Für Vereine ist es essenziell, geeignete Versicherungen und Maßnahmen zur finanziellen Absicherung zu ergreifen, um sich vor potenziellen Risiken und Haftungsansprüchen zu schützen.
Haftung & Versicherung
Als Vorstand eines Vereins sind Sie nicht nur für die strategische Ausrichtung und das tägliche Management verantwortlich, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Pflichten. Fehler oder Versäumnisse können schnell zu persönlichen Haftungsrisiken führen. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden haften, die durch Ihre Tätigkeit im Verein entstehen.
Bevor wir die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Haftung von Verein und Vorstand betrachten, ist es sinnvoll, sich die einzelnen Haftungsverhältnisse vor Augen zu führen.
Vorstandshaftung bedeutet, dass Vorstandsmitglieder für Schäden, die sie durch ihr Handeln oder Unterlassen in vereinsamtlicher Eigenschaft und im inneren Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis verursachen, persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Und wer das weite Feld der Vorstandspflichten kennt, weiß, wie schnell auch den besten und fleißigsten Vorständen ein Fehler unterlaufen kann. Wo die Gefahren lauern und welche gesetzlichen Haftungsregelungen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
In vielen Vereinen ist ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin tätig, um die alltäglichen Aufgaben zu managen. Nun ist Geschäftsführer aber nicht gleich Geschäftsführer. Auch hier gibt es einen feinen Unterschied, über den Vorstandsmitglieder Bescheid wissen müssen.
Es gibt wichtige Instrumente, um das Haftungsrisiko von Verein, Vorstandsmitgliedern und Vereinsmitgliedern zu begrenzen. Allen Einzelmaßnahmen übergeordnet sind valider Versicherungsschutz und jederzeit verfügbare Beratung und Unterstützung von Experten. Des Weiteren ist es immer ratsam mit Dritten vertragliche Regelungen zu treffen, um die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen. Beispielhaft sind Kooperationsverträge zu nennen oder auch Verträge mit Ehrenamtlichen, die die Tätigkeiten für beide Seiten klar definieren. Aber auch Aufklärungs- und Einwilligungsbögen (z.B. Datenschutzerklärungen), die von Dritten vorab unterzeichnet werden, helfen, die Haftung zu begrenzen.
Das Telemediengesetz, welches beispielsweise die Einhaltung der Impressumspflicht auf der Website regelt, ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Neuerungen es gibt und worauf Sie das Impressum, die Datenschutzerklärung sowie weitere Dokumente überprüfen, bzw. ändern sollten.
Neuwahlen stehen an und auch im noch so großen Kreis der ehrenamtlich Engagierten finden sich nur schwer Nachfolger für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder. Ein Bild, dass sich quer durch die Republik zieht: Laut dem ZIVIZ-Survey 2023 des Stifterverbands gaben 53 Prozent der Organisationen, die an der Umfrage teilgenommen haben, an, dass sie Schwierigkeiten haben, Leitungspositionen zu besetzen. Als zentrale Bremse wurde an erster Stelle der zeitraubende bürokratische Aufwand genannt. Und gleich danach, dass Engagierte vor der Aufgabe als Vorstand zurückschrecken, weil bei vielen Menschen, die in Frage kämen für ein solches Amt, Unsicherheit in Sachen persönlicher Haftung besteht. Es ist also schlicht die Angst, wegen Fehlern bei der Vereinsarbeit sein Privatvermögen zu verlieren oder am Ende sogar mit Schulden dazustehen.
Der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder im Vereinsheim wird gern genutzt, um Geld in die Vereinskasse zu spülen. Häufig werden auch Bier, Sekt oder Wein zum angebotenen Essen ausgeschenkt. Was gut für das Vereinsleben ist, kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben, denn der Getränkeausschank und die Ausgabe von Speisen muss in vielen Fällen genehmigt sein.
Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – wenn Minderjährige, also Kinder und Jugendliche teilnehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese sollten Vorstände zum einen nicht auf die leichte Schulter nehmen und zum anderen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Schutz im Schadensfall sorgen. Denn der Verein übernimmt konkludent (= sich zwingend ergebend) die Aufsichtspflicht der Eltern.
Freizeiten und Gruppenausflüge sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und Vereine bieten solche Aktivitäten gern an, um den Nachwuchs zu fördern und an den Verein zu binden. Und auch die Eltern sind oft froh, wenn die lieben Kleinen und Mittelgroßen in den Ferien versorgt sind und nicht den ganzen Tag vor der Konsole oder dem Fernseher hängen.
Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, ob der Vorstand den Rechenschaftsbericht schriftlich ablegen muss oder ob es auch reicht, diesen mündlich auf der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Wie gehen wir am besten vor?
Das Vereinsleben ist ohne Veranstaltungen kaum denkbar. Ob Jubiläumsfeier, Straßenfest oder Tag der offenen Tür – ein leckeres Catering lockt die Besucher und erfreut die Gäste.
Doch bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu folgenschweren Fehlern kommen.
Ein Ziel der Datenschutzerklärung im Verein ist, Nutzer der Vereinswebseite transparent über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten aufzuklären.
Mit größter Selbstverständlichkeit wird mit Begriffen wir „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ hantiert, aber was genau bedeuten diese?
Wir klären Sie auf.
In den letzten Wochen erreichten einige Vereine ein Schreiben von Rechtsanwälten oder von Besuchern der Vereinswebsite mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Hintergrund dieser Schreiben ist ein Urteil des Amtsgericht München vom Januar 2022.
Persönliches Engagement in einem Verein ist wichtig für unsere Gesellschaft. Aber auch bei ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten können Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Wer steht nun dafür gerade, wenn Eigentum oder Gesundheit Dritter in Mitleidenschaft gezogen werden, obwohl man doch eigentlich etwas Gutes tun wollte? Vielen wir dieses Problem erst dann bewusst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und der Schaden entstanden ist. Dabei droht die Haftung in praktisch allen Bereichen, in denen Vereinsverantwortliche tätig sind. Deshalb ist es wichtig, die Risiken zu kennen, um sie vermeiden zu können.
Benötigt ein Verein Versicherungen? Ja!
Denn Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Aber welche Vereinsversicherungen sind notwendig?
Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Sie können sich und Ihren Verein gegen die wesentlichen Haftungsrisiken schützen.
Vorsicht bei fremden Bildern!
Was passiert, wenn ich fremdes Bildmaterial auf meiner Homepage oder bei Facebook verwende, oder z. B. auf Plakaten für mein Vereinsfest in der Gemeinde werbe?
Kann ich einfach Fotos verwenden und nutzen, die ich selber im Internet finde, oder drohen dann mir als Vorstand und meinem Verein Sanktionen?
Ein gut geschnürtes Paket für Kindergärten & KiTas
Gemeinsam einen guten Ort für die eigenen Kinder schaffen, sich in den KiTa-Alltag einbringen und den Erfolg in glücklichen Kinderaugen sehen. Das sind Wünsche, die viele Eltern antreibt, einen Kindergarten zu gründen, sich in unterschiedlichste Themen wie Personalwesen, Geschäftsführung, Buchhaltung usw. einzuarbeiten.
Die Haftung eines Vereins
Immer wieder taucht die Frage auf, besonders aber nach der letzten Schatzmeistertagung der Verbände, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet – muss er es überhaupt?
Sie wollen jemanden einstellen, der Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bewältigt? Dann müssen Sie besonders gut aufpassen, wen Sie da einstellen und, dass Sie den vielen Vorschriften folgen, denn Kinder und Jugendliche werden durch das Gesetz besonders gut geschützt.
Auch aufgelöste Vereine haften und können auf Schadensersatz verklagt werden
Das OLG Hamm hat im Dezember 2020 entschieden, dass auch ein aufgelöster Verein haftet und verklagt werden kann, sogar dann, wenn die Liquidation abgeschlossen ist und der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.
Einige Gerichtsurteile betreffen nicht den Vorstand selbst, sondern seine Mitglieder. Unzulässige Versammlungen, Umlagen im Verein oder auch das Risiko, dem jede Person im Ehrenamt ausgesetzt ist – das betrifft den gesamten Verein und jedes einzelne Mitglied.
Für weitreichende Werbung und als Marketing-Tool nutzen viele Vereine die sozialen Medien. Facebook, Instagram, Twitter & Co. liefern Möglichkeiten, mit (potenziellen) Mitglieder*innen in Kontakt zu treten, auf den Verein aufmerksam zu machen und insbesondere Unterstützer*innen für die gemeinnützige Sache zu gewinnen.
Schadensersatzklage über 5000 Euro
Der kleine Hendrick war heute Feuer und Flamme. Denn heute Abend würde er sein erstes Osterfeuer sehen. Sein Papa hatte es ihm versprochen. Ein Angelverein richtete das Osterfeuer aus. Es war schöner, als Hendrick es sich vorgestellt hatte. Um das Osterfeuer versammelten sich viele Menschen und genossen die behagliche, wohlige Wärme. Es war auch toll, hineinzugucken. Die Flammen stieben nach oben. Das Feuer war riesig. Doch plötzlich drehte der Wind.
Was die Besteuerung von Vereinen betrifft, gibt es einiges zu beachten. Oftmals werden nicht nur vom Verein selbst Fehler begangen, sondern auch von Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Steuerangelegenheiten eines Vereins kümmern sollten. Dennoch wird der Vereinsvorstand oftmals persönlich belangt.
Häufig wird im Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt …