Die Veranstaltung läuft und plötzlich stört jemand massiv mit Pöbeleien oder gar Handgreiflichkeiten. Eine Situation, die sich kein Veranstalter wünscht, aber souverän damit umgehen muss, um das Event wieder in geregelte Bahnen zu lenken.
Wird eine Veranstaltung durch eine oder mehrere Personen erheblich gestört, hat der Veranstalter verschiedene Möglichkeiten, den oder die Störer aus der Location zu verweisen. Die rechtliche Grundlage dafür liegt im Hausrecht, das dem Verein als Veranstalter zusteht.
Alle Artikel
Veranstalter haften gegenüber Dritten!
Daher ist es wichtig zu wissen, welche Bedingungen einen Veranstalter definieren.
Allerdings gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige gesetzliche Definition, die pauschal festlegt, wann eine Person, bzw. ein Verein als Veranstalter gilt. Stattdessen richtet sich die Beurteilung in der Regel nach den Umständen des Einzelfalls und kann je nach Rechtsgebiet (z. B. Haftungsrecht, Baurecht, Gaststättengewerbe) unterschiedliche Kriterien zugrunde legen.
Doch gibt es einige Aspekte, die in der Praxis häufig berücksichtigt werden, um festzustellen, wer Veranstalter ist und wer nicht.
Wir wollen keine Spielverderber sein, aber noch bevor Sie darüber nachdenken, welche Speisen das Buffet krönen oder welche Form der Bestuhlung am besten zum geplanten Event passt, sollten Sie ein paar ganz grundsätzliche Dinge klären:
Die Inhalte der Veranstaltung ergeben sich zumeist aus dem Satzungszweck. Daher muss überlegt werden, WAS mit der Veranstaltung erreicht werden soll und WER damit erreicht werden soll. Beides hängt eng zusammen, denn nur ein Thema, das die Zielgruppe anspricht, führt zu einer gut besuchten und wirkungsvollen Veranstaltung. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie relevante Themen finden und Ihre Zielgruppe präzise bestimmen können.
Wer im Lauf der Veranstaltungsplanung, bzw. bei der Endabrechnung keine bösen Überraschungen erleben möchte, setzt schon im Vorfeld auf eine gut durchdachte Budgetierung und eine solide Finanzierung seiner Events.
Alle Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder vereinsintern, bergen Risiken. Denn als Veranstalter schließt der Verein Verträge, für deren Erfüllung er seinerseits sorgen muss, Sicherheitsvorkehrungen sowie rechtliche Vorgaben müssen
eingehalten werden und, und, und. Also müssen Risiken identifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen, wie bspw. dem Abschluss von Versicherungen minimiert werden.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vereinsvorständen schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, die Musiknutzung dort melden müssen und meist auch bezahlen müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. Im Prinzip muss jeder, der Musik öffentlich aufführt oder abspielt eine Urhebervergütung an die GEMA zahlen, die diese in Form von Tantiemen an die Künstler weitergibt. Das gilt für Vereine und Ehrenamtler ebenso, wie für Veranstalter, Gastronomen und selbst Privatpersonen.
Die Planung von Personal für eine Vereinsveranstaltung ist oft eine Herausforderung, insbesondere weil meist auf Ehrenamtliche zurückgegriffen wird. Um Ehrenamtliche zu motivieren, sollte frühzeitig kommuniziert werden, warum ihr Einsatz wichtig ist und, dass mit der Arbeit auch Vorteile verbunden sind – etwa Gemeinschaftsgefühl, Dankbarkeit oder Erfahrungsgewinn.
Ob Buffet mit selbstgemachten Speisen mit beim Vereinsjubiläum, Grillgut beim Sommerfest, Kuchenverkauf oder gelieferte Speisen vom Catering-Service – als Veranstalter trägt der Verein die Verantwortung dafür, dass nur sichere und einwandfreie Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Für den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln und gute Hygiene muss so einiges beachtet werden.
Ob als persönliche Erinnerung, als Teil der Vereinschronik, für die Pressearbeit/Berichterstattung oder Social Media Posts – Fotos und Filmaufnahmen sind hervorragend geeignet, um Veranstaltungen zu dokumentieren und/oder dafür zu werben. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Davon auszugehen, dass Teilnehmer und Besucher eines Vereinsevents ohnehin damit rechnen müssen, mit Bild und Ton festgehalten zu werden, ist schlichtweg falsch. Ganz im Gegenteil! Bei der Erstellung und Veröffentlichung von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Teilnehmern und Besuchern eines Vereinsevents sind gewisse gesetzliche Regelungen einzuhalten:
Seit den 1980-er Jahren sorgt das Künstlersozialversicherungsgesetz dafür, das selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland sozial in der Renten‐, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert werden. Finanziert wird die Künstlersozialkasse zur Hälfte durch die Beitragszahlungen der versicherten Kreativen. Darüber hinaus steuert der Staat zwanzig Prozent bei und die verbleibenden dreißig Prozent werden über die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert. Das ist quasi der „Arbeitgeber-Anteil“, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Dazu zählen grundsätzlich auch Vereine, etwa wenn sie zum Vereinsfest Musiker und andere Künstler engagieren, regelmäßig Theaterstücke aufführen oder sich regelmäßig Flyer und Plakate von einem Grafikdesigner entwerfen lassen.
Die Herausforderung der Veranstaltungslogistik besteht darin, dass jegliches Equipment, Materialien, Personen und Informationen planmäßig zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, in bestellter Menge, in der richtigen Qualität und zum richtigen Preis zur Verfügung stehen müssen. Je nach Größe der Veranstaltung kann sich das zu einer äußerst komplexen Planungsaufgabe auswachsen.
Zu manchen Aufgaben kommt man ja wie die Jungfrau zum Kind. Nicht selten ist es die Pressearbeit, die auf der Aufgabenliste eines Vorstandsmitglieds landet, ohne, dass dieses jemals mit dem Thema in Berührung gekommen wäre. Was also ist Pressearbeit und wie wird diese wirkungsvoll umgesetzt?
Wir haben gehört, dass wir gemäß DSGVO eine Art Vertrag mit unseren Dienstleistern schließen müssen, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Stimmt das? Und würde das für Dienstleister gelten, die unsere Geschäftsstelle betreiben, IT-Berater und Webdesigner? Auch für unseren Steuerberater?
Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act um, so dass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Unternehmen und grundsätzlich auch Vereine sind verpflichtet, die Vorgaben dieses Gesetzes zu erfüllen. Wozu das BFSG dient und unter welchen Voraussetzungen Ihr Verein das BFSG erfüllen muss, haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Versteigerungen von Sachen oder Erlebnis-Gutscheinen für den guten Zweck, sogenannte Charity-Auktionen, sind eine beliebte Möglichkeit, um Geld für die Finanzierung der Vereinsarbeit zu sammeln. Oft kommt die Frage von denjenigen, die etwas ersteigert haben, ob sie nicht auch eine Spendenquittung haben könnten, sie hätten ja schließlich Geld für eine gemeinnützige Organisation gespendet. Wer wofür eine Zuwendungsbestätigung erhalten kann, erfahren Sie im folgenden Text.
Unser Vereinsziel ist es, eine bestimmte freiberuflich tätige Berufsgruppe zu vernetzen und deren Interessen zu vertreten. Als Gründungsmitglieder haben wir den Wunsch, dass tatsächlich nur Profis mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung Mitglied im Verein werden können. Können wir dies in der Satzung regeln und dennoch die Gemeinnützigkeit erlangen?
Ein neuer Vorstand ist gewählt, das Vorstandsamt ist beendet. Die Nachfolgerin, der Nachfolger veranlasst, dass die Daten des vorhergehenden Vorstands bspw. bei der Bank durch die Kontaktdaten der neuen Ansprechpartner ersetzt werden. Und selbstverständlich wird der Vorstandswechsel über das Notariat der beim Registergericht gemeldet. So weit, so gut.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten auch für gemeinnützige Organisationen. Diese Richtlinien stellen sicher, dass steuerrelevante Daten korrekt erfasst, aufbewahrt und den Finanzbehörden zugänglich gemacht werden können.
Frage: „Mein Stellvertreter und 2. Vorsitzende des Vereins möchte sein Amt für ein halbes Jahr ruhen lassen, da er beruflich für diese Zeit ins Ausland muss und aufgrund der Zeitverschiebung das Amt nicht ausüben kann. Ist das überhaupt möglich?“
Immer wieder kommt es dazu, dass Registergerichte im Nachgang erfolgter Mitgliederversammlungen beantragte Eintragungen ablehnen. Ein konkreter Fall, in dem sich ein Registergerichte weigerte, Eintragungen vorzunehmen, lag dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung vor und entschied für den Verein.
Eine Weihnachtsfeier ist eine wunderbare Gelegenheit, um mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen das Jahr Revue passieren zu lassen, Danke zu sagen und gemeinsam die erreichten Vereinsziele zu feiern. Häufig werden diese Feiern hinsichtlich Speisen und Getränken von den Mitgliedern selbst bestritten, doch immer öfter möchten auch gemeinnützige Organisationen Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern aus der Vereinskasse finanzieren. Unter dieser Voraussetzung gibt es einige steuerrechtliche Vorschriften, die es einzuhalten gilt.
Egal wie man es dreht und wendet, ohne finanzielle Mittel kommt kein Verein aus. Für kleinere Vereine ist die einfachste Methode, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Auch ein Spendenaufruf spült mal zusätzliches Geld in die Vereinskasse, um ein Projekt zu finanzieren. Doch für viele Organisationen reichen diese beiden Maßnahmen nicht aus. Wir möchten Ihnen neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden weitere Möglichkeiten der Vereinsfinanzierung vorstellen.
Frage: „In acht Wochen steht die Hauptversammlung an, in der satzungsgemäß der Vorstand nach zwei Jahren Amtszeit neu gewählt werden muss. Der aktuell amtierende Vorstand möchte die Wahl aber um ca. neun Monate verschieben, um ein aktuell laufendes Projekt noch abzuschließen. Dürfen wir die Wahl verschieben, bis das Projekt abgeschlossen ist?“
Gemeinnützige Vereine leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie kulturelle, soziale oder sportliche Angebote für die Gemeinschaft organisierten und
umsetzen.
Die Mittel dafür zu beschaffen ist das eine, das Einhalten steuerlicher Pflichten das andere. Die steuerliche Bevorzugung gemeinnütziger Organisationen hat allerdings ihren Preis. Nur wer Steuerdschungel den richtigen Weg kennt und über die vier verschiedenen Sphären Bescheid weiß, kann Einnahmen und Ausgaben korrekt dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb und dem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnen. Wir möchten Ihnen mit folgendem Text einen einfachen und verständlichen Überblick über diese vier steuerlichen Sphären anhand von praxisnahen Beispielen geben.
Für Vereine ist es essenziell, geeignete Versicherungen und Maßnahmen zur finanziellen Absicherung zu ergreifen, um sich vor potenziellen Risiken und Haftungsansprüchen zu schützen.
Als Vorstand eines Vereins sind Sie nicht nur für die strategische Ausrichtung und das tägliche Management verantwortlich, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Pflichten. Fehler oder Versäumnisse können schnell zu persönlichen Haftungsrisiken führen. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden haften, die durch Ihre Tätigkeit im Verein entstehen.
Bevor wir die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Haftung von Verein und Vorstand betrachten, ist es sinnvoll, sich die einzelnen Haftungsverhältnisse vor Augen zu führen.
Vorstandshaftung bedeutet, dass Vorstandsmitglieder für Schäden, die sie durch ihr Handeln oder Unterlassen in vereinsamtlicher Eigenschaft und im inneren Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis verursachen, persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Und wer das weite Feld der Vorstandspflichten kennt, weiß, wie schnell auch den besten und fleißigsten Vorständen ein Fehler unterlaufen kann. Wo die Gefahren lauern und welche gesetzlichen Haftungsregelungen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
In vielen Vereinen ist ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin tätig, um die alltäglichen Aufgaben zu managen. Nun ist Geschäftsführer aber nicht gleich Geschäftsführer. Auch hier gibt es einen feinen Unterschied, über den Vorstandsmitglieder Bescheid wissen müssen.
Es gibt wichtige Instrumente, um das Haftungsrisiko von Verein, Vorstandsmitgliedern und Vereinsmitgliedern zu begrenzen. Allen Einzelmaßnahmen übergeordnet sind valider Versicherungsschutz und jederzeit verfügbare Beratung und Unterstützung von Experten. Des Weiteren ist es immer ratsam mit Dritten vertragliche Regelungen zu treffen, um die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen. Beispielhaft sind Kooperationsverträge zu nennen oder auch Verträge mit Ehrenamtlichen, die die Tätigkeiten für beide Seiten klar definieren. Aber auch Aufklärungs- und Einwilligungsbögen (z.B. Datenschutzerklärungen), die von Dritten vorab unterzeichnet werden, helfen, die Haftung zu begrenzen.
Katastrophen, sei es durch Naturereignisse wie Hochwasser oder durch unvorhergesehene Unglücksfälle, stellen Menschen vor immense Herausforderungen. Gemeinnützige Vereine spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, betroffene Personen zu unterstützen. Die neue Nr. 13 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 53 AO bietet hierfür einen klaren rechtlichen Rahmen und neue Spielräume.
Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Organ eines Vereins. Kein anderes Gremium hat so viel Einfluss auf das Vereinsgeschehen und doch gibt es oft Unklarheiten über die verschiedenen Arten von Versammlungen, die abgehalten
werden können. Die Rede ist von Eventualeinberufungen und Anschlussversammlungen. Im Folgenden klären wir die Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen dieser beiden Versammlungsarten und geben praktische Beispiele, wie sie im Vereinsalltag eingesetzt werden können.
Egal ob Vorstands- oder Vereinsmitglied, wer Besorgungen im Namen des Vereins tätigt und dabei Geld verauslagt, hat das Recht, diese Auslagen zurückerstattet zu bekommen. Der Ersatz dieser Aufwendung muss gegen die Vorlage von Belegen geschehen. Doch was passiert, wenn die Belege abhandenkommen? Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Vereine diese Kosten dennoch erstatten können.
Als ehrenamtlich tätige Vorständin arbeite ich mehrere Stunden pro Woche von zu Hause für unseren gemeinnützigen Verein. Könnte ich anteilig Kosten für bspw. Heizung, Strom, Telefon und Internet vom Verein fordern?
Es gibt durchaus Vereine, denen rennen Interessenten förmlich die Bude ein, um Mitglied zu werden. Doch meist müssen Vorstände und Mitglieder die Werbetrommel rühren, um Zulauf zum eigenen Verein zu generieren. Schließlich stellen Mitgliedsbeiträge ein sicheres Finanzierungsstandbein für die Organisation dar und wo mehr Mitglieder sind, können Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt, bzw. mehr ehrenamtliche Arbeit geleistet werden. Wir haben uns mal umgehört, welche Maßnahmen von Vereinen landauf und landab ergriffen werden, um Mitglieder zu gewinnen und auch zu binden.
Deutschland ist spendabel. Rund fünf Milliarden Euro haben die Deutschen im Kalenderjahr 2023 für wohltätige Zwecke gespendet. Eingesammelt werden diese Spenden nicht nur bei großen Spendengalas und über Online-Plattformen. Vereine, deren Projekte einen direkten Bezug zur lokalen Gemeinschaft haben, können auch ein sehr persönliches Format der Spendensammlung einsetzen – die Haustürsammlung. Um hierbei rechtskonform zu handeln und das Vertrauen der potenziellen Spender zu gewinnen, gibt es wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten, die wir in folgender Anleitung Schritt für Schritt erklären.
Das Telemediengesetz, welches beispielsweise die Einhaltung der Impressumspflicht auf der Website regelt, ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Neuerungen es gibt und worauf Sie das Impressum, die Datenschutzerklärung sowie weitere Dokumente überprüfen, bzw. ändern sollten.
Bei der Vorstandswahl wurde eine Kandidatin zur zweiten Vorsitzenden gewählt, die länger schon ehrenamtlich für den Verein tätig ist, aber bis jetzt keinen Mitgliedsantrag für eine ordentliche Mitgliedschaft abgegeben hat.
Nach §77 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Anmeldungen zum Vereinsregister „von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben.“ Somit ist die Mitwirkung eines Notars unumgänglich. Üblich ist, dass die Vertretungsberechtigten persönlich vor dem Notar erscheinen und sich mit ihrem Personalausweis ausweisen.
„Politik ist kein Tischgespräch! Jemand noch Soße?“ Mit fester Stimme und bestimmtem Ton unterband meine Mutter eine aufkeimende politische Auseinandersetzung zwischen uns fast erwachsenen Kindern und unserem Vater. Eine Szene, die sich in den Esszimmern der achtziger Jahre vielmals so oder ähnlich wiederholte – zumindest in Westdeutschland. Der Ort, an dem durchaus über Politik diskutiert wurde, waren Stammtische. Meinungen wurden dort auch mal lautstark ausgetauscht, aber bei aller Lautstärke blieben (nahezu) alle Diskutierenden fest mit dem Fundament unserer demokratischen Grundordnung verbunden.
Grundsätzlich gilt im Vereinsrecht, dass Beschlüsse mittels Feststellungsklage (§ 256 ZPO) angegriffen werden können. …
Mustersatzungen für gemeinnützige Vereine sehen in den meisten Fällen eine Regelung zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen vor. Schon allein deshalb, weil diese zu den regelmäßigen Finanzierungsquellen gemeinnütziger Vereine zählen. Meist ist die Formulierung in der Satzung sehr allgemein gehalten wie bspw. in der Mustersatzung des DEUTSCHEN EHRENAMT: „Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Mitgliederversammlung kann hierfür eine Beitragsordnung erlassen“. Daher fragen sich viele Vereinsgründerinnen und Finanzvorstände, ob es eine gesetzlich verordnete Beitragspflicht gibt und was passiert, wenn ein gemeinnütziger Verein keine Beiträge erhebt.
Projektarbeit ist im Vereinsleben weit verbreitet. Auf diese Weise lassen sich verschiedene Aufgaben gut clustern und Verantwortlichkeiten eindeutig zuweisen. Je komplexer und zeitaufwendiger die Projekte sind, umso eher werden selbständige Dienstleister mit der Koordination beauftragt. Daraus kann für den Verein jedoch schnell unbeabsichtigt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis entstehen.
Es kommt nicht selten vor, dass gemeinnützigen Organisationen Kunstwerke im Rahmen einer Spende überlassen werden und die Spender eine Zuwendungsbestätigung dafür wünschen. Doch über welchen Wert soll der Verein die Spendenquittung ausstellen?
Die Situation im Verein ist festgefahren, der Vorstand wird sich nicht mehr einig, die Geschäfte liegen brach. Grund können unüberwindbare Streitigkeiten sein, die vor allem von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern vom Zaun gebrochen werden. Oder aber, ein Vorstandsmitglied kann sein Amt nicht mehr ausüben, tritt aber von sich aus nicht zurück. Dann ist es Zeit, zu wissen, wie die Abberufung des Vorstands vonstattengeht.
Seit Wochen beziehen Millionen Menschen auf landesweiten Demonstrationen und Kundgebungen öffentlich Stellung – für mehr Toleranz und Vielfalt und gegen rechtes Gedankengut in Politik und Gesellschaft. Da liegt es nahe, dass sich auch gemeinnützige Vereine politisch einbringen möchten, um Positives zu bewirken. Doch trotz guter Absichten, müssen Organisationen mit Bedacht agieren, denn politisches Engagement kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Neuwahlen stehen an und auch im noch so großen Kreis der ehrenamtlich Engagierten finden sich nur schwer Nachfolger für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder. Ein Bild, dass sich quer durch die Republik zieht: Laut dem ZIVIZ-Survey 2023 des Stifterverbands gaben 53 Prozent der Organisationen, die an der Umfrage teilgenommen haben, an, dass sie Schwierigkeiten haben, Leitungspositionen zu besetzen. Als zentrale Bremse wurde an erster Stelle der zeitraubende bürokratische Aufwand genannt. Und gleich danach, dass Engagierte vor der Aufgabe als Vorstand zurückschrecken, weil bei vielen Menschen, die in Frage kämen für ein solches Amt, Unsicherheit in Sachen persönlicher Haftung besteht. Es ist also schlicht die Angst, wegen Fehlern bei der Vereinsarbeit sein Privatvermögen zu verlieren oder am Ende sogar mit Schulden dazustehen.
Der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder im Vereinsheim wird gern genutzt, um Geld in die Vereinskasse zu spülen. Häufig werden auch Bier, Sekt oder Wein zum angebotenen Essen ausgeschenkt. Was gut für das Vereinsleben ist, kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben, denn der Getränkeausschank und die Ausgabe von Speisen muss in vielen Fällen genehmigt sein.
Wenn sich das Finanzamt mit einer Betriebsprüfung anmeldet, löst das kaum Begeisterungsstürme aus. Dabei müssen nicht unbedingt steuerliche Verfehlungen die Ursache sein. Meist entscheidet der Zufall, welcher Verein geprüft wird. Wie das Verfahren abläuft, was es zu beachten gibt und wie Sie Ihren Verein optimal auf die Betriebsprüfung vorbereiten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Noch liegt Schnee auf der verwaisten Schaukel und Pfützen sammeln sich unter Rutsche und Klettergerüst. Doch mit dem Frühling kehrt das wilde Toben zurück auf den Spielplatz. Der ideale Zeitpunkt, um einen Wartungstermin zu vereinbaren und ihn einer gründlichen Inspektion zu unterziehen. Für Vereine ist die regelmäßige, sachkundige
Wartung von Sport- und Spielgeräten essentiell, um die Sicherheit ihrer Mitglieder zu gewährleisten und
Schadensersatz zu vermeiden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Die Vereinslandschaft in Deutschland ist bunt und vielseitig. Das betrifft nicht nur die Vereinsarbeit selbst, sondern auch die jeweilige Organisationsgestaltung. Das BGB-Vereinsrecht lässt hier viel Spielraum. Zwar sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand gesetzliche „Must-haves“, darüber hinaus können Vereine aber nach eigenem Ermessen weitere fakultative Organe einrichten, um sich optimal zu strukturieren. Gerade in größeren Vereinen ist der besondere Vertreter, den wir Ihnen im letzten Teil unserer Serie vorstellen möchten, eine wichtige organisatorische Stütze.
Bislang haben wir nur für Geldspenden eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.Ein Freund meinte, dass es auch möglich ist, für gespendete Sachen oder Arbeitszeit eineSpendenquittung auszustellen.
Um in der Gemeinde auf unseren Verein aufmerksam zu machen, möchten wir gern einen Tag der offenen Tür veranstalten, bei dem wir kleine Speisen und Getränke servieren möchten. Dürfen wir die dafür anfallenden Kosten aus der Vereinskasse bezahlen? Und dürfen daran auch Vereinsmitglieder teilnehmen?
Die Steuererklärung für einen Verein zu erstellen kann ganz einfach sein. Doch je komplexer eine gemeinnützige Organisation aufgestellt ist und je mehr Aktivitäten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchgeführt werden, desto aufwendiger wird die ganze Sache. Egal wie, für alle Vereine gelten Regeln, die es einzuhalten gibt: bspw. welche Formulare genutzt werden müssen oder für welche Steuerarten eine Erklärung abgegeben werden muss.
Für die Mitgliederversammlung ist es in großen Vereinen mit zahlreichen Mitgliedern und hohem Geschäftsvolumen kaum noch möglich, Vorstand oder Geschäftsführung sowie die Vermögensverwaltung laufend im Auge zu behalten. Zum Glück lassen sich einige Aufgaben geschickt delegieren. In Teil 3 unserer Serie stellen wir Ihnen fakultative Vereinsorgane vor, die die Mitgliederversammlung sinnvoll entlasten können.
Die Knie von Vereinsvorständen fangen schon mal an zu schlottern, wenn Rentenversicherungsträger eine Prüfung ankündigen. Denn immer wieder ist zu lesen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen, weil Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen die geforderten Voraussetzungen für die Nutzung des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags nicht eindeutig nachweisen können. Ein Fall aus der Praxis zeigt, dass schon lückenhafte Dokumentation zu Nachforderungen führen kann.
Ob Führungsfunktion, strategische Planung, Vermögensbildung, ordnungsgemäße Mittelverwendung oder Marketing und Öffentlichkeitsarbeit – viele Aufgaben fallen in den Verantwortungsbereich des Vereinsvorstands. Laut BGB obliegen ihm die Geschäftsführung und die gesetzliche Vertretung des Vereins. Viel Arbeit und noch mehr Verantwortung, die man besser auf mehrere Schultern verteilt. Welche Rolle dabei der erweiterte Vorstand als fakultatives Vereinsorgan spielt, erklären wir Ihnen in Teil 2 unserer Serie.
Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem 01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
In den letzten Monaten hat uns eine Frau aus der Nachbarschaft des Vereins sehr unterstützt. Sie ist nicht Mitglied des Vereins. Daher möchten wir Ihr als Dankeschön für Ihre Hilfe eine kleine Freude machen. Da sie gern liest, würden wir ihr neben ein paar Blumen aus dem Vereinsgarten noch einen Büchergutschein im Wert von 25 Euro schenken. Unser Vereinszweck ist gemeinnützig. Wäre es denn okay, den Büchergutschein an die Dame zu verschenken?
Der Normalfall ist, dass gemeinnützige Organisationen, die sich für das Wohl vieler einsetzen, freudig jedes neue, zu Mithilfe motivierte Mitglied in den Verein aufnehmen. Doch gibt es hin und wieder den Fall, dass eine Person, die sich für eine Mitgliedschaft bemüht, nicht in die Vereinsgemeinschaft passen würden. Wie hiermit verfahren werden kann und welche Voraussetzungen in der Satzung geschaffen sein müssen, lesen Sie im folgenden Artikel.
Je größer ein Verein ist, umso wichtiger wird seine Struktur. Im Idealfall ist er so organisiert, dass alle großen und kleinen Zahnräder optimal ineinandergreifen können und die Vereinsarbeit auf allen Ebenen reibungslos vonstattengeht. Dazu müssen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche klar definiert, abgegrenzt und zugeordnet sein. Aber allein mit den beiden gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtorganen lässt sich das meist nicht bewerkstelligen. In unserer dreiteiligen Serie erfahren Sie, welchen Spielraum Sie bei der Vereinsgestaltung haben und wie Sie diesen optimal nutzen können.
Mit der Einführung des 49 Euro Tickets haben sich viele unserer ehrenamtlich Tätigen ein solches Ticket gekauft und nutzen es auch, um notwendige Fahrten für den Verein zu erledigen. Dürfen wir unseren Ehrenamtlichen einfach den Gesamtpreis des Tickets ersetzen?
Ob Streitigkeiten im Verein, private Herausforderungen oder berufliche Veränderungen – die Ursachen für einen Vorstandsrücktritt vor Ablauf der Amtszeit können unterschiedlicher Natur sein, haben aber oft dieselbe Wirkung: Handlungsunfähigkeit.
Eine Mitgliederversammlung kann nur dann konstruktiv und in geordneten Bahnen ablaufen, wenn man sich im Vorfeld einig ist, worüber diskutiert und entschieden werden soll. Wer sich einbringen möchte, kann vereinsrelevante Themen per Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen. Auch dafür gibt es Regeln. Wir erklären Ihnen, was bei der Antragstellung beachtet werden muss.
Wir haben nun des Öfteren gelesen, dass die Satzung es erlauben muss, wenn ein Vorstandsmitglied im Rahmen der Ehrenamtspauschale für den geleisteten Arbeitsaufwand entschädigt werden soll. Gilt das auch für ehrenamtlich tätige Mitglieder? Und dürfen wir auch ehrenamtliche Helfer*innen, die nicht Mitglieder des Vereins mit einer Pauschale bezahlen?
Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – wenn Minderjährige, also Kinder und Jugendliche teilnehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese sollten Vorstände zum einen nicht auf die leichte Schulter nehmen und zum anderen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Schutz im Schadensfall sorgen. Denn der Verein übernimmt konkludent (= sich zwingend ergebend) die Aufsichtspflicht der Eltern.
Freizeiten und Gruppenausflüge sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und Vereine bieten solche Aktivitäten gern an, um den Nachwuchs zu fördern und an den Verein zu binden. Und auch die Eltern sind oft froh, wenn die lieben Kleinen und Mittelgroßen in den Ferien versorgt sind und nicht den ganzen Tag vor der Konsole oder dem Fernseher hängen.
Im Lauf der Zeit verändern sich Prozesse, Strukturen oder gesetzliche Vorgaben, die (gemeinnützige) Organisationen dazu zwingen sich zu verändern. Nicht immer handelt es sich dabei um klare Schnitte, die eine Satzungsänderung auf den Plan ruft. Manchmal sind es schleichende Veränderungen, die sich in den Vereinsalltag integrieren und mittelfristig dazu aufrufen, die Satzung anzupassen. Egal wie, um die Satzung sicher durch die Mitgliederversammlung zu bringen und dann im Register eintragen zu lassen, müssen einige Punkte berücksichtigt werden.
Ja, es gibt Vereine, in denen noch nie über den Ausschluss eines Mitglieds nachgedacht werden musste. Meist deshalb, weil unterschiedliche Meinungen im Sinn des Vereinszwecks diskutiert werden und bei aller Härte es den Beteiligten gelingt, sachlich zu bleiben. Doch ist es leider nicht so selten, dass Auseinandersetzungen die Sachebene verlassen und auf der persönlichen Ebene zur Schlammschlacht werden.
Vereine, die sich im Ausland engagieren wollen, können das auf verschiedene Weise tun. Wer nicht direkt vor Ort aktiv werden kann, hat die Möglichkeit, indirekt durch die Beauftragung Dritter oder durch Mittelweiterleitung zu helfen. Damit diese Hilfe nicht zum Fallstrick für den eigenen Verein wird, müssen die Vorgänge genauestens dokumentiert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Der Haushaltsplan ist ein sinnvolles Instrument, um finanzielle Engpässe in der Vereinsarbeit zu vermeiden und die langfristige finanzielle Stabilität Ihrer Organisation zu gewährleisten. Wer ist für den Haushaltsplan verantwortlich? Was muss er beinhalten und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Falls Sie im Moment noch etwas planlos sind – dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Haushaltsplan
im Verein.
Sind Vereinsstrukturen über viele Jahre gewachsen, fällt es den Verantwortlichen oft schwer, dieses etablierte Konstrukt durch moderne Prozesse zu ersetzen. Gerade beim Thema Digitalisierung bremst die eigene Unsicherheit jeden aufkeimenden Enthusiasmus. Die Angst vor Kontrollverlust und einem langwierigen Umstellungschaos ist groß. Besser „never change a running system“? Doch, sagt Lena Glemser von letsact und appelliert für mehr Mut und Experimentierfreude in Vereinen. Denn Vorteile für die Vereinsarbeit bringt die Digitalisierung auf jeden Fall.
Wir nehmen Spenden auch über PayPal ein. PayPal zieht von Spendenbetrag eine Gebühr ab. Über welchen Betrag müssen wir die Spendenquittung ausstellen?
Grundsätzlich ist eine Spende immer dann nicht anzunehmen, wenn eine Gegenleistung erbracht wird bzw. wenn der Verein für die Leistung eine finanzielle Zuwendung erwartet.
Datenschutz – ein Wort, das stets ein latentes Unbehagen bereitet. Komplexe Regeln und weitreichende Folgen bei Regelverstößen führen immer wieder zu Unsicherheiten in der Vereinsarbeit. Selbst die Vereinskollegen über die Mitgliederliste zu kontaktieren, kann zum datenschutzrechtlichen Problem werden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Nicht jedes Mitglied hat die gleichen Absichten, Erwartungen und Ziele, wenn es sich einem Verein anschließt. Deshalb gibt es auch mehr als eine Form der Vereinsmitgliedschaft und vielfältige Möglichkeiten, Rechte und Pflichten entsprechend zu definieren. Diesen Gestaltungsspielraum können Vereine aber nur nutzen, wenn die unterschiedlichen Mitgliederklassen in der Satzung glasklar geregelt sind.
Die diesjährige Nebenkostenabrechnung verschlägt wohl den meisten unter uns den Atem. Heizung und Strom schlagen trotz Sparkurs ordentlich zu Buche. Und generell tickt die Uhr der fossilen Brennstoffe immer weiter auf High Noon zu. Warum als Verein nicht eine
Photovoltaik-Anlage aufs Dach schrauben? Ist schließlich gut für’s Klima und die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 sogar Anreize geschaffen, solche
Anlagen zu installieren. Doch für gemeinnützige Organisationen gibt es bei einem solchen Vorhaben einiges zu beachten.
Die Vereinsarbeit ist ins Stocken geraten, einige Mitglieder haben bereits gekündigt und Überlegungen, den Verein aufzulösen stehen im Raum. Soll ein Verein aufgelöst werden, ist ein relativ aufwendiges Verfahren notwendig. Deshalb kann es einfacher sein, den Verein unter bestimmten Bedingungen erlöschen zu lassen.
Wussten Sie, dass ein einziges Mitglied wichtige Beschlüsse für den ganzen Verein treffen kann? Dass Minderjährige oder auch Personen, die nicht Mitglied im Verein sind, zum Vorstand gewählt werden können? Oder dass rein virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen explizit durch die Satzung ausgeschlossen werden müssen? Wir zeigen Ihnen kleinere oder größere Stolperfallen bei der Erstellung einer Vereinssatzung und geben Tipps, wie Sie diese umgehen können.
Ab dem 01. April 2023 müssen ehrenamtlich geführte Organisationen keine GEMA-Gebühren mehr entrichten, wenn sie bei Veranstaltungen Musik nutzen. Wichtigste Voraussetzung: Für die Teilnahme an der Veranstaltung darf kein Eintritt erhoben werden.
Mit Blick auf die umfangreiche Projektlandschaft zeigt sich, dass sich zahlreiche Vorhaben den Bereichen Umwelt, Natur und Klima zuwenden. Die Realisierung der Projekte hängt meist von einer externen Finanzierung ab. Um spezielle Fördermittel für Umwelt, Natur und Klima ausfindig zu machen, haben wir im Folgenden einen Überblick zusammengestellt.
Als Vorsitzender des Vereins erhalte ich eine Vergütung in Höhe von 800 Euro pro Monat für die geschäftsführende Tätigkeit. Neben dieser Tätigkeit trainiere ich eine Jugendmannschaft im selben Verein. Bei uns ist es üblich, dass Trainer und Trainerinnen im Rahmen der Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Dürfte ich als Angestellter des Vereins ebenfalls die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
„Als Vorstand arbeite ich ehrenamtlich für einen guten Zweck und im Gesetz steht doch auch, dass der Verein für alle Schäden verantwortlich ist…“ Eine weit verbreitete Meinung. Doch nur weil sie weit verbreitet ist, ist sie noch lange nicht wahr. Wer haftet also bei Schäden und wer muss für entstandene Kosten aufkommen?
Egal ob Sachen oder Geld – Spenden, die dem ideellen Bereich einer gemeinnützigen Organisation zufließen, bleiben als Einnahme für die Organisation steuerfrei und den Spendern kann eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Fehler im Umgang mit Spenden sind nicht nur ärgerlich, sie können richtig teuer werden. Daher fassen wir für Sie viele Fakten zum Thema Spenden zusammen.
Frage:
Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen?
Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, ob der Vorstand den Rechenschaftsbericht schriftlich ablegen muss oder ob es auch reicht, diesen mündlich auf der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Wie gehen wir am besten vor?
Das gleiche Ziel verfolgen, Spaß am gemeinsamen Wirken oder auch Zweckmäßigkeit sind die Antriebsfedern, um einen Verein oder eine andere Organisation zu gründen. Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Wie funktioniert eine Vereinsgründung? Was ist zu beachten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten, die schon vor der Gründung relevant sind.
Unsere Satzung gibt vor, dass Mitglieder dann ausgeschlossen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wäre es möglich, dass wir Mitglieder auch dann ausschließen, wenn sie dauerhaft inaktiv sind, ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen oder nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen?
Im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) Was hat es mit der Zeiterfassung auf sich?
Die Zahl der Sozialunternehmen oder Social Enterprises in Deutschland wächst beständig und das, obwohl der Weg für junge Gründer oft steiniger ist als für andere Startups. Umso stärker ist ihre Motivation, mit einer Idee, Fleiß und viel Arbeit Gutes zu tun – nicht primär für sich selbst, sondern für uns alle. Der Verein SEND e.V. unterstützt und begleitet Sozialunternehmen mit wertvollem Knowhow und indem er vielversprechende Partnerschaften in die Wege leitet.
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks, wird also im steuerbegünstigten Bereich der Organisation ausgeübt, bleibt die Vergütung im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale steuerfrei. Wie diese Pauschalen in der Auszahlung handzuhaben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wir haben zu einer präsentischen MV eingeladen. In Anbetracht der Bitte vieler Mitglieder würden wir gern auf eine digitale MV umstellen. Der geplante Termin ist in weniger als vier Wochen, die Einladung muss satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zugesendet werden. Kann die Umstellung noch erfolgen?
Blumenstrauß, Geschenkgutschein & Co. sind besonders in der Weihnachtszeit als Dankeschön an Mitglieder recht beliebt. Auch runde Geburtstage oder andere besondere Anlässe werden gern mit Geschenken bedacht. Diese gängige Praxis hat aber auch ein paar Unwägbarkeiten, die gemeinnützigen Organisationen Probleme bereiten können.
Das Vereinsleben ist ohne Veranstaltungen kaum denkbar. Ob Jubiläumsfeier, Straßenfest oder Tag der offenen Tür – ein leckeres Catering lockt die Besucher und erfreut die Gäste.
Doch bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu folgenschweren Fehlern kommen.
Ein kleiner Teil unserer Mitglieder ist mit der geplanten Neuausrichtung des Vereins nicht einverstanden und ein Streit ist entbrannt. In der letzten Mitgliederversammlung haben die Mitglieder von uns Auskünfte über Geschäftszahlen verlangt, die wir als Vorstand diesen „Quertreibern“ nicht vorlegen wollten. Mit einem Mehrheitsbeschluss haben wir uns diese Verweigerung absegnen lassen. Unsere Satzung besagt dazu jedoch nichts. Haben wir korrekt gehandelt?
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Niemand ist immun gegen psychische Belastungen und Erkrankungen. Und ehrenamtlich Engagierte sind davon ganz sicher nicht ausgenommen, weiß Christoph Seipp.
Ein Zettelchen hier, Aktenschränke dort und natürlich das große Hängeregister – das waren noch Zeiten! Mittlerweile sind immer mehr Vereinsverantwortliche auf der Suche nach einer passenden Softwarelösung, mit der sich viele Aufgaben im Verein leichter zu erledigen sind. Wir haben uns durch dieses komplexe Feld gepflügt und versuchen, Ihnen ein paar wertvolle Anhaltspunkte zu liefern.
Kooperationen sind für die gemeinnützige Vereinsarbeit eine tolle Sache. Ein meist finanzkräftiger oder fachlich erfahrener Partner bringt den nötigen Schwung in ein Projekt, das sich allein nur schwer hätte verwirklichen lassen. Am Ende winkt doppelte, weil geteilte, Freude über den gemeinsamen Erfolg. Garantiert ist das aber nicht, denn Kooperationen sind auch mit Haftungs- und Steuerrisiken verbunden, deren sich kaum ein Verein im Vorfeld richtig bewusst ist.