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18.03.2025

Speisen und Getränke

Ob Buffet mit selbstgemachten Speisen mit beim Vereinsjubiläum, Grillgut beim Sommerfest, Kuchenverkauf oder gelieferte Speisen vom Catering-Service – als Veranstalter trägt der Verein die Verantwortung dafür, dass nur sichere und einwandfreie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Für den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln und gute Hygiene muss so einiges beachtet werden.

Geeignete Speisen wählen

Der italienische Klassiker Tiramisu, im Original mit rohem Ei zubereitet, gilt in dieser Form von vornherein als untauglich. Aber auch Torten und Kuchen mit ungebackener Füllung oder Salatdressings, Feinkostsalate mit frischer Mayonnaise können äußerst kritisch sein. Daher ist es sinnvoll, sich vorab zu überlegen, welche Köstlichkeiten das geringste Risiko bergen und in welcher Form sie angeboten werden sollen, bspw. herzhafte Backwaren, Räucherfisch, Brötchen mit Schinken oder Aufstrich. Geeignet sind auch Salate, die separat mit Essig und Öl angemacht werden.

Buffet, ganz easy?

Am Buffet steht alles offen und die Hungrigen machen sich ungebremst darüber her. Dabei wird geredet, gesungen, gehustet und geniest und im Sommer kann Hitze zusätzlich zum Problem werden. Daher sollten Buffets nicht von Anfang an voll beladen sein. Lieber die Platten, Schüsseln und Körbe mit neuer Ware austauschen und schon beim Aufbau für einen kühlen Standplatz sorgen.
Soll das Essen an Ständen von Helfern ausgegeben werden, müssen diese eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wahrgenommen haben, bevor sie ihren Dienst antreten. Darüber hinaus sollte selbstverständlich niemand mit Krankheitssymptomen oder auch nur flauem Magen hinterm Tresen stehen.

Zubereitung, Lieferung und Lagerung

Hygiene ist im Umgang mit Lebensmitteln das oberste Gebot. Wer zu Hause etwas zubereitet und mitbringt, sollte auch dort die entsprechenden Hygienestandards einhalten. Und auch beim Transport muss mit der richtigen Verpackung sichergestellt sein, dass Speisen nicht verunreinigt werden und die benötigte Temperatur erhalten bleibt, damit nichts verdirbt.
Außerdem muss auch beachtet werden, dass rohes, bzw. eingelegtes Fleisch oder Würstchen zum Grillen von anderen Lebensmitteln getrennt in einem eigenen Kühlschrank aufbewahrt werden müssen.

Speisen und Getränke richtig abgeben

Generell gilt, dass eine offene, also ungeschützte Präsentation von Essen eher unhygienisch ist. Besser ist es, Speisen in einer Theke mit Spuckschutz oder einzeln mit Folie abgedeckt anzubieten und auf Anfrage von Helfern an die Gäste zu übergeben. Dann niest keiner drauf und auch Insekten haben es deutlich schwerer, sich auf die Speisen zu setzen. Alternativ können angerichtete Musterteller zur Ansicht gestellt werden, die am Ende einfach entsorgt werden.

Bei Getränken gibt es zum einen zu beachten, dass Glasbruch vermieden wird – am besten, indem vorzugsweise Becher und Flaschen aus Kunststoff verwendet werden. Zum anderen müssen das Gaststättengesetz (GastG) sowie das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eingehalten werden.
Beim GastG sind in der Regel zwei wichtige Paragraphen zu berücksichtigen:

a) §2 Ausschankerlaubnis

Wer Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und dabei auch alkoholische Getränke ausschenkt und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, benötigt eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Das gilt immer, egal ob an jedermann oder nur an bestimmte Personenkreise verkauft wird. Wenn der Verein dabei keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, benötigt er dann keine Erlaubnis, wenn der Ausschank in den eigenen Räumlichkeiten des Vereins stattfindet (§ 23).

b) § 6 Ausschank alkoholfreier Getränke


Wer alkoholhaltige Getränke anbietet, ist gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke anzubieten. Der Verkaufspreis mindestens eines alkoholfreien Getränks darf nicht höher liegen als der des billigsten alkoholischen Getränks.

Jugendschutz bei Veranstaltungen

Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes bieten eine Richtschnur, die Mindeststandards setzt: Hochprozentiges darf nur an Personen über 18 Jahren ausgegeben werden und für Bier, Wein und Sekt gilt, dass die Abgabe nur an Personen erfolgen darf, die mindestens 16 Jahre alt sind. Auch der Konsum von Tabakwaren wird dort geregelt. Es ist jederzeit möglich, strengere Regeln für eigene Veranstaltungen aufzustellen und bspw. den Ausschank von alkoholischen Getränken nur an Erwachsene zu erlauben.
Wichtig: Das Jugendschutzgesetz muss bei Veranstaltungen deutlich sichtbar und gut leserlich für Gäste in der aktuellen Fassung ausgehängt werden!

Hände waschen!

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist allseits bekannt, dass Hände waschen das A und O ist, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Das gilt auch für Personen, die mit Lebensmitteln hantieren. Eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser, (Flüssig-)Seife und Papierhandtüchern muss für das Personal verfügbar sein. Und es gilt ausnahmsweise mal der Grundsatz: Viel hilft viel!

Praktische Tipps:

Halten Sie Geld und Lebensmittel getrennt. Dafür eignet sich ein System mit extra eingerichteter Kasse und Bonsystem.

Ist keine Industriespülmaschine verfügbar, sollten genug Gläser und Geschirr vorrätig sein. Denn während der Veranstaltung per Hand spülen und abtrocknen ist tabu – die Gefahr für Verletzungen stiegt und Keimbildung wird in der Eile begünstigt.

Muss der Abwasch am Ende per Hand erfolgen, sollten ausreichend Gummihandschuhe vorrätig sein. Denn das Spülwasser sollte eine Temperatur von mind. 60 Grad Celsius aufweisen.

Reservieren Sie Toiletten für Ihre Helferinnen und Helfer und weisen Sie die Gäste mit eindeutigen Schildern darauf hin.

Slushies
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