Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.
Vereinsführung
So ungern man seine teils mühsam gewonnenen Mitglieder auch verliert, § 39 Abs. 1 BGB sieht es ausdrücklich vor, dass Mitglieder auch wieder aus dem Verein austreten dürfen – eine Zwangsmitgliedschaft gibt es folglich nicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem auch, dass § 58 BGB vorsieht, dass die Satzung eines jeden Vereins Bestimmungen über den Vereinsaustritt eines Mitgliedes enthält.
Qualifizierte Mehrheit, einfache Mehrheit oder eine andere Art der Mehrheit? Vor einer Abstimmung muss klar sein, auf welche Art gewählt wird! Erst dann können in der Mitgliederversammlung Anträge beschlossen oder Kandidaten berufen werden.
Ein jeder Verein hat grundsätzlich in der Rolle als Veranstalter das Hausrecht, welches er geltend machen kann, um die Sicherheit des Ortes der Veranstaltung sowie die der Teilnehmer zu gewährleisten. Dennoch muss das Hausverbot für Vereinsanlagen gut begründet sein.
Keine Leistung, kein Geld? Rein rechtlich eine klare Sache: Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, muss der Kunde diese auch nicht zahlen. Beide Vertragspartner sind von der Leistungspflicht befreit. Für viele Fitness- oder Yogastudios, Theaterclubs, Tanz- und Musikschulen aber auch Kitas ist die Corona-Krise daher ein Desaster.
Viele Vereinsvorstände stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie vor schwierigen Entscheidungen. Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben, wenn die derzeitigen Bestimmungen quasi zu einem „Lockdown für Vereine“ führen?