ihre Satzung die Schriftform hierfür ebenfalls nicht vor, reicht es also grundsätzlich aus, wenn der Rechenschaftsbericht – wie bisher gehabt – mündlich auf der Mitgliederversammlung vorgetragen wird.
Wir empfehlen aber, den Rechenschaftsbericht schriftlich abzulegen. Denn dieser dient in erster Linie der Berichterstattung an die Mitglieder.
Der Rechenschaftsbericht sollte mindestens die folgenden Punkte beinhalten:
– Mitgliederentwicklung: Zu- und Abgang von Mitgliedern, Erläuterungen zu auffälligen Entwicklungen, Ausschlussverfahren
– Durchgeführte Vereinsveranstaltungen
– Teilnahme an Wettbewerben und Ergebnisse
– Beziehungen zum Dachverband und zu anderen Vereinen
– Stand laufender Projekte
– Struktur des Vereins
– Aktivitäten der Organe und Ausschüsse
– Sonstige Ereignisse, die für den Verein wichtig waren
– Finanzbericht (klar geordnete Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben)
Darüber hinaus können zusätzlich folgende Punkte aufgenommen werden:
– Beziehungen zu Sponsoren und Spendern
– Aktivitäten zur Gewinnung weiterer Sponsoren und Spender
– Ausgang von für den Verein bedeutsame Gerichtsverfahren
– Hauptamtliche Mitarbeiter, Veränderungen im Personalbestand – geplante Projekte und Aktivitäten