Die Veranstaltung läuft und plötzlich stört jemand massiv mit Pöbeleien oder gar Handgreiflichkeiten. Eine Situation, die sich kein Veranstalter wünscht, aber souverän damit umgehen muss, um das Event wieder in geregelte Bahnen zu lenken.
Wird eine Veranstaltung durch eine oder mehrere Personen erheblich gestört, hat der Veranstalter verschiedene Möglichkeiten, den oder die Störer aus der Location zu verweisen. Die rechtliche Grundlage dafür liegt im Hausrecht, das dem Verein als Veranstalter zusteht.
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Wir haben gehört, dass wir gemäß DSGVO eine Art Vertrag mit unseren Dienstleistern schließen müssen, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Stimmt das? Und würde das für Dienstleister gelten, die unsere Geschäftsstelle betreiben, IT-Berater und Webdesigner? Auch für unseren Steuerberater?
Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Organ eines Vereins. Kein anderes Gremium hat so viel Einfluss auf das Vereinsgeschehen und doch gibt es oft Unklarheiten über die verschiedenen Arten von Versammlungen, die abgehalten
werden können. Die Rede ist von Eventualeinberufungen und Anschlussversammlungen. Im Folgenden klären wir die Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen dieser beiden Versammlungsarten und geben praktische Beispiele, wie sie im Vereinsalltag eingesetzt werden können.
Ingrid Kaipf ist leidenschaftliche Fledermausforscherin, ehrenamtliche Vereinsvorsitzende und absoluter Natur-Fan. Im Interview erklärt sie uns, warum sie mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg e.V. auf Öffentlichkeitsarbeit setzt, um die Lebensräume der gefährdeten Tiere zu erhalten, welcher Bereich der Vereinsarbeit ihr besonders am Herzen liegt und warum vor Fledermäusen wirklich niemand Angst haben muss.
Von Düsseldorf bis Dresden und von München bis Kiel – Maifeiern gibt es in ganz Deutschland. Meist sind sie mit dem Aufstellen eines Maibaums verbunden, der hierzulande eine lange Tradition genießt. Sind Vereine Initiatoren des beliebten Brauchs, sollten sie unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Denn das Aufrichten der bis zu fünfzig Meter langen Stämme ist nicht ohne Risiko.