„Politik ist kein Tischgespräch! Jemand noch Soße?“ Mit fester Stimme und bestimmtem Ton unterband meine Mutter eine aufkeimende politische Auseinandersetzung zwischen uns fast erwachsenen Kindern und unserem Vater. Eine Szene, die sich in den Esszimmern der achtziger Jahre vielmals so oder ähnlich wiederholte – zumindest in Westdeutschland. Der Ort, an dem durchaus über Politik diskutiert wurde, waren Stammtische. Meinungen wurden dort auch mal lautstark ausgetauscht, aber bei aller Lautstärke blieben (nahezu) alle Diskutierenden fest mit dem Fundament unserer demokratischen Grundordnung verbunden.
Vereinsgründung & Vereinsarten
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Ohne Satzung, kein Verein!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.
Jeder darf einen Verein gründen
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ So steht es in Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Mehr als eine halbe Million Vereine leisten hierzulande wertvolle Arbeit – vom Kindergarten über den Sport- oder Musikverein bis hin zum Förderverein. Die Ideen, die zur Vereinsgründung führen, sind unglaublich vielfältig und bunt. Im Fokus stehen meist ein gemeinsames Interesse der Mitglieder und ein gemeinnütziger Zweck. Trotzdem müssen einige wichtige und richtige Rahmenbedingungen beachtet werden. Wir haben sie für Sie zusammengefasst. Um dieses bunte Vereinsleben weiter zu fördern, gibt es uns, das Deutsche Ehrenamt. Wir unterstützen ehrenamtlich Engagierte bei der Vereinsgründung und darüber hinaus.
Im Volksmund wird die Mini-GmbH auch „1 Euro GmbH“ genannt. Denn zur Gründung der Mini-GmbH genügt bereits 1 Euro. Die Mini-GmbH ist eine spezielle Form der GmbH und wurde 2008 geschaffen. Früher nutzten Unternehmen meist die sog. „Limited“, die englische Entsprechung der Mini-GmbH. Diese wurde in Deutschland jedoch weitgehend durch die Mini-GmbH verdrängt.
Die Mini-GmbH oder der gemeinnützige Verein? Was ist vorzuziehen?
Plätze in Kindergärten und Kindertagesstätten sind Mangelware und bereiten somit Eltern zum Teil einen enormen Aufwand und hohe finanzielle Belastungen, um ihre Kinder in guten Händen zu wissen. Immer mehr wollen deshalb das Ruder selbst in die Hand nehmen und mittels der Gründung eines eigenen Kindergartens mehr Plätze zum Spielen und Wohlfühlen erschaffen. Von der Idee bis zu den ersten leuchtenden Kinderaugen in einem neuen Kinderparadies geben wir hier eine Übersicht, wie die Gründung eines Kindergartens ablaufen kann.