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18.03.2025

Wie wird man zum Veranstalter? Schneller, als man denkt!

Veranstalter haften gegenüber Dritten!
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen einen Veranstalter definieren.
Allerdings gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige gesetzliche Definition, die pauschal festlegt, wann eine Person, bzw. ein Verein als Veranstalter gilt. Stattdessen richtet sich die Beurteilung in der Regel nach den Umständen des Einzelfalls und kann je nach Rechtsgebiet (z. B. Haftungsrecht, Baurecht, Gaststättengewerbe) unterschiedliche Kriterien zugrunde legen.
Doch gibt es einige Aspekte, die in der Praxis häufig berücksichtigt werden, um festzustellen, wer Veranstalter ist und wer nicht.

Verantwortung für Ablauf und Organisation

Wer die wesentlichen Entscheidungen zur Planung, Durchführung und Absicherung der Veranstaltung trifft, wird häufig als Veranstalter angesehen.

Finanzierung und wirtschaftliche Risiken

Wenn der Verein die Veranstaltung finanziert, die Einnahmen verwaltet und das wirtschaftliche Risiko trägt, kann dieser als Veranstalter betrachtet werden.

Verantwortung für Genehmigungen und Versicherungen

Hat der Verein Genehmigungen für die Veranstaltung beantragt oder Versicherungen abgeschlossen, kann das als Hinweis gelten, dass der Verein Veranstalter ist.

Rechtliche und behördliche Vorgaben

In manchen Fällen greifen landesrechtliche oder kommunale Regelungen bzw. Verordnungen, die bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten definieren. Hier können auch konkrete Kriterien benannt sein, anhand derer festgelegt wird, wer als Veranstalter anzusehen ist.


Kommt es zu einer Situation, in der zwingend geklärt werden muss, wer als Veranstalter fungiert und haftet, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

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