MITGLIEDERVERSAMMLUNG: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
- Die Mitgliederversammlung ist, wie der Vorstand, ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtorgan. Jeder Verein muss in den in der Vereinssatzung festgelegten Intervallen eine Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung durchführen.
- Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung übernimmt, bestimmt die Satzung. In der Regel wählt sie den Vorstand und kann neben vielfältigen Beschlüssen auch die Satzung und den Vereinszweck ändern oder den Verein auflösen.
- Mit einer entsprechenden Satzungsregel kann die Mitgliederversammlung auch virtuell durchgeführt werden. Für die Jahre 2020/2021 entfällt hierfür laut Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie die Notwendigkeit einer Satzungsregel.
- Die Satzung legt fest, wie und wann die Mitglieder zur Jahreshauptversammlung einzuladen sind. Alle teilnahmeberechtigten Mitglieder müssen zwingend eine Einladung erhalten, es besteht jedoch keine Teilnahmepflicht.
- Verstößt der Verein versehentlich oder wissentlich gegen die satzungsgemäße Einladungsform und / oder Einladungsfrist, sind die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse nicht wirksam.
- Die Versammlung wird vom per Satzung bestimmten Versammlungsleiter oder dem Vorstand geführt und vom Schrift- oder Protokollführer protokolliert. Für den Eintrag von Vorstands-, Vereinszweck- oder Satzungsänderungen ins Vereinsregister ist ein beglaubigtes Protokoll gesetzlich vorgeschrieben.
- Abstimmungen werden nach dem Prinzip der relativen Mehrheit entschieden. Ausnahmen: Für Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins bedarf es einer ¾-Mehrheit. Einer Änderung des Vereinszwecks müssen alle Mitglieder zustimmen.
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Weitere Details zum Thema Mitgliederversammlung finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.