Projektarbeit ist im Vereinsleben weit verbreitet. Auf diese Weise lassen sich verschiedene Aufgaben gut clustern und Verantwortlichkeiten eindeutig zuweisen. Je komplexer und zeitaufwendiger die Projekte sind, umso eher werden selbständige Dienstleister mit der Koordination beauftragt. Daraus kann für den Verein jedoch schnell unbeabsichtigt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis entstehen.
Schlagwort: Vereinsvorstand
Ob Führungsfunktion, strategische Planung, Vermögensbildung, ordnungsgemäße Mittelverwendung oder Marketing und Öffentlichkeitsarbeit – viele Aufgaben fallen in den Verantwortungsbereich des Vereinsvorstands. Laut BGB obliegen ihm die Geschäftsführung und die gesetzliche Vertretung des Vereins. Viel Arbeit und noch mehr Verantwortung, die man besser auf mehrere Schultern verteilt. Welche Rolle dabei der erweiterte Vorstand als fakultatives Vereinsorgan spielt, erklären wir Ihnen in Teil 2 unserer Serie.
Ja, es gibt Vereine, in denen noch nie über den Ausschluss eines Mitglieds nachgedacht werden musste. Meist deshalb, weil unterschiedliche Meinungen im Sinn des Vereinszwecks diskutiert werden und bei aller Härte es den Beteiligten gelingt, sachlich zu bleiben. Doch ist es leider nicht so selten, dass Auseinandersetzungen die Sachebene verlassen und auf der persönlichen Ebene zur Schlammschlacht werden.
Nicht jedes Mitglied hat die gleichen Absichten, Erwartungen und Ziele, wenn es sich einem Verein anschließt. Deshalb gibt es auch mehr als eine Form der Vereinsmitgliedschaft und vielfältige Möglichkeiten, Rechte und Pflichten entsprechend zu definieren. Diesen Gestaltungsspielraum können Vereine aber nur nutzen, wenn die unterschiedlichen Mitgliederklassen in der Satzung glasklar geregelt sind.
„Als Vorstand arbeite ich ehrenamtlich für einen guten Zweck und im Gesetz steht doch auch, dass der Verein für alle Schäden verantwortlich ist…“ Eine weit verbreitete Meinung. Doch nur weil sie weit verbreitet ist, ist sie noch lange nicht wahr. Wer haftet also bei Schäden und wer muss für entstandene Kosten aufkommen?
Frage:
Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen?
Das gleiche Ziel verfolgen, Spaß am gemeinsamen Wirken oder auch Zweckmäßigkeit sind die Antriebsfedern, um einen Verein oder eine andere Organisation zu gründen. Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Wie funktioniert eine Vereinsgründung? Was ist zu beachten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten, die schon vor der Gründung relevant sind.
Unsere Satzung gibt vor, dass Mitglieder dann ausgeschlossen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wäre es möglich, dass wir Mitglieder auch dann ausschließen, wenn sie dauerhaft inaktiv sind, ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen oder nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen?
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks, wird also im steuerbegünstigten Bereich der Organisation ausgeübt, bleibt die Vergütung im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale steuerfrei. Wie diese Pauschalen in der Auszahlung handzuhaben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Blumenstrauß, Geschenkgutschein & Co. sind besonders in der Weihnachtszeit als Dankeschön an Mitglieder recht beliebt. Auch runde Geburtstage oder andere besondere Anlässe werden gern mit Geschenken bedacht. Diese gängige Praxis hat aber auch ein paar Unwägbarkeiten, die gemeinnützigen Organisationen Probleme bereiten können.
Ein Zettelchen hier, Aktenschränke dort und natürlich das große Hängeregister – das waren noch Zeiten! Mittlerweile sind immer mehr Vereinsverantwortliche auf der Suche nach einer passenden Softwarelösung, mit der sich viele Aufgaben im Verein leichter zu erledigen sind. Wir haben uns durch dieses komplexe Feld gepflügt und versuchen, Ihnen ein paar wertvolle Anhaltspunkte zu liefern.
Kooperationen sind für die gemeinnützige Vereinsarbeit eine tolle Sache. Ein meist finanzkräftiger oder fachlich erfahrener Partner bringt den nötigen Schwung in ein Projekt, das sich allein nur schwer hätte verwirklichen lassen. Am Ende winkt doppelte, weil geteilte, Freude über den gemeinsamen Erfolg. Garantiert ist das aber nicht, denn Kooperationen sind auch mit Haftungs- und Steuerrisiken verbunden, deren sich kaum ein Verein im Vorfeld richtig bewusst ist.
Gute Nachricht für Minijobberinnen und Minijobber: Ab 01.10.2022 können künftig 520 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen.
Die Minijob-Grenze wird sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Und auch der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Vereine sollten bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls die Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten anpassen.
Wird der Minijob zudem mit einer Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale kombiniert, kommt es auf die korrekte vertragliche Gestaltung an.
In den letzten Wochen erreichten einige Vereine ein Schreiben von Rechtsanwälten oder von Besuchern der Vereinswebsite mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Hintergrund dieser Schreiben ist ein Urteil des Amtsgericht München vom Januar 2022.
Als Verein beauftragen wir regelmäßig Personen als freie Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum für uns tätig sind. Aber wir sind uns nicht sicher, wie „frei“ diese Mitarbeit tatsächlich ist. Wie finden wir das heraus?
Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschränkter Vereinsarbeit sind an gemeinnützigen Organisationen nicht spurlos vorübergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Schuldenberg immer weiter anwächst, muss der Vorstand unverzüglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm persönliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance für einen Neubeginn sein kann.
Sind Zeit und Geld knapp, können gemeinnützige Organisationen nicht Monate lang bis zur Bewilligung von Fördergeldern warten. Um Projekte und Aktionen auch kurzfristig umsetzen zu können, gibt es alternative Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Das Nachweisgesetz (NachwG) muss aufgrund der Umsetzung der sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie neu gefasst werden. Das neue Nachweisgesetz tritt bereits am 01. August 2022 in Kraft.
In Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Vereinsformen, was ihnen allen aber gemein ist, sie alle unterliegen dem Vereinsrecht. Als juristische Person wird der Verein rechtlich anders behandelt als natürliche Personen, und das bedeutet andere Anforderungen.
Gemäß § 26 BGB ist der Vorstand das geschäftsführende Organ des Vereins. Als solches liegen zahlreiche Aufgabe in seiner Hand. Deshalb räumt § 40 S. 1 BGB die Möglichkeit ein, dass die Satzung es zulässt, Aufgaben auf andere Organe zu übertragen. Der Blick in die Vereinspraxis zeigt jedoch: Meist werden Aufgaben der Geschäftsführung an andere Organe des Vereins verteilt, ohne dass die Satzung hierzu eine Grundlage schafft – auch diese Art der Aufgabendelegation ist möglich. Eines haben dabei beide Vorgehensweisen gemeinsam: Der Vorstand unterliegt zahlreichen Organisationspflichten. Verstößt er gegen eine dieser Pflichten, droht die persönliche Haftung des Vorstands. Wie Sie das vermeiden können? Wir klären Sie im Folgenden über Ihre Organisationspflichten als Vorstand bei der Aufgabendelegation auf.
Benötigt ein Verein Versicherungen? Ja!
Denn Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Aber welche Vereinsversicherungen sind notwendig?
Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Sie können sich und Ihren Verein gegen die wesentlichen Haftungsrisiken schützen.
ACHTUNG, VORSTAND! DINGE, DIE VEREINSVORSTÄNDE BEACHTEN SOLLTEN
Wer sich für das Amt des Vereinsvorstands entscheidet, übernimmt auf der einen Seite eine verantwortungsvolle Aufgabe, auf der anderen Seite aber auch eine, mit der Einiges bewegt werden kann. So hat der Vereinsvorstand die Möglichkeit, neue Projekte zu planen, die Vereinsflyer zu gestalten, Spiele oder Turniere zu veranstalten oder einen geselligen Vereinsausflug in die Berge zu organisieren. Neben all den kreativen Freiräumen und dem Spaß stehen immer die verpflichtenden Aufgaben des Vorstands.
Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt. Eine Kandidatin teilte uns mit, dass sie zu diesem Termin nicht persönlich erscheinen kann. Kann sie sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen?
Wahlen sind wichtig! Sie sind Ausdruck der demokratischen Grundordnung – auch im Verein. Daher muss auch jedem Mitglied die Möglichkeit geboten werden, sein Stimmrecht auszuüben. Wer in der Mitgliederversammlung präsent ist, kann von diesem Recht vor Ort Gebrauch machen. Spätestens die Pandemie hat gezeigt, dass es nebst der Stimmabgabe in Präsenz auch andere Methoden wie die schriftliche Beschlussfassung, also Briefwahl braucht.
Sie wurden angelegt, um Verantwortung und Einflussnahme von Organisationen offenzulegen und zweifelhafte Machenschaften zu verhindern. Während das 2017 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angelegte Transparenzregister unlängst einige Neuerungen erfahren hat, wurde das Lobbyregister erst in diesem Jahr eingeführt, um Lobbyisten genauer auf die Finger zu schauen. In welchen Fällen auch Ihr Verein von einer Eintragungspflicht betroffen sein könnte, klären wir in diesem Beitrag.
Wichtige Ämter im Verein
Wieviele Vorstandsmitglieder dem Vorstand angehören, wird vom Verein frei bestimmt. Ein Vorstandsmitglied zu sein, bringt Rechte und Pflichten mit sich.
Die Amtsniederlegung bedeutet die Kündigung des mit dem Verein intern bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses und …
Was die Besteuerung von Vereinen betrifft, gibt es einiges zu beachten. Oftmals werden nicht nur vom Verein selbst Fehler begangen, sondern auch von Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Steuerangelegenheiten eines Vereins kümmern sollten. Dennoch wird der Vereinsvorstand oftmals persönlich belangt.
Schwere Entscheidung für Vereinsvorstände
Laut des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn wird das neuartige Corona-Virus unser Gesundheitssystem noch einige Monate herausfordern und auch im nächsten Winter wiederkehren. Große Veranstaltungen sind bereits bis in den Mai 2020 hinein abgesagt und Veranstalter fahren Verluste ein, die ihnen aber ggf. über vorab abgeschlossene Betriebsausfallversicherungen zumindest teilweise ersetzt werden.
Da in Vereinen häufig Unkenntnis über die Voraussetzungen für Vergütung des Vereinsvorstands besteht, wollen wir Sie über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Dies vor allem auch im Hinblick auf die Aktualität, denn seit dem 01.01.2015 ist die unentgeltliche Tätigkeit von Vereinsvorständen ausdrücklich im Gesetz (§ 27 Abs. 3 S.2 BGB) geregelt.
Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.
Ein jeder Verein hat grundsätzlich in der Rolle als Veranstalter das Hausrecht, welches er geltend machen kann, um die Sicherheit des Ortes der Veranstaltung sowie die der Teilnehmer zu gewährleisten. Dennoch muss das Hausverbot für Vereinsanlagen gut begründet sein.