Antwort: „Es ist nicht möglich, die Amtsdauer des Vorstands hinauszuzögern. Die Satzung Ihres
Vereins schreibt vor, dass die Wahl des Vorstands alle zwei Jahre erfolgen muss.
Selbst wenn in der Satzung geregelt ist, dass der alte Vorstand so lange im Amt bleibt,
bis ein neuer gewählt wurde, darf diese Übergangszeit nicht zweckwidrig in die Länge
gezogen werden. Sie sollten daher – wie in der Satzung vorgesehen – einen neuen
Vorstand wählen.“
Lentze . Stopper Rechtsanwälte
Ist eine auf das Vereins- und Sportrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Lentze Stopper bietet alle relevanten Dienstleistungen im Kontext des Profi- und Amateursports. Dabei berät Lentze Stopper eine Vielzahl an internationalen und nationalen Verbänden, Ligen sowie unterschiedliche Vereine.