Grundsätzlich ist eine Wahl zum Vorstandsmitglied auch in Abwesenheit möglich.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Kandidat oder die Kandidatin vorher schriftlich dem bestehenden Vorstand gegenüber erklärt, für das Amt kandidieren zu wollen. Und ganz wichtig: Diese Erklärung muss auch enthalten, dass im Fall eines Wahlerfolgs, die Wahl auch angenommen wird.
Kommt es bei der Mitgliederversammlung dann zum Tagesordnungspunkt der Wahl, verliest der die Versammlung leitende Vorstand diese Erklärung. Die Erklärung wird dann dem Sitzungsprotokoll beigefügt.