Grundsätzlich gilt im Vereinsrecht, dass Beschlüsse mittels Feststellungsklage (§ 256 ZPO) angegriffen werden können. …
Schlagwort: Gerichtsurteile
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Trainern und Übungsleitern werden zahlreiche Fehler gemacht – meist scheint hier der Fokus ganz auf der sportlichen Leistung zu liegen. Und meist gehen Vereine von einer selbstständigen Tätigkeit („Honorarvertrag“) der Trainer und Übungsleiter aus, vergessen aber zu prüfen, ob dafür auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt werden und vorliegen. Das Thema Sozialversicherungspflicht sollte allerdings nicht auf der Ersatzbank landen, denn sonst drohen womöglich hohe Nachzahlungen. Um das zu verhindern, haben wir Ihnen alle wichtigen Kriterien zusammengetragen – basierend auf den gerichtlichen Urteilen der letzten Jahre.
Gemäß § 26 BGB ist der Vorstand das geschäftsführende Organ des Vereins. Als solches liegen zahlreiche Aufgabe in seiner Hand. Deshalb räumt § 40 S. 1 BGB die Möglichkeit ein, dass die Satzung es zulässt, Aufgaben auf andere Organe zu übertragen. Der Blick in die Vereinspraxis zeigt jedoch: Meist werden Aufgaben der Geschäftsführung an andere Organe des Vereins verteilt, ohne dass die Satzung hierzu eine Grundlage schafft – auch diese Art der Aufgabendelegation ist möglich. Eines haben dabei beide Vorgehensweisen gemeinsam: Der Vorstand unterliegt zahlreichen Organisationspflichten. Verstößt er gegen eine dieser Pflichten, droht die persönliche Haftung des Vorstands. Wie Sie das vermeiden können? Wir klären Sie im Folgenden über Ihre Organisationspflichten als Vorstand bei der Aufgabendelegation auf.
Ein Verein entwickelt und verändert sich und mit ihm, muss dies auch die Satzung tun. Deshalb werden im Laufe der Zeit Anpassungen an der Satzung vorgenommen. Doch ist eine solche Satzungsänderung keine Entscheidung des Vorstands, sondern unterliegt dem Beschluss der Mitgliederversammlung. Dabei gilt: Eine Satzungsänderung wird mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam. Doch gerade, wenn davon Regelungen betroffen sind, die auch rückwirkend gelten sollen, führt das schnell zu rechtlichen Unsicherheiten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Steuerfreiheit bestimmter Tätigkeiten von Sportvereinen geändert. Diese neue Entscheidung (Urteil vom 21.04.2022, Az: V R 48/20) hat Auswirkungen für viele Sportvereine.
Immer wieder kommt es in Vereinen oder Verbänden zu geheimen Abstimmungen. Teils wird dies sogar in der Satzung als die reguläre Art zu wählen festgehalten. Doch was, wann trotz dieser Satzungsvorgabe offen abgestimmt wird? Ist diese Wahl dann ungültig? Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, das aufklärt.
Grundsätzlich gilt: Eine Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, dass Gäste und somit Nicht-Mitglieder teilnehmen – dazu reicht bereits eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auch die Satzung kann die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an der Mitgliederversammlung regeln. Doch was geschieht, wenn Gäste erscheinen, ohne dass die Versammlung hierzu eine Erlaubnis ausgesprochen hat? Verlieren die gefassten Beschlüsse dann gar ihre Gültigkeit? Das hat das KG Berlin untersucht und wir geben Ihnen im Folgenden einen Einblick.
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit dem 25.11.2019 trat dann das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ in Kraft, das unter anderem eine bedeutende Änderung nach sich zog: Ein Datenschutzbeauftragter ist erst ab 20 Personen nötig – zuvor musste dieser bereits ab 10 Personen bestellt werden. Doch was genau bedeutet das nun für Ihren Verein?
Was, wenn ein einzelnes Mitglied einen Anspruch gegenüber dem Verein erheben möchte? Ist das ein Recht des Vereinsmitglieds? Wir schauen uns dazu ein Beispiel an: Ein Münchner Verein, der sich der Katzenzucht widmet, hat eine Katze von der Zucht ausgeschlossen. Das betroffene Mitglied möchte daraufhin eine tierärztliche Untersuchung der Katze durchsetzen – doch das ist nicht möglich. Denn wie das OLG Köln in einem ähnlichen Fall festgestellt hat, kann ein einzelnes Mitglied keine konkrete Leistung oder Handlung vom Vorstand verlangen. Es sei denn, die Satzung sieht dies vor.
In vielen Bundesländern existiert ein sog. Bildungszeitgesetz. In Berlin wurde dieses beispielsweise im September 2021 in neuer Form erlassen, in Bayern wird die Einführung seit Langem diskutiert.
KEINE KÜNDIGUNG WEGEN HERABWÜRDIGENDER ÄUSSERUNGEN
Am 19. Juli 2021 erging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das für Vereine wichtig sein kann: Das Gericht entschied, dass die Kündigung des technischen Leiters eines Vereins, gestützt auf Äußerungen in einem vertraulichen WhatsApp-Chat, nicht wirksam ist.
Der Ausschluss aus dem Verein gehört zu den Vereinsstrafen. Der Ausschluss darf als schwerste Strafe nur erklärt werden, wenn geringere Sanktionen nicht zum Erfolg führen.
Ein ganz aktuelles Urteil des Landgericht Memmingen hat für Aufsehen gesorgt: Trotz satzungsmäßigem Ausschluss von Frauen am sog. Stadtbachfischen ist der Verein nun verpflichtet, Frauen bei entsprechender Eignung „mitfischen“ zu lassen. Die vielen Vereine, die bestimmte Aktivitäten nur für Männer oder nur für Frauen anbieten wollen, sollten dieses Urteil und den Hintergrund dazu kennen.
Die Haftung eines Vereins
Immer wieder taucht die Frage auf, besonders aber nach der letzten Schatzmeistertagung der Verbände, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet – muss er es überhaupt?
Auch aufgelöste Vereine haften und können auf Schadensersatz verklagt werden
Das OLG Hamm hat im Dezember 2020 entschieden, dass auch ein aufgelöster Verein haftet und verklagt werden kann, sogar dann, wenn die Liquidation abgeschlossen ist und der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.
Einige Gerichtsurteile betreffen nicht den Vorstand selbst, sondern seine Mitglieder. Unzulässige Versammlungen, Umlagen im Verein oder auch das Risiko, dem jede Person im Ehrenamt ausgesetzt ist – das betrifft den gesamten Verein und jedes einzelne Mitglied.
Für weitreichende Werbung und als Marketing-Tool nutzen viele Vereine die sozialen Medien. Facebook, Instagram, Twitter & Co. liefern Möglichkeiten, mit (potenziellen) Mitglieder*innen in Kontakt zu treten, auf den Verein aufmerksam zu machen und insbesondere Unterstützer*innen für die gemeinnützige Sache zu gewinnen.
Schadensersatzklage über 5000 Euro
Der kleine Hendrick war heute Feuer und Flamme. Denn heute Abend würde er sein erstes Osterfeuer sehen. Sein Papa hatte es ihm versprochen. Ein Angelverein richtete das Osterfeuer aus. Es war schöner, als Hendrick es sich vorgestellt hatte. Um das Osterfeuer versammelten sich viele Menschen und genossen die behagliche, wohlige Wärme. Es war auch toll, hineinzugucken. Die Flammen stieben nach oben. Das Feuer war riesig. Doch plötzlich drehte der Wind.
Europa feiert das Jahr des Ehrenamts – und in Deutschland bleiben Frührentner auf den Kosten für ihr Engagement sitzen.
Ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft menschlicher.“ Mit diesen geschmeidigen Worten wird SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier zurzeit in einem Werbespot zitiert. Die Politik müsse „Sorge tragen, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, sich in unserer Gesellschaft unterstützt fühlen“, appelliert Bundeskanzlerin Angela Merkel. Große Worte der deutschen Politik zu Beginn des „Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit“.
Was die Besteuerung von Vereinen betrifft, gibt es einiges zu beachten. Oftmals werden nicht nur vom Verein selbst Fehler begangen, sondern auch von Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Steuerangelegenheiten eines Vereins kümmern sollten. Dennoch wird der Vereinsvorstand oftmals persönlich belangt.
Häufig wird im Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt …
Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 1. März 2021 – 8 U 61/20) Stellung zu verschiedenen, für Vereine wichtigen Punkten hinsichtlich der wirksamen Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Stellung genommen.
Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.