Herausgabepflicht
Grundsätzlich gilt, dass der Vorstand bei Beendigung seines Amtes dazu verpflichtet ist, das herauszugeben, was er durch seine Vorstandstätigkeit erlangt hat. Die Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen des Vereins ergibt sich direkt aus §§ 27, 667 BGB.
Soweit die ehemalige Schatzmeisterin keine Ansprüche gegen den Verein hat, steht ihr kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB an den Unterlagen zu.
Zusätzlich ergeben sich aus dem Auftragsverhältnis nach § 666 BGB Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, die auch nach dem Ende des Amts fortbestehen. Die ausgeschiedene Schatzmeisterin ist grundsätzlich weiter verpflichtet, den Verein bei Fragen zu unterstützen. Das betrifft alle Angelegenheiten, für die dieser während der Amtszeit verantwortlich war.
Rechtliche Konsequenzen
Gibt die Betreffende die Unterlagen nicht freiwillig heraus, ist eine Aufforderung notwendig, dies zu tun. In diesem Schreiben sollten Sie auf den Herausgabeanspruch aus § 667 BGB verweisen und alle konkreten Unterlagen auflisten, die herauszugeben sind. Weiterhin sollten Sie hierfür eine angemessene Frist setzen und ggf. die Einholung rechtlichen Rats bei Nichtbefolgung anmerken. Auch wenn die ehemalige Schatzmeisterin bislang alle schriftlichen Aufforderungen ignoriert hat, empfehlen wir Ihnen, ihr eine nochmalige schriftliche Aufforderung mit dem zuvor genannten Inhalt zukommen zu lassen. Bestenfalls versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, sodass Sie einen Zustellungsnachweis haben.
Wird der Aufforderung zur Herausgabe nicht nachgekommen, kann Ihr Verein seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich anwaltliche Hilfe zu holen.
Lentze . Stopper Rechtsanwälte
Ist eine auf das Vereins- und Sportrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Lentze Stopper bietet alle relevanten Dienstleistungen im Kontext des Profi- und Amateursports. Dabei berät Lentze Stopper eine Vielzahl an internationalen und nationalen Verbänden, Ligen sowie unterschiedliche Vereine.