Grundsätzlich gilt im Vereinsrecht, dass Beschlüsse mittels Feststellungsklage (§ 256 ZPO) angegriffen werden können. …
Schlagwort: Vereinsführung
Mustersatzungen für gemeinnützige Vereine sehen in den meisten Fällen eine Regelung zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen vor. Schon allein deshalb, weil diese zu den regelmäßigen Finanzierungsquellen gemeinnütziger Vereine zählen. Meist ist die Formulierung in der Satzung sehr allgemein gehalten wie bspw. in der Mustersatzung des DEUTSCHEN EHRENAMT: „Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Mitgliederversammlung kann hierfür eine Beitragsordnung erlassen“. Daher fragen sich viele Vereinsgründerinnen und Finanzvorstände, ob es eine gesetzlich verordnete Beitragspflicht gibt und was passiert, wenn ein gemeinnütziger Verein keine Beiträge erhebt.
Projektarbeit ist im Vereinsleben weit verbreitet. Auf diese Weise lassen sich verschiedene Aufgaben gut clustern und Verantwortlichkeiten eindeutig zuweisen. Je komplexer und zeitaufwendiger die Projekte sind, umso eher werden selbständige Dienstleister mit der Koordination beauftragt. Daraus kann für den Verein jedoch schnell unbeabsichtigt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis entstehen.
Wir haben nun des Öfteren gelesen, dass die Satzung es erlauben muss, wenn ein Vorstandsmitglied im Rahmen der Ehrenamtspauschale für den geleisteten Arbeitsaufwand entschädigt werden soll. Gilt das auch für ehrenamtlich tätige Mitglieder? Und dürfen wir auch ehrenamtliche Helfer*innen, die nicht Mitglieder des Vereins mit einer Pauschale bezahlen?
Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – wenn Minderjährige, also Kinder und Jugendliche teilnehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese sollten Vorstände zum einen nicht auf die leichte Schulter nehmen und zum anderen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Schutz im Schadensfall sorgen. Denn der Verein übernimmt konkludent (= sich zwingend ergebend) die Aufsichtspflicht der Eltern.
Freizeiten und Gruppenausflüge sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und Vereine bieten solche Aktivitäten gern an, um den Nachwuchs zu fördern und an den Verein zu binden. Und auch die Eltern sind oft froh, wenn die lieben Kleinen und Mittelgroßen in den Ferien versorgt sind und nicht den ganzen Tag vor der Konsole oder dem Fernseher hängen.
Im Lauf der Zeit verändern sich Prozesse, Strukturen oder gesetzliche Vorgaben, die (gemeinnützige) Organisationen dazu zwingen sich zu verändern. Nicht immer handelt es sich dabei um klare Schnitte, die eine Satzungsänderung auf den Plan ruft. Manchmal sind es schleichende Veränderungen, die sich in den Vereinsalltag integrieren und mittelfristig dazu aufrufen, die Satzung anzupassen. Egal wie, um die Satzung sicher durch die Mitgliederversammlung zu bringen und dann im Register eintragen zu lassen, müssen einige Punkte berücksichtigt werden.
Ja, es gibt Vereine, in denen noch nie über den Ausschluss eines Mitglieds nachgedacht werden musste. Meist deshalb, weil unterschiedliche Meinungen im Sinn des Vereinszwecks diskutiert werden und bei aller Härte es den Beteiligten gelingt, sachlich zu bleiben. Doch ist es leider nicht so selten, dass Auseinandersetzungen die Sachebene verlassen und auf der persönlichen Ebene zur Schlammschlacht werden.
Vereine, die sich im Ausland engagieren wollen, können das auf verschiedene Weise tun. Wer nicht direkt vor Ort aktiv werden kann, hat die Möglichkeit, indirekt durch die Beauftragung Dritter oder durch Mittelweiterleitung zu helfen. Damit diese Hilfe nicht zum Fallstrick für den eigenen Verein wird, müssen die Vorgänge genauestens dokumentiert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Datenschutz – ein Wort, das stets ein latentes Unbehagen bereitet. Komplexe Regeln und weitreichende Folgen bei Regelverstößen führen immer wieder zu Unsicherheiten in der Vereinsarbeit. Selbst die Vereinskollegen über die Mitgliederliste zu kontaktieren, kann zum datenschutzrechtlichen Problem werden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Nicht jedes Mitglied hat die gleichen Absichten, Erwartungen und Ziele, wenn es sich einem Verein anschließt. Deshalb gibt es auch mehr als eine Form der Vereinsmitgliedschaft und vielfältige Möglichkeiten, Rechte und Pflichten entsprechend zu definieren. Diesen Gestaltungsspielraum können Vereine aber nur nutzen, wenn die unterschiedlichen Mitgliederklassen in der Satzung glasklar geregelt sind.
Ab dem 01. April 2023 müssen ehrenamtlich geführte Organisationen keine GEMA-Gebühren mehr entrichten, wenn sie bei Veranstaltungen Musik nutzen. Wichtigste Voraussetzung: Für die Teilnahme an der Veranstaltung darf kein Eintritt erhoben werden.
Mit Blick auf die umfangreiche Projektlandschaft zeigt sich, dass sich zahlreiche Vorhaben den Bereichen Umwelt, Natur und Klima zuwenden. Die Realisierung der Projekte hängt meist von einer externen Finanzierung ab. Um spezielle Fördermittel für Umwelt, Natur und Klima ausfindig zu machen, haben wir im Folgenden einen Überblick zusammengestellt.
Als Vorsitzender des Vereins erhalte ich eine Vergütung in Höhe von 800 Euro pro Monat für die geschäftsführende Tätigkeit. Neben dieser Tätigkeit trainiere ich eine Jugendmannschaft im selben Verein. Bei uns ist es üblich, dass Trainer und Trainerinnen im Rahmen der Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Dürfte ich als Angestellter des Vereins ebenfalls die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
„Als Vorstand arbeite ich ehrenamtlich für einen guten Zweck und im Gesetz steht doch auch, dass der Verein für alle Schäden verantwortlich ist…“ Eine weit verbreitete Meinung. Doch nur weil sie weit verbreitet ist, ist sie noch lange nicht wahr. Wer haftet also bei Schäden und wer muss für entstandene Kosten aufkommen?
Egal ob Sachen oder Geld – Spenden, die dem ideellen Bereich einer gemeinnützigen Organisation zufließen, bleiben als Einnahme für die Organisation steuerfrei und den Spendern kann eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Fehler im Umgang mit Spenden sind nicht nur ärgerlich, sie können richtig teuer werden. Daher fassen wir für Sie viele Fakten zum Thema Spenden zusammen.
Frage:
Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen?
Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, ob der Vorstand den Rechenschaftsbericht schriftlich ablegen muss oder ob es auch reicht, diesen mündlich auf der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Wie gehen wir am besten vor?
Das gleiche Ziel verfolgen, Spaß am gemeinsamen Wirken oder auch Zweckmäßigkeit sind die Antriebsfedern, um einen Verein oder eine andere Organisation zu gründen. Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Wie funktioniert eine Vereinsgründung? Was ist zu beachten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten, die schon vor der Gründung relevant sind.
Unsere Satzung gibt vor, dass Mitglieder dann ausgeschlossen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wäre es möglich, dass wir Mitglieder auch dann ausschließen, wenn sie dauerhaft inaktiv sind, ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen oder nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen?
Im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) Was hat es mit der Zeiterfassung auf sich?
Die Zahl der Sozialunternehmen oder Social Enterprises in Deutschland wächst beständig und das, obwohl der Weg für junge Gründer oft steiniger ist als für andere Startups. Umso stärker ist ihre Motivation, mit einer Idee, Fleiß und viel Arbeit Gutes zu tun – nicht primär für sich selbst, sondern für uns alle. Der Verein SEND e.V. unterstützt und begleitet Sozialunternehmen mit wertvollem Knowhow und indem er vielversprechende Partnerschaften in die Wege leitet.
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks, wird also im steuerbegünstigten Bereich der Organisation ausgeübt, bleibt die Vergütung im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale steuerfrei. Wie diese Pauschalen in der Auszahlung handzuhaben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wir haben zu einer präsentischen MV eingeladen. In Anbetracht der Bitte vieler Mitglieder würden wir gern auf eine digitale MV umstellen. Der geplante Termin ist in weniger als vier Wochen, die Einladung muss satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zugesendet werden. Kann die Umstellung noch erfolgen?
Blumenstrauß, Geschenkgutschein & Co. sind besonders in der Weihnachtszeit als Dankeschön an Mitglieder recht beliebt. Auch runde Geburtstage oder andere besondere Anlässe werden gern mit Geschenken bedacht. Diese gängige Praxis hat aber auch ein paar Unwägbarkeiten, die gemeinnützigen Organisationen Probleme bereiten können.
Das Vereinsleben ist ohne Veranstaltungen kaum denkbar. Ob Jubiläumsfeier, Straßenfest oder Tag der offenen Tür – ein leckeres Catering lockt die Besucher und erfreut die Gäste.
Doch bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu folgenschweren Fehlern kommen.
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Ein Zettelchen hier, Aktenschränke dort und natürlich das große Hängeregister – das waren noch Zeiten! Mittlerweile sind immer mehr Vereinsverantwortliche auf der Suche nach einer passenden Softwarelösung, mit der sich viele Aufgaben im Verein leichter zu erledigen sind. Wir haben uns durch dieses komplexe Feld gepflügt und versuchen, Ihnen ein paar wertvolle Anhaltspunkte zu liefern.
Kooperationen sind für die gemeinnützige Vereinsarbeit eine tolle Sache. Ein meist finanzkräftiger oder fachlich erfahrener Partner bringt den nötigen Schwung in ein Projekt, das sich allein nur schwer hätte verwirklichen lassen. Am Ende winkt doppelte, weil geteilte, Freude über den gemeinsamen Erfolg. Garantiert ist das aber nicht, denn Kooperationen sind auch mit Haftungs- und Steuerrisiken verbunden, deren sich kaum ein Verein im Vorfeld richtig bewusst ist.
Am Donnerstag, 06. Oktober 2022 bietet die GEMA das Webinar „Vorstellung des GEMA Onlineportals für Musiknutzer“.
Für Vereine ist es üblich, einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung zusammen zu kommen – so sieht es meist die Satzung vor. Doch hat die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass das nicht immer möglich ist. Deshalb musste ein Ansatz gefunden werden, dennoch der Satzungsbestimmung nachzukommen. Die Lösung: Eine digitale Mitgliederversammlung. Lesen Sie hier, wie Sie bei der digitalen bzw. virtuellen Mitgliederversammlung alles richtig machen. Der erste Schritt: die Möglichkeiten zur virtuellen Mitgliederversammlung in der Satzung verankern.
Gute Nachricht für Minijobberinnen und Minijobber: Ab 01.10.2022 können künftig 520 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen.
Die Minijob-Grenze wird sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Und auch der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Vereine sollten bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls die Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten anpassen.
Wird der Minijob zudem mit einer Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale kombiniert, kommt es auf die korrekte vertragliche Gestaltung an.
Ein Ziel der Datenschutzerklärung im Verein ist, Nutzer der Vereinswebseite transparent über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten aufzuklären.
Mit größter Selbstverständlichkeit wird mit Begriffen wir „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ hantiert, aber was genau bedeuten diese?
Wir klären Sie auf.
Soziale Verantwortung und Unternehmergeist
In Zeiten, in denen wir vor großen Herausforderungen wie Klimawandel, digitaler Transformation, demographischem Wandel und weiteren Problemen stehen, stellen sich auch weiterhin Menschen ehrenamtlich in den Dienst der guten Sache, um nachhaltig den drohenden und auch bereits eingetretenen Krisen entgegenzuwirken.
In den letzten Wochen erreichten einige Vereine ein Schreiben von Rechtsanwälten oder von Besuchern der Vereinswebsite mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Hintergrund dieser Schreiben ist ein Urteil des Amtsgericht München vom Januar 2022.
Als Verein beauftragen wir regelmäßig Personen als freie Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum für uns tätig sind. Aber wir sind uns nicht sicher, wie „frei“ diese Mitarbeit tatsächlich ist. Wie finden wir das heraus?
Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschränkter Vereinsarbeit sind an gemeinnützigen Organisationen nicht spurlos vorübergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Schuldenberg immer weiter anwächst, muss der Vorstand unverzüglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm persönliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance für einen Neubeginn sein kann.
Das Nachweisgesetz (NachwG) muss aufgrund der Umsetzung der sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie neu gefasst werden. Das neue Nachweisgesetz tritt bereits am 01. August 2022 in Kraft.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vorständen, Geschäftsführern und Schatzmeistern schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine die Musiknutzung dort melden und Nutzungsgebühren entrichten müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. „Wofür denn das Ganze?“, wird häufig gefragt. Wir klären auf.
Im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ ist als Maßnahme zum Umgang mit den hohen Energiekosten u. a. eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro geregelt. Sie wird ab dem 01.09.2022 durch den Arbeitgeber ausgezahlt und betrifft auch Vereine. Auch Empfänger von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind empfangsberechtigt.
In Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Vereinsformen, was ihnen allen aber gemein ist, sie alle unterliegen dem Vereinsrecht. Als juristische Person wird der Verein rechtlich anders behandelt als natürliche Personen, und das bedeutet andere Anforderungen.
Einen Verein zu führen, verschlingt viele freie Stunden. Häufig können Vereinsvorstände gar nicht so viel Zeit in das Ehrenamt investieren, wie sie es gerne täten oder wie es eine professionelle Amtsführung erfordert. Immer mehr Vereine entschließen sich daher, einen Teil der Vorstandsarbeit an einen Geschäftsführer zu delegieren. Aber darf dieser den Verein auch nach außen vertreten? Muss ein Arbeits- oder Dienstvertrag vereinbart werden? Und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus? In der Praxis offenbaren sich große Wissenslücken, die nicht selten mit haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind.
Beschluss ist nicht gleich Beschluss. Das zeigt sich in der Vereinspraxis immer wieder. Denn teils werden im Nachhinein getroffene Beschlüsse für ungültig erklärt. Auch Beschlüsse, die gegen zwingende Satzungsbestimmungen verstoßen oder gesetzliche Vorschriften missachten, sind nichtig. Auf diese Nichtigkeit eines Beschlusses kann sich jeder Verein, jedes einzelne Vereinsmitglied und jeder Beteiligte berufen, ohne dass dafür eine Anfechtung und ein Anfechtungsurteil notwendig sind. Deshalb kommt es auf die richtige Vorbereitung der Mitgliederversammlung an und das Beachten aller Formalien. Wir helfen Ihnen dabei, ungültige Beschlüsse zu vermeiden.
Gemäß § 26 BGB ist der Vorstand das geschäftsführende Organ des Vereins. Als solches liegen zahlreiche Aufgabe in seiner Hand. Deshalb räumt § 40 S. 1 BGB die Möglichkeit ein, dass die Satzung es zulässt, Aufgaben auf andere Organe zu übertragen. Der Blick in die Vereinspraxis zeigt jedoch: Meist werden Aufgaben der Geschäftsführung an andere Organe des Vereins verteilt, ohne dass die Satzung hierzu eine Grundlage schafft – auch diese Art der Aufgabendelegation ist möglich. Eines haben dabei beide Vorgehensweisen gemeinsam: Der Vorstand unterliegt zahlreichen Organisationspflichten. Verstößt er gegen eine dieser Pflichten, droht die persönliche Haftung des Vorstands. Wie Sie das vermeiden können? Wir klären Sie im Folgenden über Ihre Organisationspflichten als Vorstand bei der Aufgabendelegation auf.
Im Januar 2022 wurde das Lobbyregister eingeführt. Damit soll die Tätigkeit von Lobbyisten erfasst, kontrolliert und transparent gemacht werden. Die Eintragungspflicht kann auch für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs gelten. Voraussetzung ist, dass Sie Einfluss auf die Politik von Bundestag und Bundesregierung nehmen möchten, also Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern bestehen. Betreibt Ihre Organisation Interessenvertretung auf politischer Ebene, sollten Sie sich näher mit dem Thema befassen.
Jeder Verein oder Verband freut sich über eine Finanzspritze! Kommt das Geld von einer Privatperson, kann die gemeinnützige Organisation im Regelfall eine Spendenquittung ausstellen. Also recht unkompliziert. Doch darf man einen Spendennachweis auch ausstellen, wenn ein Unternehmen das Scheckbuch zückt und der Verein sich dafür erkenntlich zeigt?
Viele ehrenamtlich tätige Vorstände geben an, viele Stunden damit zu verbringen, die Geschäfte des Vereins zu führen. Vor allem auch, diese korrekt zu führen, denn sie tragen die volle Verantwortung dafür. In manchen Fällen kommt das Amt der Vorstandschaft einer Stelle als Geschäftsführer*in in einem kleinen Unternehmen gleich. Ist es also noch zeitgemäß, dass Vorstände von Vereinen und Verbänden ihr Wissen, ihr Können und ihre Arbeitszeit ehrenamtlich, sprich kostenfrei zur Verfügung stellen?
ACHTUNG, VORSTAND! DINGE, DIE VEREINSVORSTÄNDE BEACHTEN SOLLTEN
Wer sich für das Amt des Vereinsvorstands entscheidet, übernimmt auf der einen Seite eine verantwortungsvolle Aufgabe, auf der anderen Seite aber auch eine, mit der Einiges bewegt werden kann. So hat der Vereinsvorstand die Möglichkeit, neue Projekte zu planen, die Vereinsflyer zu gestalten, Spiele oder Turniere zu veranstalten oder einen geselligen Vereinsausflug in die Berge zu organisieren. Neben all den kreativen Freiräumen und dem Spaß stehen immer die verpflichtenden Aufgaben des Vorstands.
Mit der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO im Mai 2018 hat sich für Vereine die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften in etwa vervierfacht. Viele Vereinsverantwortliche fühlen sich seitdem mit der Umsetzung der umfangreichen Vorgaben überfordert. Wird der Datenschutz jedoch vernachlässigt, kann das den Verein teuer zu stehen kommen. Es drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Doch Datenschutz ist leichter gesagt als praktiziert.
Schnelles Handeln kann Schaden abwenden
Egal wie bereichernd, wertvoll und Freude bringend die gemeinnützige Arbeit des Vereins sein mag, können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden und wächst der Schuldenberg, muss rechtzeitig die Reißleine gezogen werden. Die Insolvenz für den eingetragenen Verein zu beantragen, ist für den Vorstand kein leichter Schritt, aber zwingend notwendig, wenn es nicht zur persönlichen Haftung oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen soll. Außerdem kann ein Insolvenzverfahren durchaus Weichen für einen Neubeginn stellen.
Hier haben alle das Sagen!
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen. Durch sie haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, das Vereinswirken und –leben aktiv mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung dient zum Beispiel dazu, Wahlen durchzuführen, rechtliche Probleme zu lösen und die Mitglieder über alle aktuellen Belange des Vereins zu informieren. Ihr primäres Ziel ist es, wirksame Beschlüsse zu fassen. Klar, dass das nicht immer einstimmig und einvernehmlich passiert. Die Gültigkeit von Beschlüssen ist daher ein häufiges Streitthema im Verein. Meist werden Formfehler angeführt, um Beschlüsse anzufechten. Wir erläutern Ihnen die Vorschriften im Rahmen einer Mitgliederversammlung und was Sie beachten müssen, damit Ihre Vereinsbeschlüsse unangreifbar sind.
Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt. Eine Kandidatin teilte uns mit, dass sie zu diesem Termin nicht persönlich erscheinen kann. Kann sie sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen?
Wahlen sind wichtig! Sie sind Ausdruck der demokratischen Grundordnung – auch im Verein. Daher muss auch jedem Mitglied die Möglichkeit geboten werden, sein Stimmrecht auszuüben. Wer in der Mitgliederversammlung präsent ist, kann von diesem Recht vor Ort Gebrauch machen. Spätestens die Pandemie hat gezeigt, dass es nebst der Stimmabgabe in Präsenz auch andere Methoden wie die schriftliche Beschlussfassung, also Briefwahl braucht.
Sie wurden angelegt, um Verantwortung und Einflussnahme von Organisationen offenzulegen und zweifelhafte Machenschaften zu verhindern. Während das 2017 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angelegte Transparenzregister unlängst einige Neuerungen erfahren hat, wurde das Lobbyregister erst in diesem Jahr eingeführt, um Lobbyisten genauer auf die Finger zu schauen. In welchen Fällen auch Ihr Verein von einer Eintragungspflicht betroffen sein könnte, klären wir in diesem Beitrag.
Vorsicht bei fremden Bildern!
Was passiert, wenn ich fremdes Bildmaterial auf meiner Homepage oder bei Facebook verwende, oder z. B. auf Plakaten für mein Vereinsfest in der Gemeinde werbe?
Kann ich einfach Fotos verwenden und nutzen, die ich selber im Internet finde, oder drohen dann mir als Vorstand und meinem Verein Sanktionen?
Wichtige Ämter im Verein
Wieviele Vorstandsmitglieder dem Vorstand angehören, wird vom Verein frei bestimmt. Ein Vorstandsmitglied zu sein, bringt Rechte und Pflichten mit sich.
KEINE KÜNDIGUNG WEGEN HERABWÜRDIGENDER ÄUSSERUNGEN
Am 19. Juli 2021 erging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das für Vereine wichtig sein kann: Das Gericht entschied, dass die Kündigung des technischen Leiters eines Vereins, gestützt auf Äußerungen in einem vertraulichen WhatsApp-Chat, nicht wirksam ist.
Der Ausschluss aus dem Verein gehört zu den Vereinsstrafen. Der Ausschluss darf als schwerste Strafe nur erklärt werden, wenn geringere Sanktionen nicht zum Erfolg führen.
Ein ganz aktuelles Urteil des Landgericht Memmingen hat für Aufsehen gesorgt: Trotz satzungsmäßigem Ausschluss von Frauen am sog. Stadtbachfischen ist der Verein nun verpflichtet, Frauen bei entsprechender Eignung „mitfischen“ zu lassen. Die vielen Vereine, die bestimmte Aktivitäten nur für Männer oder nur für Frauen anbieten wollen, sollten dieses Urteil und den Hintergrund dazu kennen.
Ein gut geschnürtes Paket für Kindergärten & KiTas
Gemeinsam einen guten Ort für die eigenen Kinder schaffen, sich in den KiTa-Alltag einbringen und den Erfolg in glücklichen Kinderaugen sehen. Das sind Wünsche, die viele Eltern antreibt, einen Kindergarten zu gründen, sich in unterschiedlichste Themen wie Personalwesen, Geschäftsführung, Buchhaltung usw. einzuarbeiten.
Die Haftung eines Vereins
Immer wieder taucht die Frage auf, besonders aber nach der letzten Schatzmeistertagung der Verbände, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet – muss er es überhaupt?
Sie wollen jemanden einstellen, der Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bewältigt? Dann müssen Sie besonders gut aufpassen, wen Sie da einstellen und, dass Sie den vielen Vorschriften folgen, denn Kinder und Jugendliche werden durch das Gesetz besonders gut geschützt.
Auch aufgelöste Vereine haften und können auf Schadensersatz verklagt werden
Das OLG Hamm hat im Dezember 2020 entschieden, dass auch ein aufgelöster Verein haftet und verklagt werden kann, sogar dann, wenn die Liquidation abgeschlossen ist und der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.
Einige Gerichtsurteile betreffen nicht den Vorstand selbst, sondern seine Mitglieder. Unzulässige Versammlungen, Umlagen im Verein oder auch das Risiko, dem jede Person im Ehrenamt ausgesetzt ist – das betrifft den gesamten Verein und jedes einzelne Mitglied.
Die Amtsniederlegung bedeutet die Kündigung des mit dem Verein intern bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses und …
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2020 – 3 Wx 130/19
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins; das Abhalten der Mitgliederversammlung ist daher für den Verein von hoher Bedeutung. Die Mitglieder*innen erhalten in der regelmäßig stattfindenden, ordentlichen Mitgliederversammlung die Möglichkeit, Informationen über Vorgänge im Verein zu erhalten und eigene Ideen und Ansichten einzubringen. Nur so kann der Verein sich weiter entwickeln und seine (gemeinnützigen) Ziele bestmöglich verwirklichen. Das Ergebnis des Diskurses wird dann in Form von Beschlüssen festgehalten und verbindlich gemacht. Die Beschlüsse sind aber nur dann wirksam, wenn die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Verschiedene Gerichte, insbesondere das OLG Hamm (Beschluss vom 24.9.2015 - 27 W 104/15), haben entschieden, dass eine Einladung per E-Mail zur Mitgliederversammlung ausreichend ist – auch wenn in der Satzung die Schriftform hierfür vorgesehen ist.
Wenn es knackt und kracht im Verein
Vorstandsarbeit gleicht häufig einem Drahtseilakt. Ganz besonders gilt dies hinsichtlich des gedeihlichen Zusammenwirkens aller Vereinsmitglieder. Nicht selten wird hinter vorgehaltener Hand kritisiert, gelästert und gemobbt. Und haben Vorstände nicht ständig ihr Radar auf Empfang, können aus Tuscheleien Einzelner Streitigkeiten erwachsen, die letztlich den Fortbestand des Vereins gefährden.
Die Corona-Pandemie hat in allen Lebensbereichen zu einer Digitalisierung geführt – auch im Vereinsleben. Die Mitgliederversammlung, die in der Regel jährlich durchgeführt wird, musste beispielsweise in vielen Vereinen im Jahr 2020 und auch noch im Jahr 2021 in virtueller Form durchgeführt. Auch 2023 verändert sich wieder etwas:
Häufig wird im Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt …
Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 1. März 2021 – 8 U 61/20) Stellung zu verschiedenen, für Vereine wichtigen Punkten hinsichtlich der wirksamen Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Stellung genommen.
Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.
Verstößt ein Verein gegen das Urheberrecht, wenn er einen Kinofilm vorführt?
WAS BEI DER FILMVORFÜHRUNG IM VEREIN ZU BEACHTEN IST…
Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob die Filmvorführung im Verein öffentlich oder nicht-öffentlich erfolgt.
So ungern man seine teils mühsam gewonnenen Mitglieder auch verliert, § 39 Abs. 1 BGB sieht es ausdrücklich vor, dass Mitglieder auch wieder aus dem Verein austreten dürfen – eine Zwangsmitgliedschaft gibt es folglich nicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem auch, dass § 58 BGB vorsieht, dass die Satzung eines jeden Vereins Bestimmungen über den Vereinsaustritt eines Mitgliedes enthält.
„Wer nicht wirbt, der stirbt“ heißt ein altes Sprichwort. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende sondern genauso immer mehr für Vereine, die auf der Suche nach neuen Mitgliedern für die Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind.
Doch Vorsicht: Zu hohe Werbungskosten könne die Gemeinnützigkeit gefährden!
Qualifizierte Mehrheit, einfache Mehrheit oder eine andere Art der Mehrheit? Vor einer Abstimmung muss klar sein, auf welche Art gewählt wird! Erst dann können in der Mitgliederversammlung Anträge beschlossen oder Kandidaten berufen werden.
Ein jeder Verein hat grundsätzlich in der Rolle als Veranstalter das Hausrecht, welches er geltend machen kann, um die Sicherheit des Ortes der Veranstaltung sowie die der Teilnehmer zu gewährleisten. Dennoch muss das Hausverbot für Vereinsanlagen gut begründet sein.
Keine Leistung, kein Geld? Rein rechtlich eine klare Sache: Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, muss der Kunde diese auch nicht zahlen. Beide Vertragspartner sind von der Leistungspflicht befreit. Für viele Fitness- oder Yogastudios, Theaterclubs, Tanz- und Musikschulen aber auch Kitas ist die Corona-Krise daher ein Desaster.