Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – wenn Minderjährige, also Kinder und Jugendliche teilnehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese sollten Vorstände zum einen nicht auf die leichte Schulter nehmen und zum anderen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Schutz im Schadensfall sorgen. Denn der Verein übernimmt konkludent (= sich zwingend ergebend) die Aufsichtspflicht der Eltern.
Schlagwort: Haftung
Freizeiten und Gruppenausflüge sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und Vereine bieten solche Aktivitäten gern an, um den Nachwuchs zu fördern und an den Verein zu binden. Und auch die Eltern sind oft froh, wenn die lieben Kleinen und Mittelgroßen in den Ferien versorgt sind und nicht den ganzen Tag vor der Konsole oder dem Fernseher hängen.
Grundsätzlich ist eine Spende immer dann nicht anzunehmen, wenn eine Gegenleistung erbracht wird bzw. wenn der Verein für die Leistung eine finanzielle Zuwendung erwartet.
„Als Vorstand arbeite ich ehrenamtlich für einen guten Zweck und im Gesetz steht doch auch, dass der Verein für alle Schäden verantwortlich ist…“ Eine weit verbreitete Meinung. Doch nur weil sie weit verbreitet ist, ist sie noch lange nicht wahr. Wer haftet also bei Schäden und wer muss für entstandene Kosten aufkommen?
Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, ob der Vorstand den Rechenschaftsbericht schriftlich ablegen muss oder ob es auch reicht, diesen mündlich auf der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Wie gehen wir am besten vor?
Wir haben zu einer präsentischen MV eingeladen. In Anbetracht der Bitte vieler Mitglieder würden wir gern auf eine digitale MV umstellen. Der geplante Termin ist in weniger als vier Wochen, die Einladung muss satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zugesendet werden. Kann die Umstellung noch erfolgen?
Blumenstrauß, Geschenkgutschein & Co. sind besonders in der Weihnachtszeit als Dankeschön an Mitglieder recht beliebt. Auch runde Geburtstage oder andere besondere Anlässe werden gern mit Geschenken bedacht. Diese gängige Praxis hat aber auch ein paar Unwägbarkeiten, die gemeinnützigen Organisationen Probleme bereiten können.
Das Vereinsleben ist ohne Veranstaltungen kaum denkbar. Ob Jubiläumsfeier, Straßenfest oder Tag der offenen Tür – ein leckeres Catering lockt die Besucher und erfreut die Gäste.
Doch bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu folgenschweren Fehlern kommen.
Kooperationen sind für die gemeinnützige Vereinsarbeit eine tolle Sache. Ein meist finanzkräftiger oder fachlich erfahrener Partner bringt den nötigen Schwung in ein Projekt, das sich allein nur schwer hätte verwirklichen lassen. Am Ende winkt doppelte, weil geteilte, Freude über den gemeinsamen Erfolg. Garantiert ist das aber nicht, denn Kooperationen sind auch mit Haftungs- und Steuerrisiken verbunden, deren sich kaum ein Verein im Vorfeld richtig bewusst ist.
Am Donnerstag, 06. Oktober 2022 bietet die GEMA das Webinar „Vorstellung des GEMA Onlineportals für Musiknutzer“.
Ein Ziel der Datenschutzerklärung im Verein ist, Nutzer der Vereinswebseite transparent über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten aufzuklären.
Mit größter Selbstverständlichkeit wird mit Begriffen wir „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ hantiert, aber was genau bedeuten diese?
Wir klären Sie auf.
In den letzten Wochen erreichten einige Vereine ein Schreiben von Rechtsanwälten oder von Besuchern der Vereinswebsite mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Hintergrund dieser Schreiben ist ein Urteil des Amtsgericht München vom Januar 2022.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vorständen, Geschäftsführern und Schatzmeistern schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine die Musiknutzung dort melden und Nutzungsgebühren entrichten müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. „Wofür denn das Ganze?“, wird häufig gefragt. Wir klären auf.
In Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Vereinsformen, was ihnen allen aber gemein ist, sie alle unterliegen dem Vereinsrecht. Als juristische Person wird der Verein rechtlich anders behandelt als natürliche Personen, und das bedeutet andere Anforderungen.
Im Januar 2022 wurde das Lobbyregister eingeführt. Damit soll die Tätigkeit von Lobbyisten erfasst, kontrolliert und transparent gemacht werden. Die Eintragungspflicht kann auch für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs gelten. Voraussetzung ist, dass Sie Einfluss auf die Politik von Bundestag und Bundesregierung nehmen möchten, also Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern bestehen. Betreibt Ihre Organisation Interessenvertretung auf politischer Ebene, sollten Sie sich näher mit dem Thema befassen.
Benötigt ein Verein Versicherungen? Ja!
Denn Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Aber welche Vereinsversicherungen sind notwendig?
Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Sie können sich und Ihren Verein gegen die wesentlichen Haftungsrisiken schützen.
Gemeinnützigkeit schütz nicht vor Steuerzahlungen
Sich mit dem Steuerrecht in gemeinnützigen Organisationen auseinanderzusetzen, ist oft äußerst langwierig und komplex. Zudem ändert sich Gesetzeslage zur Besteuerung der Vereine von Zeit zu Zeit, was die Arbeit für Vorstände noch komplizierter macht. Wer sich aber blind auf seinen gemeinnützigen Vereinsstatus verlässt, in dem Glauben, von Abgaben und Steuererklärung verschont zu bleiben, schadet nicht nur dem Verein, sondern auch den eigenen Pfründen.
Mit der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO im Mai 2018 hat sich für Vereine die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften in etwa vervierfacht. Viele Vereinsverantwortliche fühlen sich seitdem mit der Umsetzung der umfangreichen Vorgaben überfordert. Wird der Datenschutz jedoch vernachlässigt, kann das den Verein teuer zu stehen kommen. Es drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Doch Datenschutz ist leichter gesagt als praktiziert.
Schnelles Handeln kann Schaden abwenden
Egal wie bereichernd, wertvoll und Freude bringend die gemeinnützige Arbeit des Vereins sein mag, können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden und wächst der Schuldenberg, muss rechtzeitig die Reißleine gezogen werden. Die Insolvenz für den eingetragenen Verein zu beantragen, ist für den Vorstand kein leichter Schritt, aber zwingend notwendig, wenn es nicht zur persönlichen Haftung oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen soll. Außerdem kann ein Insolvenzverfahren durchaus Weichen für einen Neubeginn stellen.
Hier haben alle das Sagen!
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen. Durch sie haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, das Vereinswirken und –leben aktiv mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung dient zum Beispiel dazu, Wahlen durchzuführen, rechtliche Probleme zu lösen und die Mitglieder über alle aktuellen Belange des Vereins zu informieren. Ihr primäres Ziel ist es, wirksame Beschlüsse zu fassen. Klar, dass das nicht immer einstimmig und einvernehmlich passiert. Die Gültigkeit von Beschlüssen ist daher ein häufiges Streitthema im Verein. Meist werden Formfehler angeführt, um Beschlüsse anzufechten. Wir erläutern Ihnen die Vorschriften im Rahmen einer Mitgliederversammlung und was Sie beachten müssen, damit Ihre Vereinsbeschlüsse unangreifbar sind.
KEINE KÜNDIGUNG WEGEN HERABWÜRDIGENDER ÄUSSERUNGEN
Am 19. Juli 2021 erging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das für Vereine wichtig sein kann: Das Gericht entschied, dass die Kündigung des technischen Leiters eines Vereins, gestützt auf Äußerungen in einem vertraulichen WhatsApp-Chat, nicht wirksam ist.
Der Ausschluss aus dem Verein gehört zu den Vereinsstrafen. Der Ausschluss darf als schwerste Strafe nur erklärt werden, wenn geringere Sanktionen nicht zum Erfolg führen.
Ein ganz aktuelles Urteil des Landgericht Memmingen hat für Aufsehen gesorgt: Trotz satzungsmäßigem Ausschluss von Frauen am sog. Stadtbachfischen ist der Verein nun verpflichtet, Frauen bei entsprechender Eignung „mitfischen“ zu lassen. Die vielen Vereine, die bestimmte Aktivitäten nur für Männer oder nur für Frauen anbieten wollen, sollten dieses Urteil und den Hintergrund dazu kennen.
Ein gut geschnürtes Paket für Kindergärten & KiTas
Gemeinsam einen guten Ort für die eigenen Kinder schaffen, sich in den KiTa-Alltag einbringen und den Erfolg in glücklichen Kinderaugen sehen. Das sind Wünsche, die viele Eltern antreibt, einen Kindergarten zu gründen, sich in unterschiedlichste Themen wie Personalwesen, Geschäftsführung, Buchhaltung usw. einzuarbeiten.
Die Haftung eines Vereins
Immer wieder taucht die Frage auf, besonders aber nach der letzten Schatzmeistertagung der Verbände, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet – muss er es überhaupt?
Sie wollen jemanden einstellen, der Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bewältigt? Dann müssen Sie besonders gut aufpassen, wen Sie da einstellen und, dass Sie den vielen Vorschriften folgen, denn Kinder und Jugendliche werden durch das Gesetz besonders gut geschützt.
So vermeiden Sie Rückforderungen des Fördermittelgebers
Es ist vollbracht: das lang ersehnte Vereinsprojekt ist endlich umgesetzt. Auch mit Hilfe von Fördermitteln blicken Verein und Vorstand jetzt stolz auf die neue Sportstätte, den neuen Feuerwehrturm oder den neuen Gruppenraum der Kinderkrippen-Initiative…
Auch aufgelöste Vereine haften und können auf Schadensersatz verklagt werden
Das OLG Hamm hat im Dezember 2020 entschieden, dass auch ein aufgelöster Verein haftet und verklagt werden kann, sogar dann, wenn die Liquidation abgeschlossen ist und der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.
Einige Gerichtsurteile betreffen nicht den Vorstand selbst, sondern seine Mitglieder. Unzulässige Versammlungen, Umlagen im Verein oder auch das Risiko, dem jede Person im Ehrenamt ausgesetzt ist – das betrifft den gesamten Verein und jedes einzelne Mitglied.
Für weitreichende Werbung und als Marketing-Tool nutzen viele Vereine die sozialen Medien. Facebook, Instagram, Twitter & Co. liefern Möglichkeiten, mit (potenziellen) Mitglieder*innen in Kontakt zu treten, auf den Verein aufmerksam zu machen und insbesondere Unterstützer*innen für die gemeinnützige Sache zu gewinnen.
Schadensersatzklage über 5000 Euro
Der kleine Hendrick war heute Feuer und Flamme. Denn heute Abend würde er sein erstes Osterfeuer sehen. Sein Papa hatte es ihm versprochen. Ein Angelverein richtete das Osterfeuer aus. Es war schöner, als Hendrick es sich vorgestellt hatte. Um das Osterfeuer versammelten sich viele Menschen und genossen die behagliche, wohlige Wärme. Es war auch toll, hineinzugucken. Die Flammen stieben nach oben. Das Feuer war riesig. Doch plötzlich drehte der Wind.
Europa feiert das Jahr des Ehrenamts – und in Deutschland bleiben Frührentner auf den Kosten für ihr Engagement sitzen.
Ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft menschlicher.“ Mit diesen geschmeidigen Worten wird SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier zurzeit in einem Werbespot zitiert. Die Politik müsse „Sorge tragen, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, sich in unserer Gesellschaft unterstützt fühlen“, appelliert Bundeskanzlerin Angela Merkel. Große Worte der deutschen Politik zu Beginn des „Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit“.
Thilo möchte für seinen Sport-Verein ein Sky-Abo abschließen, um künftig gemeinsame Vereins-Abende zu planen, Fußball zu schauen, gebannt den Europa- oder Weltmeisterschaften zuzusehen oder mit den Nationalsportlern bei der Olympiade mitzufiebern. Nun fragt er sich: Können die Kosten des Sky-Abos, die nun monatlich für den Verein anfallen werden, abgesetzt werden?
Was die Besteuerung von Vereinen betrifft, gibt es einiges zu beachten. Oftmals werden nicht nur vom Verein selbst Fehler begangen, sondern auch von Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Steuerangelegenheiten eines Vereins kümmern sollten. Dennoch wird der Vereinsvorstand oftmals persönlich belangt.
Häufig wird im Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt …
Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 1. März 2021 – 8 U 61/20) Stellung zu verschiedenen, für Vereine wichtigen Punkten hinsichtlich der wirksamen Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Stellung genommen.
Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.