Verantwortung für Ablauf und Organisation
Wer die wesentlichen Entscheidungen zur Planung, Durchführung und Absicherung der Veranstaltung trifft, wird häufig als Veranstalter angesehen.
Finanzierung und wirtschaftliche Risiken
Wenn der Verein die Veranstaltung finanziert, die Einnahmen verwaltet und das wirtschaftliche Risiko trägt, kann dieser als Veranstalter betrachtet werden.
Verantwortung für Genehmigungen und Versicherungen
Hat der Verein Genehmigungen für die Veranstaltung beantragt oder Versicherungen abgeschlossen, kann das als Hinweis gelten, dass der Verein Veranstalter ist.
Rechtliche und behördliche Vorgaben
In manchen Fällen greifen landesrechtliche oder kommunale Regelungen bzw. Verordnungen, die bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten definieren. Hier können auch konkrete Kriterien benannt sein, anhand derer festgelegt wird, wer als Veranstalter anzusehen ist.
Kommt es zu einer Situation, in der zwingend geklärt werden muss, wer als Veranstalter fungiert und haftet, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.