Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 1. März 2021 – 8 U 61/20) Stellung zu verschiedenen, für Vereine wichtigen Punkten hinsichtlich der wirksamen Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Stellung genommen.
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Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.
Verstößt ein Verein gegen das Urheberrecht, wenn er einen Kinofilm vorführt?
WAS BEI DER FILMVORFÜHRUNG IM VEREIN ZU BEACHTEN IST…
Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob die Filmvorführung im Verein öffentlich oder nicht-öffentlich erfolgt.
Plätze in Kindergärten und Kindertagesstätten sind Mangelware und bereiten somit Eltern zum Teil einen enormen Aufwand und hohe finanzielle Belastungen, um ihre Kinder in guten Händen zu wissen. Immer mehr wollen deshalb das Ruder selbst in die Hand nehmen und mittels der Gründung eines eigenen Kindergartens mehr Plätze zum Spielen und Wohlfühlen erschaffen. Von der Idee bis zu den ersten leuchtenden Kinderaugen in einem neuen Kinderparadies geben wir hier eine Übersicht, wie die Gründung eines Kindergartens ablaufen kann.
So ungern man seine teils mühsam gewonnenen Mitglieder auch verliert, § 39 Abs. 1 BGB sieht es ausdrücklich vor, dass Mitglieder auch wieder aus dem Verein austreten dürfen – eine Zwangsmitgliedschaft gibt es folglich nicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem auch, dass § 58 BGB vorsieht, dass die Satzung eines jeden Vereins Bestimmungen über den Vereinsaustritt eines Mitgliedes enthält.
„Wer nicht wirbt, der stirbt“ heißt ein altes Sprichwort. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende sondern genauso immer mehr für Vereine, die auf der Suche nach neuen Mitgliedern für die Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind.
Doch Vorsicht: Zu hohe Werbungskosten könne die Gemeinnützigkeit gefährden!
Qualifizierte Mehrheit, einfache Mehrheit oder eine andere Art der Mehrheit? Vor einer Abstimmung muss klar sein, auf welche Art gewählt wird! Erst dann können in der Mitgliederversammlung Anträge beschlossen oder Kandidaten berufen werden.
Ein jeder Verein hat grundsätzlich in der Rolle als Veranstalter das Hausrecht, welches er geltend machen kann, um die Sicherheit des Ortes der Veranstaltung sowie die der Teilnehmer zu gewährleisten. Dennoch muss das Hausverbot für Vereinsanlagen gut begründet sein.
Die Pandemie hat das Vereinsleben stillgelegt. Und das bedeutet nicht nur, dass Projekte nicht umgesetzt und Vereinsfeiern abgesagt werden mussten. Vielmehr sind zahlreiche Vereine in finanzielle Not geraten. Nicht zuletzt deshalb, weil die üblichen Mitgliedsbeiträge sowie Spendengelder weggebrochen sind. Bund und Länder haben auf diese besondere wirtschaftliche Lage reagiert und ermöglichen so auch Corona-Hilfen für Vereine.
Keine Leistung, kein Geld? Rein rechtlich eine klare Sache: Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, muss der Kunde diese auch nicht zahlen. Beide Vertragspartner sind von der Leistungspflicht befreit. Für viele Fitness- oder Yogastudios, Theaterclubs, Tanz- und Musikschulen aber auch Kitas ist die Corona-Krise daher ein Desaster.
Viele Vereinsvorstände stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie vor schwierigen Entscheidungen. Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben, wenn die derzeitigen Bestimmungen quasi zu einem „Lockdown für Vereine“ führen?
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Mit fünf Förderprogrammen unterstützt die Deutsche Stiftung …