Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem 01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
Schlagwort: Vereinsfinanzen
Wir haben nun des Öfteren gelesen, dass die Satzung es erlauben muss, wenn ein Vorstandsmitglied im Rahmen der Ehrenamtspauschale für den geleisteten Arbeitsaufwand entschädigt werden soll. Gilt das auch für ehrenamtlich tätige Mitglieder? Und dürfen wir auch ehrenamtliche Helfer*innen, die nicht Mitglieder des Vereins mit einer Pauschale bezahlen?
Vereine, die sich im Ausland engagieren wollen, können das auf verschiedene Weise tun. Wer nicht direkt vor Ort aktiv werden kann, hat die Möglichkeit, indirekt durch die Beauftragung Dritter oder durch Mittelweiterleitung zu helfen. Damit diese Hilfe nicht zum Fallstrick für den eigenen Verein wird, müssen die Vorgänge genauestens dokumentiert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Grundsätzlich ist eine Spende immer dann nicht anzunehmen, wenn eine Gegenleistung erbracht wird bzw. wenn der Verein für die Leistung eine finanzielle Zuwendung erwartet.
Nicht jedes Mitglied hat die gleichen Absichten, Erwartungen und Ziele, wenn es sich einem Verein anschließt. Deshalb gibt es auch mehr als eine Form der Vereinsmitgliedschaft und vielfältige Möglichkeiten, Rechte und Pflichten entsprechend zu definieren. Diesen Gestaltungsspielraum können Vereine aber nur nutzen, wenn die unterschiedlichen Mitgliederklassen in der Satzung glasklar geregelt sind.
Mit Blick auf die umfangreiche Projektlandschaft zeigt sich, dass sich zahlreiche Vorhaben den Bereichen Umwelt, Natur und Klima zuwenden. Die Realisierung der Projekte hängt meist von einer externen Finanzierung ab. Um spezielle Fördermittel für Umwelt, Natur und Klima ausfindig zu machen, haben wir im Folgenden einen Überblick zusammengestellt.
Im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) Was hat es mit der Zeiterfassung auf sich?
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks, wird also im steuerbegünstigten Bereich der Organisation ausgeübt, bleibt die Vergütung im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale steuerfrei. Wie diese Pauschalen in der Auszahlung handzuhaben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Am Donnerstag, 06. Oktober 2022 bietet die GEMA das Webinar „Vorstellung des GEMA Onlineportals für Musiknutzer“.
Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschränkter Vereinsarbeit sind an gemeinnützigen Organisationen nicht spurlos vorübergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Schuldenberg immer weiter anwächst, muss der Vorstand unverzüglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm persönliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance für einen Neubeginn sein kann.
Sind Zeit und Geld knapp, können gemeinnützige Organisationen nicht Monate lang bis zur Bewilligung von Fördergeldern warten. Um Projekte und Aktionen auch kurzfristig umsetzen zu können, gibt es alternative Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Das Wort „Digitalisierung“ ist aktuell in aller Munde. Aber was bedeutet es eigentlich? Auch für Vereine bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten und gleichzeitig auch einige Herausforderungen. Und immer steht die Frage im Raum, wo findet man die passenden Fördermittel?
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die große Welle an gesamtgesellschaftlicher Hilfsbereitschaft ist überwältigend – Vereine und Organisationen, private Initiativen, Unternehmen und Einzelpersonen in Deutschland bringen sich ein, um die Menschen aus der Ukraine vor noch größerem Unheil zu bewahren. Aber was gibt es zu beachten?
Spender und Sponsoren werden im Sprachgebrauch schnell einmal verwechselt. Aus Sicht des Finanzamtes kann diese Verwechslung jedoch größere Auswirkungen für Ihren Verein haben und im Extremfall sogar seine Gemeinnützigkeit gefährden.
Für Projekte unter dem Motto „Mehr Vielfalt erleben“, die zwischen 01. Oktober und 13. November 2022 stattfinden, schreibt der Deutsch-Französische Bürgerfonds Fördermittel aus.
In vielen Bundesländern existiert ein sog. Bildungszeitgesetz. In Berlin wurde dieses beispielsweise im September 2021 in neuer Form erlassen, in Bayern wird die Einführung seit Langem diskutiert.
Jeder Verein oder Verband freut sich über eine Finanzspritze! Kommt das Geld von einer Privatperson, kann die gemeinnützige Organisation im Regelfall eine Spendenquittung ausstellen. Also recht unkompliziert. Doch darf man einen Spendennachweis auch ausstellen, wenn ein Unternehmen das Scheckbuch zückt und der Verein sich dafür erkenntlich zeigt?
Viele ehrenamtlich tätige Vorstände geben an, viele Stunden damit zu verbringen, die Geschäfte des Vereins zu führen. Vor allem auch, diese korrekt zu führen, denn sie tragen die volle Verantwortung dafür. In manchen Fällen kommt das Amt der Vorstandschaft einer Stelle als Geschäftsführer*in in einem kleinen Unternehmen gleich. Ist es also noch zeitgemäß, dass Vorstände von Vereinen und Verbänden ihr Wissen, ihr Können und ihre Arbeitszeit ehrenamtlich, sprich kostenfrei zur Verfügung stellen?
Deutschland ist spendabel
2020 haben die Bundesbürger 5,4 Milliarden Euro gespendet, so eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Auch Vereine und Stiftungen profitieren von dieser enormen Hilfsbereitschaft, denn sie benötigen Spendengelder, um damit ihre gemeinnützige Arbeit zu finanzieren. Und auch den vielen Spendern wird für ihre Großzügigkeit gedankt. Neben der positiven Bilanz auf dem eigenen Karma-Konto können sie mit einer vom Verein ausgestellten Spendenbescheinigung Steuern sparen.
Gemeinnützigkeit schütz nicht vor Steuerzahlungen
Sich mit dem Steuerrecht in gemeinnützigen Organisationen auseinanderzusetzen, ist oft äußerst langwierig und komplex. Zudem ändert sich Gesetzeslage zur Besteuerung der Vereine von Zeit zu Zeit, was die Arbeit für Vorstände noch komplizierter macht. Wer sich aber blind auf seinen gemeinnützigen Vereinsstatus verlässt, in dem Glauben, von Abgaben und Steuererklärung verschont zu bleiben, schadet nicht nur dem Verein, sondern auch den eigenen Pfründen.
Schnelles Handeln kann Schaden abwenden
Egal wie bereichernd, wertvoll und Freude bringend die gemeinnützige Arbeit des Vereins sein mag, können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden und wächst der Schuldenberg, muss rechtzeitig die Reißleine gezogen werden. Die Insolvenz für den eingetragenen Verein zu beantragen, ist für den Vorstand kein leichter Schritt, aber zwingend notwendig, wenn es nicht zur persönlichen Haftung oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen soll. Außerdem kann ein Insolvenzverfahren durchaus Weichen für einen Neubeginn stellen.
DEUTSCHES EHRENAMT sagt wann und wie
Wenn Vorstandsmitglieder von Vereinen, Verbänden oder Stiftungen eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro im Jahr bekommen, ist das steuerfrei. Allerdings kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden, da in den meisten Vereinssatzungen die unentgeltliche Arbeit des Vorstands verankert ist.
Aufwandsersatz leistet der Verein für Ausgaben, die ein Mitglied im eigenen Namen und auf …
SO BLEIBT IHR VEREIN ZAHLUNGSFÄHIG
Durch die Corona-Krise wird unser gesellschaftliches Leben noch einige Zeit auf Eis liegen – mit erheblichen Folgen für die Vereinswelt. Schon jetzt mussten Mitgliederversammlungen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Vereinsangebote wurden eingestellt, längst geplante Veranstaltungen abgesagt. Turnhallen, Sportstätten sind verwaist, Vereinsheime, Bars und Restaurants bis auf weiteres geschlossen. Für diese nie dagewesene, herausfordernde Situation gibt es keinen erprobten Fahrplan. Dementsprechend groß sind die Besorgnis und die Verunsicherung in den Vereinen.
Laufende Betriebskosten sind z.B. Löhne und Gehälter, Energiekosten (Strom, Gas, Heizöl), Wasser, Abwasser, Reparaturaufwendungen, Instandhaltungskosten, Telefonkosten, Betriebssteuern und Darlehenszinsen.
Europa feiert das Jahr des Ehrenamts – und in Deutschland bleiben Frührentner auf den Kosten für ihr Engagement sitzen.
Ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft menschlicher.“ Mit diesen geschmeidigen Worten wird SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier zurzeit in einem Werbespot zitiert. Die Politik müsse „Sorge tragen, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, sich in unserer Gesellschaft unterstützt fühlen“, appelliert Bundeskanzlerin Angela Merkel. Große Worte der deutschen Politik zu Beginn des „Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit“.
Einen langen Anlauf hat die Bundesregierung genommen, um für Vereine steuerrechtlich ein paar Punkte zu vereinfachen und vor allem, um die Übungsleiter-, sowie Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Was das Jahressteuergesetz für Vereine mit sich bringt, haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Seit dem 1.2.2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich, das heißt, Online-Banking wird Pflicht! Um das neue Verfahren im Verein termingerecht einzuführen, müssen Sie rechtzeitig (!) eine ganze Menge an Maßnahmen ergreifen und Vorbereitungen treffen.
Aufnahmegebühren sind Zuwendungen der Mitglieder eines Vereins in Geld oder geldwerten Leistungen. Sie dienen der Erfüllung des satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecks des Vereins. Aufnahmegebühren sind beim Eintritt des Mitglieds i.d.R. einmalig zu erbringen. Sie können aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Sind die Aufnahmegebühren aufgrund der Satzung zu erbringen, so hat der Verein hierauf einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch.
Ist die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung steuerfrei oder nicht?
„Wer nicht wirbt, der stirbt“ heißt ein altes Sprichwort. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende sondern genauso immer mehr für Vereine, die auf der Suche nach neuen Mitgliedern für die Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind.
Doch Vorsicht: Zu hohe Werbungskosten könne die Gemeinnützigkeit gefährden!