Seit dem 01. August 2023 ist es allerdings möglich, Vereine, bzw. Änderungen online zum Vereinsregister anzumelden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Im Grunde funktioniert das Vorgehen, wie bei einem vor Ort Termin im Notariat. Nur dass, das ganze Procedere in einer Videokonferenz stattfindet. Da es um sensible Daten geht, nutzen Notare von staatlicher Verwaltung betriebenes Videokommunikationssystem. Die Videokonferenz beginnt mit er Identifizierung der Beteiligten. Dafür ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID-Karte) notwendig. Im zweiten Schritt muss ein elektronisch gespeichertes Lichtbild aus einem Ausweisdokument an das Notariat übermittelt werden. Dies geschieht über eine kostenlose Notar-App. Wurden alle Beteiligten erfolgreich identifiziert, wird die Urkunde verlesen und der verlesene Text wird zudem noch in einem separaten Fenster der Online-Sitzung angezeigt. Wie im Präsenzverfahren können auch hier Fragen geklärt werden.
Die Unterschrift erfolgt über eine qualifizierte elektronische Signatur. Nachdem die Unterzeichnenden zur Signatur aufgefordert wurden, erhalten diese eine individuelle TAN auf ihr Handy, um den technischen Signaturvorgang auszulösen. Auch die Notarin oder der Notar unterzeichnen mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die elektronische Urkunde wird dann ans Registergericht versendet. Über die erfolgte Eintragung werden die Vorstände über die kostenlose Notar-App informiert.
Technische Voraussetzungen
Benötigt werden ein Computer oder ein Laptop mit Kamera (Auflösung mindestens 480p), Mikrofon, Tonausgabe und Internetverbindung (mindestens 6 Mbit/s) sowie ein handelsübliches Smartphone mit einer Standard NFC-Schnittstelle. Können Sie mit Ihrem Handy kontaktlos im Supermarkt bezahlen, verfügt Ihr Handy über diese Schnittstelle. Die Notar-App muss vor dem Termin auf das Handy geladen sein, um die für die Identifizierung notwendigen Daten aus geeigneten Ausweis- und Passdokumenten auslesen zu lassen.
Kosten
Wer dieses Verfahren nutzen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung bzw. Beglaubigung, wird eine Pauschale von 25 Euro pro Beurkundungsverfahren und acht Euro pro Beglaubigungsverfahren zzgl. USt fällig.