Für Vereine ist es üblich, einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung zusammen zu kommen – so sieht es meist die Satzung vor. Doch hat die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass das nicht immer möglich ist. Deshalb musste ein Ansatz gefunden werden, dennoch der Satzungsbestimmung nachzukommen. Die Lösung: Eine digitale Mitgliederversammlung. Lesen Sie hier, wie Sie bei der digitalen bzw. virtuellen Mitgliederversammlung alles richtig machen. Der erste Schritt: die Möglichkeiten zur virtuellen Mitgliederversammlung in der Satzung verankern.
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SO BLEIBT IHR VEREIN ZAHLUNGSFÄHIG
Durch die Corona-Krise wird unser gesellschaftliches Leben noch einige Zeit auf Eis liegen – mit erheblichen Folgen für die Vereinswelt. Schon jetzt mussten Mitgliederversammlungen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Vereinsangebote wurden eingestellt, längst geplante Veranstaltungen abgesagt. Turnhallen, Sportstätten sind verwaist, Vereinsheime, Bars und Restaurants bis auf weiteres geschlossen. Für diese nie dagewesene, herausfordernde Situation gibt es keinen erprobten Fahrplan. Dementsprechend groß sind die Besorgnis und die Verunsicherung in den Vereinen.
Die Corona-Pandemie hat in allen Lebensbereichen zu einer Digitalisierung geführt – auch im Vereinsleben. Die Mitgliederversammlung, die in der Regel jährlich durchgeführt wird, musste beispielsweise in vielen Vereinen im Jahr 2020 und auch noch im Jahr 2021 in virtueller Form durchgeführt. Auch 2023 verändert sich wieder etwas:
Schwere Entscheidung für Vereinsvorstände
Laut des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn wird das neuartige Corona-Virus unser Gesundheitssystem noch einige Monate herausfordern und auch im nächsten Winter wiederkehren. Große Veranstaltungen sind bereits bis in den Mai 2020 hinein abgesagt und Veranstalter fahren Verluste ein, die ihnen aber ggf. über vorab abgeschlossene Betriebsausfallversicherungen zumindest teilweise ersetzt werden.
Die Pandemie hat das Vereinsleben stillgelegt. Und das bedeutet nicht nur, dass Projekte nicht umgesetzt und Vereinsfeiern abgesagt werden mussten. Vielmehr sind zahlreiche Vereine in finanzielle Not geraten. Nicht zuletzt deshalb, weil die üblichen Mitgliedsbeiträge sowie Spendengelder weggebrochen sind. Bund und Länder haben auf diese besondere wirtschaftliche Lage reagiert und ermöglichen so auch Corona-Hilfen für Vereine.
Keine Leistung, kein Geld? Rein rechtlich eine klare Sache: Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, muss der Kunde diese auch nicht zahlen. Beide Vertragspartner sind von der Leistungspflicht befreit. Für viele Fitness- oder Yogastudios, Theaterclubs, Tanz- und Musikschulen aber auch Kitas ist die Corona-Krise daher ein Desaster.
Viele Vereinsvorstände stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie vor schwierigen Entscheidungen. Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben, wenn die derzeitigen Bestimmungen quasi zu einem „Lockdown für Vereine“ führen?