Egal wie man es dreht und wendet, ohne finanzielle Mittel kommt kein Verein aus. Für kleinere Vereine ist die einfachste Methode, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Auch ein Spendenaufruf spült mal zusätzliches Geld in die Vereinskasse, um ein Projekt zu finanzieren. Doch für viele Organisationen reichen diese beiden Maßnahmen nicht aus. Wir möchten Ihnen neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden weitere Möglichkeiten der Vereinsfinanzierung vorstellen.
Steuern & Finanzen
Gemeinnützige Vereine leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie kulturelle, soziale oder sportliche Angebote für die Gemeinschaft organisierten und
umsetzen.
Die Mittel dafür zu beschaffen ist das eine, das Einhalten steuerlicher Pflichten das andere. Die steuerliche Bevorzugung gemeinnütziger Organisationen hat allerdings ihren Preis. Nur wer Steuerdschungel den richtigen Weg kennt und über die vier verschiedenen Sphären Bescheid weiß, kann Einnahmen und Ausgaben korrekt dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb und dem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnen. Wir möchten Ihnen mit folgendem Text einen einfachen und verständlichen Überblick über diese vier steuerlichen Sphären anhand von praxisnahen Beispielen geben.
Egal ob Vorstands- oder Vereinsmitglied, wer Besorgungen im Namen des Vereins tätigt und dabei Geld verauslagt, hat das Recht, diese Auslagen zurückerstattet zu bekommen. Der Ersatz dieser Aufwendung muss gegen die Vorlage von Belegen geschehen. Doch was passiert, wenn die Belege abhandenkommen? Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Vereine diese Kosten dennoch erstatten können.
Als ehrenamtlich tätige Vorständin arbeite ich mehrere Stunden pro Woche von zu Hause für unseren gemeinnützigen Verein. Könnte ich anteilig Kosten für bspw. Heizung, Strom, Telefon und Internet vom Verein fordern?
Deutschland ist spendabel. Rund fünf Milliarden Euro haben die Deutschen im Kalenderjahr 2023 für wohltätige Zwecke gespendet. Eingesammelt werden diese Spenden nicht nur bei großen Spendengalas und über Online-Plattformen. Vereine, deren Projekte einen direkten Bezug zur lokalen Gemeinschaft haben, können auch ein sehr persönliches Format der Spendensammlung einsetzen – die Haustürsammlung. Um hierbei rechtskonform zu handeln und das Vertrauen der potenziellen Spender zu gewinnen, gibt es wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten, die wir in folgender Anleitung Schritt für Schritt erklären.
Mustersatzungen für gemeinnützige Vereine sehen in den meisten Fällen eine Regelung zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen vor. Schon allein deshalb, weil diese zu den regelmäßigen Finanzierungsquellen gemeinnütziger Vereine zählen. Meist ist die Formulierung in der Satzung sehr allgemein gehalten wie bspw. in der Mustersatzung des DEUTSCHEN EHRENAMT: „Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Mitgliederversammlung kann hierfür eine Beitragsordnung erlassen“. Daher fragen sich viele Vereinsgründerinnen und Finanzvorstände, ob es eine gesetzlich verordnete Beitragspflicht gibt und was passiert, wenn ein gemeinnütziger Verein keine Beiträge erhebt.
Es kommt nicht selten vor, dass gemeinnützigen Organisationen Kunstwerke im Rahmen einer Spende überlassen werden und die Spender eine Zuwendungsbestätigung dafür wünschen. Doch über welchen Wert soll der Verein die Spendenquittung ausstellen?
Wenn sich das Finanzamt mit einer Betriebsprüfung anmeldet, löst das kaum Begeisterungsstürme aus. Dabei müssen nicht unbedingt steuerliche Verfehlungen die Ursache sein. Meist entscheidet der Zufall, welcher Verein geprüft wird. Wie das Verfahren abläuft, was es zu beachten gibt und wie Sie Ihren Verein optimal auf die Betriebsprüfung vorbereiten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Bislang haben wir nur für Geldspenden eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.Ein Freund meinte, dass es auch möglich ist, für gespendete Sachen oder Arbeitszeit eineSpendenquittung auszustellen.
Um in der Gemeinde auf unseren Verein aufmerksam zu machen, möchten wir gern einen Tag der offenen Tür veranstalten, bei dem wir kleine Speisen und Getränke servieren möchten. Dürfen wir die dafür anfallenden Kosten aus der Vereinskasse bezahlen? Und dürfen daran auch Vereinsmitglieder teilnehmen?
Die Steuererklärung für einen Verein zu erstellen kann ganz einfach sein. Doch je komplexer eine gemeinnützige Organisation aufgestellt ist und je mehr Aktivitäten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchgeführt werden, desto aufwendiger wird die ganze Sache. Egal wie, für alle Vereine gelten Regeln, die es einzuhalten gibt: bspw. welche Formulare genutzt werden müssen oder für welche Steuerarten eine Erklärung abgegeben werden muss.
Für die Mitgliederversammlung ist es in großen Vereinen mit zahlreichen Mitgliedern und hohem Geschäftsvolumen kaum noch möglich, Vorstand oder Geschäftsführung sowie die Vermögensverwaltung laufend im Auge zu behalten. Zum Glück lassen sich einige Aufgaben geschickt delegieren. In Teil 3 unserer Serie stellen wir Ihnen fakultative Vereinsorgane vor, die die Mitgliederversammlung sinnvoll entlasten können.
Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem 01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
In den letzten Monaten hat uns eine Frau aus der Nachbarschaft des Vereins sehr unterstützt. Sie ist nicht Mitglied des Vereins. Daher möchten wir Ihr als Dankeschön für Ihre Hilfe eine kleine Freude machen. Da sie gern liest, würden wir ihr neben ein paar Blumen aus dem Vereinsgarten noch einen Büchergutschein im Wert von 25 Euro schenken. Unser Vereinszweck ist gemeinnützig. Wäre es denn okay, den Büchergutschein an die Dame zu verschenken?
Mit der Einführung des 49 Euro Tickets haben sich viele unserer ehrenamtlich Tätigen ein solches Ticket gekauft und nutzen es auch, um notwendige Fahrten für den Verein zu erledigen. Dürfen wir unseren Ehrenamtlichen einfach den Gesamtpreis des Tickets ersetzen?
Vereine, die sich im Ausland engagieren wollen, können das auf verschiedene Weise tun. Wer nicht direkt vor Ort aktiv werden kann, hat die Möglichkeit, indirekt durch die Beauftragung Dritter oder durch Mittelweiterleitung zu helfen. Damit diese Hilfe nicht zum Fallstrick für den eigenen Verein wird, müssen die Vorgänge genauestens dokumentiert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Wir nehmen Spenden auch über PayPal ein. PayPal zieht von Spendenbetrag eine Gebühr ab. Über welchen Betrag müssen wir die Spendenquittung ausstellen?
Grundsätzlich ist eine Spende immer dann nicht anzunehmen, wenn eine Gegenleistung erbracht wird bzw. wenn der Verein für die Leistung eine finanzielle Zuwendung erwartet.
Die diesjährige Nebenkostenabrechnung verschlägt wohl den meisten unter uns den Atem. Heizung und Strom schlagen trotz Sparkurs ordentlich zu Buche. Und generell tickt die Uhr der fossilen Brennstoffe immer weiter auf High Noon zu. Warum als Verein nicht eine
Photovoltaik-Anlage aufs Dach schrauben? Ist schließlich gut für’s Klima und die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 sogar Anreize geschaffen, solche
Anlagen zu installieren. Doch für gemeinnützige Organisationen gibt es bei einem solchen Vorhaben einiges zu beachten.
Ab dem 01. April 2023 müssen ehrenamtlich geführte Organisationen keine GEMA-Gebühren mehr entrichten, wenn sie bei Veranstaltungen Musik nutzen. Wichtigste Voraussetzung: Für die Teilnahme an der Veranstaltung darf kein Eintritt erhoben werden.
Mit Blick auf die umfangreiche Projektlandschaft zeigt sich, dass sich zahlreiche Vorhaben den Bereichen Umwelt, Natur und Klima zuwenden. Die Realisierung der Projekte hängt meist von einer externen Finanzierung ab. Um spezielle Fördermittel für Umwelt, Natur und Klima ausfindig zu machen, haben wir im Folgenden einen Überblick zusammengestellt.
Als Vorsitzender des Vereins erhalte ich eine Vergütung in Höhe von 800 Euro pro Monat für die geschäftsführende Tätigkeit. Neben dieser Tätigkeit trainiere ich eine Jugendmannschaft im selben Verein. Bei uns ist es üblich, dass Trainer und Trainerinnen im Rahmen der Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Dürfte ich als Angestellter des Vereins ebenfalls die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
Egal ob Sachen oder Geld – Spenden, die dem ideellen Bereich einer gemeinnützigen Organisation zufließen, bleiben als Einnahme für die Organisation steuerfrei und den Spendern kann eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Fehler im Umgang mit Spenden sind nicht nur ärgerlich, sie können richtig teuer werden. Daher fassen wir für Sie viele Fakten zum Thema Spenden zusammen.
Im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) Was hat es mit der Zeiterfassung auf sich?
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks, wird also im steuerbegünstigten Bereich der Organisation ausgeübt, bleibt die Vergütung im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale steuerfrei. Wie diese Pauschalen in der Auszahlung handzuhaben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Blumenstrauß, Geschenkgutschein & Co. sind besonders in der Weihnachtszeit als Dankeschön an Mitglieder recht beliebt. Auch runde Geburtstage oder andere besondere Anlässe werden gern mit Geschenken bedacht. Diese gängige Praxis hat aber auch ein paar Unwägbarkeiten, die gemeinnützigen Organisationen Probleme bereiten können.
Ein kleiner Teil unserer Mitglieder ist mit der geplanten Neuausrichtung des Vereins nicht einverstanden und ein Streit ist entbrannt. In der letzten Mitgliederversammlung haben die Mitglieder von uns Auskünfte über Geschäftszahlen verlangt, die wir als Vorstand diesen „Quertreibern“ nicht vorlegen wollten. Mit einem Mehrheitsbeschluss haben wir uns diese Verweigerung absegnen lassen. Unsere Satzung besagt dazu jedoch nichts. Haben wir korrekt gehandelt?
Am Donnerstag, 06. Oktober 2022 bietet die GEMA das Webinar „Vorstellung des GEMA Onlineportals für Musiknutzer“.
Gute Nachricht für Minijobberinnen und Minijobber: Ab 01.10.2022 können künftig 520 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen.
Die Minijob-Grenze wird sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Und auch der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Vereine sollten bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls die Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten anpassen.
Wird der Minijob zudem mit einer Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale kombiniert, kommt es auf die korrekte vertragliche Gestaltung an.
Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschränkter Vereinsarbeit sind an gemeinnützigen Organisationen nicht spurlos vorübergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Schuldenberg immer weiter anwächst, muss der Vorstand unverzüglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm persönliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance für einen Neubeginn sein kann.
Sind Zeit und Geld knapp, können gemeinnützige Organisationen nicht Monate lang bis zur Bewilligung von Fördergeldern warten. Um Projekte und Aktionen auch kurzfristig umsetzen zu können, gibt es alternative Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Kassenprüfung, das klingt so schlicht, finden Sie nicht? Nein? Mit dieser Auffassung sind Sie nicht allein, denn das BGB, das sonst so vieles regelt, gibt hierzu keine Auskünfte. Dennoch taucht der Kassenprüfer häufig in der Satzung auf. Wie genau ist die Stellung des Kassenprüfers und was hat er zu tun? Was passiert, wenn der oder die Kassenprüfer zum Jahresabschluss nicht mehr verfügbar sind? Wir klären über das so schlicht klingende Mysterium Kassenprüfung auf.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die große Welle an gesamtgesellschaftlicher Hilfsbereitschaft ist überwältigend – Vereine und Organisationen, private Initiativen, Unternehmen und Einzelpersonen in Deutschland bringen sich ein, um die Menschen aus der Ukraine vor noch größerem Unheil zu bewahren. Aber was gibt es zu beachten?
Spender und Sponsoren werden im Sprachgebrauch schnell einmal verwechselt. Aus Sicht des Finanzamtes kann diese Verwechslung jedoch größere Auswirkungen für Ihren Verein haben und im Extremfall sogar seine Gemeinnützigkeit gefährden.
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Trainern und Übungsleitern werden zahlreiche Fehler gemacht – meist scheint hier der Fokus ganz auf der sportlichen Leistung zu liegen. Und meist gehen Vereine von einer selbstständigen Tätigkeit („Honorarvertrag“) der Trainer und Übungsleiter aus, vergessen aber zu prüfen, ob dafür auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt werden und vorliegen. Das Thema Sozialversicherungspflicht sollte allerdings nicht auf der Ersatzbank landen, denn sonst drohen womöglich hohe Nachzahlungen. Um das zu verhindern, haben wir Ihnen alle wichtigen Kriterien zusammengetragen – basierend auf den gerichtlichen Urteilen der letzten Jahre.
Spenden sind eine bedeutende Finanzierungsquelle für Vereine – das hatte die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt gezeigt. Grundsätzlich stellt die gemeinnützige Organisation, die Spenden erhalten hat, eine Zuwendungsbestätigung für den Spender aus. Diese Bestätigung, bekannt als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung, benötigt der Spender, um den Betrag von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen und so die Steuerlast senken zu können. Die vereinfachte Zuwendungsbestätigung bringt dabei für Spender wie auch für den Verein eine bedeutende Erleichterung mit sich.
Das Jahressteuergesetz 2020 brachte einige Änderungen mit sich, vor allem, was das Gemeinnützigkeitsrecht betrifft. So galt bislang beispielsweise, dass gemeinnützige Vereine Mittel nicht unbegrenzt ansparen, sondern diese zeitnah verwenden müssen. Mit den beschlossenen Änderungen gilt diese zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr für kleine Vereine. Die Grenze liegt hier bei einer jährlichen Einnahme von 45.000 €.
In vielen Bundesländern existiert ein sog. Bildungszeitgesetz. In Berlin wurde dieses beispielsweise im September 2021 in neuer Form erlassen, in Bayern wird die Einführung seit Langem diskutiert.
Jeder Verein oder Verband freut sich über eine Finanzspritze! Kommt das Geld von einer Privatperson, kann die gemeinnützige Organisation im Regelfall eine Spendenquittung ausstellen. Also recht unkompliziert. Doch darf man einen Spendennachweis auch ausstellen, wenn ein Unternehmen das Scheckbuch zückt und der Verein sich dafür erkenntlich zeigt?
Viele ehrenamtlich tätige Vorstände geben an, viele Stunden damit zu verbringen, die Geschäfte des Vereins zu führen. Vor allem auch, diese korrekt zu führen, denn sie tragen die volle Verantwortung dafür. In manchen Fällen kommt das Amt der Vorstandschaft einer Stelle als Geschäftsführer*in in einem kleinen Unternehmen gleich. Ist es also noch zeitgemäß, dass Vorstände von Vereinen und Verbänden ihr Wissen, ihr Können und ihre Arbeitszeit ehrenamtlich, sprich kostenfrei zur Verfügung stellen?
Deutschland ist spendabel
2020 haben die Bundesbürger 5,4 Milliarden Euro gespendet, so eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Auch Vereine und Stiftungen profitieren von dieser enormen Hilfsbereitschaft, denn sie benötigen Spendengelder, um damit ihre gemeinnützige Arbeit zu finanzieren. Und auch den vielen Spendern wird für ihre Großzügigkeit gedankt. Neben der positiven Bilanz auf dem eigenen Karma-Konto können sie mit einer vom Verein ausgestellten Spendenbescheinigung Steuern sparen.
Gemeinnützigkeit schütz nicht vor Steuerzahlungen
Sich mit dem Steuerrecht in gemeinnützigen Organisationen auseinanderzusetzen, ist oft äußerst langwierig und komplex. Zudem ändert sich Gesetzeslage zur Besteuerung der Vereine von Zeit zu Zeit, was die Arbeit für Vorstände noch komplizierter macht. Wer sich aber blind auf seinen gemeinnützigen Vereinsstatus verlässt, in dem Glauben, von Abgaben und Steuererklärung verschont zu bleiben, schadet nicht nur dem Verein, sondern auch den eigenen Pfründen.
PAUSCHALE FÜR GROSSES ENGAGEMENT
Ehrenamtlich arbeitende Künstler, Pfleger und Übungsleiter sind für Ihr Vereinsengagement bis zu einer gewissen Vergütungsgrenze steuer- und sozialversicherungsbefreit.
AUSGLEICH IHRER AUFWENDUNGEN IM EHRENAMT
Wer sich im oder für den Verein engagiert, tut dies in der Regel freiwillig, unentgeltlich und aus innerer Überzeugung. Das ist der Kerngedanke des Ehrenamts. Obwohl dabei wie in jedem Unternehmen Verantwortung übernommen und Fachkenntnisse eingebracht werden, begründen ehrenamtliche Tätigkeiten rein rechtlich gesehen kein Arbeitsverhältnis. Weder genießt der Platzwart Kündigungsschutz noch hat der Chorleiter Anspruch auf Urlaubstage. Und natürlich zahlt der Verein auch kein Weihnachtsgeld. Aber er hat die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement mit einer Aufwandsentschädigung zu honorieren.
ENGAGIERT STEUERN SPAREN
Steuern bereiten nicht nur Unternehmen und Privatpersonen so manches Mal Kopfzerbrechen, auch für Vereine sind Steuern ein wichtiges Thema. Vor allem, wenn man weiß, wie man mit seinem Engagement sogar Steuern sparen kann. Die Rede ist von der sogenannten Ehrenamtspauschale.
So vermeiden Sie Rückforderungen des Fördermittelgebers
Es ist vollbracht: das lang ersehnte Vereinsprojekt ist endlich umgesetzt. Auch mit Hilfe von Fördermitteln blicken Verein und Vorstand jetzt stolz auf die neue Sportstätte, den neuen Feuerwehrturm oder den neuen Gruppenraum der Kinderkrippen-Initiative…
DEUTSCHES EHRENAMT sagt wann und wie
Wenn Vorstandsmitglieder von Vereinen, Verbänden oder Stiftungen eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro im Jahr bekommen, ist das steuerfrei. Allerdings kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden, da in den meisten Vereinssatzungen die unentgeltliche Arbeit des Vorstands verankert ist.
Aufwandsersatz leistet der Verein für Ausgaben, die ein Mitglied im eigenen Namen und auf …
SO BLEIBT IHR VEREIN ZAHLUNGSFÄHIG
Durch die Corona-Krise wird unser gesellschaftliches Leben noch einige Zeit auf Eis liegen – mit erheblichen Folgen für die Vereinswelt. Schon jetzt mussten Mitgliederversammlungen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Vereinsangebote wurden eingestellt, längst geplante Veranstaltungen abgesagt. Turnhallen, Sportstätten sind verwaist, Vereinsheime, Bars und Restaurants bis auf weiteres geschlossen. Für diese nie dagewesene, herausfordernde Situation gibt es keinen erprobten Fahrplan. Dementsprechend groß sind die Besorgnis und die Verunsicherung in den Vereinen.
Laufende Betriebskosten sind z.B. Löhne und Gehälter, Energiekosten (Strom, Gas, Heizöl), Wasser, Abwasser, Reparaturaufwendungen, Instandhaltungskosten, Telefonkosten, Betriebssteuern und Darlehenszinsen.
Europa feiert das Jahr des Ehrenamts – und in Deutschland bleiben Frührentner auf den Kosten für ihr Engagement sitzen.
Ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft menschlicher.“ Mit diesen geschmeidigen Worten wird SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier zurzeit in einem Werbespot zitiert. Die Politik müsse „Sorge tragen, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, sich in unserer Gesellschaft unterstützt fühlen“, appelliert Bundeskanzlerin Angela Merkel. Große Worte der deutschen Politik zu Beginn des „Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit“.
Thilo möchte für seinen Sport-Verein ein Sky-Abo abschließen, um künftig gemeinsame Vereins-Abende zu planen, Fußball zu schauen, gebannt den Europa- oder Weltmeisterschaften zuzusehen oder mit den Nationalsportlern bei der Olympiade mitzufiebern. Nun fragt er sich: Können die Kosten des Sky-Abos, die nun monatlich für den Verein anfallen werden, abgesetzt werden?
Einen langen Anlauf hat die Bundesregierung genommen, um für Vereine steuerrechtlich ein paar Punkte zu vereinfachen und vor allem, um die Übungsleiter-, sowie Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Was das Jahressteuergesetz für Vereine mit sich bringt, haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Seit dem 1.2.2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich, das heißt, Online-Banking wird Pflicht! Um das neue Verfahren im Verein termingerecht einzuführen, müssen Sie rechtzeitig (!) eine ganze Menge an Maßnahmen ergreifen und Vorbereitungen treffen.
Aufnahmegebühren sind Zuwendungen der Mitglieder eines Vereins in Geld oder geldwerten Leistungen. Sie dienen der Erfüllung des satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecks des Vereins. Aufnahmegebühren sind beim Eintritt des Mitglieds i.d.R. einmalig zu erbringen. Sie können aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Sind die Aufnahmegebühren aufgrund der Satzung zu erbringen, so hat der Verein hierauf einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch.
Ist die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung steuerfrei oder nicht?
Da in Vereinen häufig Unkenntnis über die Voraussetzungen für Vergütung des Vereinsvorstands besteht, wollen wir Sie über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Dies vor allem auch im Hinblick auf die Aktualität, denn seit dem 01.01.2015 ist die unentgeltliche Tätigkeit von Vereinsvorständen ausdrücklich im Gesetz (§ 27 Abs. 3 S.2 BGB) geregelt.
Verstößt ein Verein gegen das Urheberrecht, wenn er einen Kinofilm vorführt?
WAS BEI DER FILMVORFÜHRUNG IM VEREIN ZU BEACHTEN IST…
Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob die Filmvorführung im Verein öffentlich oder nicht-öffentlich erfolgt.
„Wer nicht wirbt, der stirbt“ heißt ein altes Sprichwort. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende sondern genauso immer mehr für Vereine, die auf der Suche nach neuen Mitgliedern für die Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind.
Doch Vorsicht: Zu hohe Werbungskosten könne die Gemeinnützigkeit gefährden!
Die Pandemie hat das Vereinsleben stillgelegt. Und das bedeutet nicht nur, dass Projekte nicht umgesetzt und Vereinsfeiern abgesagt werden mussten. Vielmehr sind zahlreiche Vereine in finanzielle Not geraten. Nicht zuletzt deshalb, weil die üblichen Mitgliedsbeiträge sowie Spendengelder weggebrochen sind. Bund und Länder haben auf diese besondere wirtschaftliche Lage reagiert und ermöglichen so auch Corona-Hilfen für Vereine.